Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

  1. Für Zuwendungen bis 100,00 € ist der Landrat zuständig; sie müssen an zentraler Stelle mit Zuwendungsgeber, Betrag und Zweck dokumentiert werden. Eine Aufnahme in dem Bericht ist nicht erforderlich; ebenso erfolgt keine Veröffentlichung.

2. Für Zuwendungen von 100,01 € bis zu 2.000,00 € ist der Kreisausschuss

zuständig.

3. Für Zuwendungen ab 2.000,01 € ist der Kreistag zuständig und kann diese auch

nicht übertragen. Der Kreistag kann sich für bestimmte Gruppen oder im Einzelfall

die Entscheidung vorbehalten.





Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.9 der KA-Niederschrift vom 03.03.2010 zur Kenntnis und fasste folgende Beschlüsse:




Abstimmungsergebnis:

einstimmig