Beschluss: zur Kenntnis genommen


Die Altablagerung Varel Langendamm, Lehmweg wird weiterhin von der unteren Bodenschutzbehörde überwacht und untersucht. Die Untersuchungen werden derzeit mit Schwerpunkt Sanierung durchgeführt.

Wegen der auch aus der Sicht des Gutachterbüros Dr. Härig schwierigen und sehr heterogenen Verhältnisse im Hinblick auf den Deponieinhalt, und die Schadstoffverteilung im Deponiekörper, besteht für die Sanierungsuntersuchung weiterer Aufklärungsbedarf.

Die bisher durchgeführten Untersuchungen zeigten unverändert, dass kein Handlungsbedarf bezüglich einer sofortigen Erdsanierung bestand.


In diesem Zusammenhang wurden Bohrungen zur Erkundung des tieferen Grundwasserleiters unterhalb der Lehmschicht vorgenommen. Diese etwa 10 m mächtige Lehmschicht trennt das im Deponiekörper vorhandene Sickerwasser vom eigentlichen Grundwasser. Das Ergebnis dieser Grundwasseruntersuchungen liegt vor. Die im Deponiekörper ermittelten Schadstoffe sind danach nicht im Grundwasser angetroffen worden.

Eine Entscheidung über Art und Umfang mittel- und langfrisig zu ergreifender Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen kann erst auf Grundlage eines ausreichenden Bildes über die Altablagerung und die mittel- und langfristig zu erwartenden Gefahren getroffen werden.

Die Verwaltung erläuterte dem Ausschuss anhand von Plänen und Daten die bisher durchgeführten Maßnahmen und die dabei gewonnenen Kenntnisse (siehe Anlage).


Weitere Maßnahmen

Die Überwachung der Altablagerung wird fortgesetzt. Aktuell ist vorgesehen, die vorhandenen Messtellen im Deponiekörper erneut zu beproben.


Ausblick

Unbeeinflusst hiervon wird weiterhin prioritär nach jedem Untersuchungsschritt überprüft, ob die derzeit auch von Gutachterseite gewonnene Einschätzung bestätigt bleibt, dass keine Schadstoffe aus der Altablagerung in nicht mehr tolerierbaren Konzentrationen ausgetragen werden, oder die bereits früher getroffenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausreichend sind.


Die Planung im Hinblick auf eine Sanierung wird fortgesetzt.


Parallel wird vom Fachbereich Umwelt ermittelt, wer als Kostenträger für mögliche erforderliche Sanierungsmaßnahmen in Frage kommt.


Fragen aus dem Ausschuss wurden ergänzend beantwortet.


Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.