Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

a)

Als Nachrückerin für Herrn Wilfried Habeck gehört mit Wirkung vom 17. März 2010 Frau Elfriede Schwitters, Margarethenweg 121, Schortens, dem Kreistag Friesland an.


b)

Als Nachrücker für Herrn Karl-Heinz Funke gehört mit Wirkung vom 17. März 2010 Herr Bernd Köhler, Varel, Geestweg 4, dem Kreistag an.





a)

Der Landrat begann mit der Abwicklung des Sitzungsübergangs von KTA Wilfried Habeck auf Frau Elfriede Schwitters:


Mit Feststellungsbeschluss unter TOP 4 hat der Kreistag festgestellt, dass das Kreistagsmandat von Herrn Wilfried Habeck mit Wirkung vom 17. März 2010 durch Verzicht nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 NLO endete.


In meiner Funktion als Kreiswahlleiter stelle ich fest:


Nachrückerin von Herrn Habeck ist über den FDP-Wahlvorschlag über die Personenwahl im Wahlbereich III - Sande, Schortens Frau Elfriede Schwitters, Margarethenweg 121, 26419 Schortens.


Frau Schwitters, ich heiße Sie herzlich willkommen!


Auf Nachfrage des Landrates erklärte Frau Schwitters sich zur Übernahme des Kreistagsmandates bereit.


Hiermit stelle ich gemäß § 44 Abs. 1 und 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes formell den Übergang des Sitzes auf Frau Elfriede Schwitters fest.


Ich bitte nun den stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden, den Kreistag gemäß § 31 und § 32 Abs. 2 NLO das Nachrücken von Frau Elfriede Schwitters als Ersatzperson für Herrn Wilfried Habeck feststellen zu lassen.“


Der Kreistag beschloss einstimmig wie folgt:


Als Nachrückerin für Herrn Wilfried Habeck gehört mit Wirkung vom 17. März 2010 Frau Elfriede Schwitters, Margarethenweg 121, Schortens, dem Kreistag Friesland an.

Gemäß § 39 Abs. 1 NLO verpflichtete der Landrat Frau Schwitters anschließend per Handschlag,


ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch

wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.


Sodann erfolgte gemäß § 23 i. V.m. § 35 Abs. 3 NLO durch den Landrat die Pflichtenbelehrung von Frau Schwitters auf die ihr nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten:


      • Amtsverschwiegenheit

    • Mitwirkungsverbot

    • Vertretungsverbot


Der Hinweis wurde aktenkundig gemacht und von Frau Schwtters unterschrieben; eine NLO hatte sie erhalten.



b)

Abwicklung des Sitzungsübergangs von Herrn Funke auf Herrn Bernd Köhler durch Landrat Ambrosy:


Mit Feststellungsbeschluss unter TOP 4 hat der Kreistag festgestellt, dass das Kreistagsmandat von Herrn Karl-Heinz Funke mit Wirkung vom 17. März 2010 durch Verzicht nach § 32 Abs. 1 Nr. NLO endete.


In meiner Funktion als Kreiswahlleiter stelle ich fest:


Nachrücker von Herrn Funke ist über den SPD-Wahlvorschlag über die Personenwahl im Wahlbereich I – Varel Herr Bernd Köhler, Geestweg 4, 26316 Varel.


Herr Köhler, ich heiße Sie herzlich willkommen!


Frage an Herrn Köhler:

Sind Sie bereit, das Kreistagsmandat als Nachrücker für Herrn Karl-Heinz Funke anzutreten? - Herr Köhler bejahte.


Landrat:

Hiermit stelle ich gemäß § 44 Abs. 1 und 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes formell den Übergang des Sitzes auf Herrn Bernd Köhler fest.


Ich bitte den stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden, den Kreistag gemäß § 31 und

§ 32 Abs. 2 NLO das Nachrücken von Herrn Bernd Köhler als Ersatzperson für Herrn Karl-Heinz Funke feststellen zu lassen.“


Der Kreistag beschloss einstimmig wie folgt:


Als Nachrücker für Herrn Karl-Heinz Funke gehört mit Wirkung vom 17. März 2010 Herr Bernd Köhler, Varel, Geestweg 4, dem Kreistag an.

Sodann verpflichtete der Landrat Herrn Köhler gemäß § 39 Abs. 1 NLO per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.


Anschließend erfolgte die Pflichtenbelehrung gemäß § 23 i. V. m. § 35 Abs. 3 NLO auf die Herrn Köhler nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten:


      • Amtsverschwiegenheit

Mitwirkungsverbot

Vertretungsverbot


Der Hinweis wurde aktenkundig gemacht und von Herrn Köhler unterschrieben; eine NLO hatte er erhalten.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig



Beide Kreistagsabgeordnete nahmen ihre Plätze ein.