Sitzung: 21.05.2007 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 098/2007
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Niedersächsische Landesregierung zu bitten, die Fanggebiete und die Fangmöglichkeiten für den Krabben- und Plattfischfang im Jadebusen dadurch zu schützen und zu sichern, dass für den Fisch- und Krebsfang im Jaderevier eine Größenbeschränkung für Kutter von max. 30 BRZ festgelegt wird. Das geschützte Fanggebiet soll aus dem Jadebusen, der nach Norden durch die Linie Oldeoog – Leuchtturm Mellum-Plate begrenzt wird, bestehen.
Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.
Begründung:
Die Krabbenfischerei stellt einen zwar nur kleinen, aber dennoch sehr prägenden Wirt-schaftszweig für die friesische Region dar. Die Kutterwirtschaft gibt den Küstenorten den für den Tourismus attraktiven friesisch-maritimen Charakter, bringt Leben in die Häfen und Küstenorte hinein und gibt unseren Sielorte ihr eigenes, anziehendes Flair.
Obwohl die Fischerei pro Kutter nur 2 – 3 Arbeitsplätze stellt, sorgt sie bei den Zulieferbe-trieben, Schiffsausrüstern, Schiffswerften und bei den Fischhändlern direkt und in der Gastronomie und im Tourismusgewerbe auch indirekt für eine erhebliche Anzahl weiterer Arbeitsplätze und ist damit für unserer Region unverzichtbar.
Es
liegt daher in besonderem Interesse auch des Landkreises Friesland,
dass sichergestellt wird, dass die Fischereibetriebe im Jaderaum
trotz der größer werdenden Belastungen durch industrielle
Nutzungen und den damit einhergehenden zusätzlichen
Einschränkungen und Erschwernisse weiterhin ausreichend
Fanggründe und Fangmöglichkeiten zur Verfügung haben,
um mit Ihren Familien wirtschaftlich überleben zu können.
Im Bereich des Jadebusens gibt es noch 7 friesländische
Fischer, die von der Krabben- und Plattfischfischerei leben. Zwei
Fischer sind in Varel, vier in Hooksiel und einer in Horumersiel
beheimatet.
Da
die Fischerei in dem Küstengewässer Jadebusen im Rahmen des
Gemeingebrauchs betrieben wird, haben die Küstenfischer
keinerlei eigene Rechte gegenüber zugelassenen Vorhaben Dritter,
selbst wenn damit Veränderungen oder Einschränkungen der
Fischerei und damit auch ihrer Erwerbsmöglichkeiten verbunden
sind.
Die hafenwirtschaftlichen Planungen im Bereich der Jade
führen, wie dies auch im Plan-feststellungsbeschluss zum
Jade-Weser-Port ausgeführt ist, zu Beeinträchtigungen der
Fischerei durch Verluste von Fanggebieten und zu evtl. Mindererträgen
durch Verände-rungen der Wasserqualität insbesondere
während der Bauphase. Diese Beeinträchtigun-gen wirken sich
auf ca. 5 bis 7 % der Fanggründe im Jaderevier aus. Diese
insbesondere im lokalen Bereich nachteiligen Auswirkungen führen
zu einer erhöhten Nutzung der ver-bleibenden Fanggründe,
zumal die Küstenfischerei tideabhängig und damit nur in
einem jeweils kurzen Zeitfenster erfolgen kann. Diese Auswirkungen
werden bei überregionaler Betrachtungsweise zwar nicht als
nachteilige Beeinträchtigung der Küstenfischerei insge-samt
gewertet; dennoch sehen die davon direkt betroffenen friesländischen
Fischereibe-triebe im Jadebereich diese für sie auf Dauer
vorhandenen und damit nachhaltigen Erschwernisse ihrer
Erwerbstägigkeit verständlicherweise als äußerst
gravierend an.
Dazu
kommt, dass sich die Konkurrenzsituation im Jaderevier durch
auswärtige Fischer, die mit großen Fischkuttern die
Fanggebiete im Bereich des Jadebusen leerfischen, in der
Vergangenheit noch verstärkt hat, so dass jede weitere
Verschlechtung der Situation für die heimischen Krabbenfischer
eine Gefährdung ihrer Existenzen darstellt.
Die
hafenwirtschaftlichen Bemühungen im Bereich der Jade vor
Wilhelmshaven werden von der friesländischen Bevölkerung
insgesamt und damit auch von den Fischern als für die
Entwicklung unserer Region wichtig und notwendig angesehen; dennoch
oder gerade deshalb muss aber auch Verständnis für die
Sorgen der Küstenfischer bezüglich ihrer künftigen
Erwerbsmöglichkeiten, Gewinnaussichten und Zukunftchancen
aufgebracht werden.
Dem LK Friesland ist in hohem Maße
daran gelegen, dass für die Küstenfischerei in Friesland
und im Jaderevier Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die zu
einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Existenz und zur Sicherung
der Zukunft unserer Krabbenfischer führt oder zumindest
beiträgt.
Nach § 53 (2) des Nds. Fischereigesetzes
(NdsFischG) vom 01.02.1978 kann der für die Fischerei in
Niedersachsen zuständige Landwirtschaftsminister für die
Küstengewässer Maßnahmen zum Schutz der Fischbestände
und der Fischerei durch Verordnung festlegen.
Um den Fischereibetrieben im Bereich des Jadebusens eine wirtschaftliche Existenzmög-lichkeit zu sichern, müsste durch eine entsprechende Verordnung die Größe der im Jadebusen für den Fisch- und Krebsfang zugelassenen Fischkutter auf 30 BRZ beschränkt werden. Als nördliche Begrenzung dieser Fischereizone böte sich eine Linie Oldeoog Richtung Leuchtturm Mellum-Plate an.
Mit einer solchen Verordnung wäre sichergestellt, dass die Plattfisch- und Krabbenfischerei im Jadebusen auch für die Zukunft existenz- und lebensfähig bleibt.