Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Ausschuss beschließt einstimmig die Niedersächsische Landesregierung zu bitten, die Fanggebiete und die Fangmöglichkeiten für den Krabben- und Plattfischfang im Jadebusen dadurch zu schützen und zu sichern, dass für den Fisch- und Krebsfang im Jaderevier eine Größenbeschränkung für Kutter von max. 30 BRZ festgelegt wird. Das geschützte Fanggebiet soll aus dem Jadebusen, der nach Norden durch die Linie Oldeoog – Leuchtturm Mellum-Plate begrenzt wird, bestehen.


Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.


Begründung:

Die Krabbenfischerei stellt einen zwar nur kleinen, aber dennoch sehr prägenden Wirt-schaftszweig für die friesische Region dar. Die Kutterwirtschaft gibt den Küstenorten den für den Tourismus attraktiven friesisch-maritimen Charakter, bringt Leben in die Häfen und Küstenorte hinein und gibt unseren Sielorte ihr eigenes, anziehendes Flair.


Obwohl die Fischerei pro Kutter nur 2 – 3 Arbeitsplätze stellt, sorgt sie bei den Zulieferbe-trieben, Schiffsausrüstern, Schiffswerften und bei den Fischhändlern direkt und in der Gastronomie und im Tourismusgewerbe auch indirekt für eine erhebliche Anzahl weiterer Arbeitsplätze und ist damit für unserer Region unverzichtbar.

Es liegt daher in besonderem Interesse auch des Landkreises Friesland, dass sichergestellt wird, dass die Fischereibetriebe im Jaderaum trotz der größer werdenden Belastungen durch industrielle Nutzungen und den damit einhergehenden zusätzlichen Einschränkungen und Erschwernisse weiterhin ausreichend Fanggründe und Fangmöglichkeiten zur Verfügung haben, um mit Ihren Familien wirtschaftlich überleben zu können.

Im Bereich des Jadebusens gibt es noch 7 friesländische Fischer, die von der Krabben- und Plattfischfischerei leben. Zwei Fischer sind in Varel, vier in Hooksiel und einer in Horumersiel beheimatet.


Da die Fischerei in dem Küstengewässer Jadebusen im Rahmen des Gemeingebrauchs betrieben wird, haben die Küstenfischer keinerlei eigene Rechte gegenüber zugelassenen Vorhaben Dritter, selbst wenn damit Veränderungen oder Einschränkungen der Fischerei und damit auch ihrer Erwerbsmöglichkeiten verbunden sind.

Die hafenwirtschaftlichen Planungen im Bereich der Jade führen, wie dies auch im Plan-feststellungsbeschluss zum Jade-Weser-Port ausgeführt ist, zu Beeinträchtigungen der Fischerei durch Verluste von Fanggebieten und zu evtl. Mindererträgen durch Verände-rungen der Wasserqualität insbesondere während der Bauphase. Diese Beeinträchtigun-gen wirken sich auf ca. 5 bis 7 % der Fanggründe im Jaderevier aus. Diese insbesondere im lokalen Bereich nachteiligen Auswirkungen führen zu einer erhöhten Nutzung der ver-bleibenden Fanggründe, zumal die Küstenfischerei tideabhängig und damit nur in einem jeweils kurzen Zeitfenster erfolgen kann. Diese Auswirkungen werden bei überregionaler Betrachtungsweise zwar nicht als nachteilige Beeinträchtigung der Küstenfischerei insge-samt gewertet; dennoch sehen die davon direkt betroffenen friesländischen Fischereibe-triebe im Jadebereich diese für sie auf Dauer vorhandenen und damit nachhaltigen Erschwernisse ihrer Erwerbstägigkeit verständlicherweise als äußerst gravierend an.


Dazu kommt, dass sich die Konkurrenzsituation im Jaderevier durch auswärtige Fischer, die mit großen Fischkuttern die Fanggebiete im Bereich des Jadebusen leerfischen, in der Vergangenheit noch verstärkt hat, so dass jede weitere Verschlechtung der Situation für die heimischen Krabbenfischer eine Gefährdung ihrer Existenzen darstellt.

Die hafenwirtschaftlichen Bemühungen im Bereich der Jade vor Wilhelmshaven werden von der friesländischen Bevölkerung insgesamt und damit auch von den Fischern als für die Entwicklung unserer Region wichtig und notwendig angesehen; dennoch oder gerade deshalb muss aber auch Verständnis für die Sorgen der Küstenfischer bezüglich ihrer künftigen Erwerbsmöglichkeiten, Gewinnaussichten und Zukunftchancen aufgebracht werden.

Dem LK Friesland ist in hohem Maße daran gelegen, dass für die Küstenfischerei in Friesland und im Jaderevier Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die zu einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Existenz und zur Sicherung der Zukunft unserer Krabbenfischer führt oder zumindest beiträgt.

Nach § 53 (2) des Nds. Fischereigesetzes (NdsFischG) vom 01.02.1978 kann der für die Fischerei in Niedersachsen zuständige Landwirtschaftsminister für die Küstengewässer Maßnahmen zum Schutz der Fischbestände und der Fischerei durch Verordnung festlegen.


Um den Fischereibetrieben im Bereich des Jadebusens eine wirtschaftliche Existenzmög-lichkeit zu sichern, müsste durch eine entsprechende Verordnung die Größe der im Jadebusen für den Fisch- und Krebsfang zugelassenen Fischkutter auf 30 BRZ beschränkt werden. Als nördliche Begrenzung dieser Fischereizone böte sich eine Linie Oldeoog Richtung Leuchtturm Mellum-Plate an.


Mit einer solchen Verordnung wäre sichergestellt, dass die Plattfisch- und Krabbenfischerei im Jadebusen auch für die Zukunft existenz- und lebensfähig bleibt.