Sitzung: 08.09.2010 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 761/2010
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass die Küchen
bzw. Einrichtungen, die Einrichtungen des Landkreises mit Essen
versorgen, keine gentechnisch veränderten Bestandteile
verwenden.
Begründung:
Der
Kreisverband Friesland „Die Linke“ hat in der Sitzung des
Kreistages am 22.06.2010 folgenden Antrag gestellt:
In kreiseigenen Schulen, Kindertagesstätten und in allen anderen kreiseigenen Einrichtungen, die eine Außer-Haus-Verpflegung anbieten, ist sicherzustellen, dass bei der Zubereitung der Speisen keine Zutaten eingesetzt werden, die entsprechend der (EU-Verordnung 1830/2003) seit dem 18. April 2004 gesetzlich gekennzeichnet werden müssen, da sie gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten.
2.
Sollte die Verpflegung der Kinder, Schülerinnen und Schüler,
sowie weiterer Gäste
der Einrichtungen mit Lebensmitteln
ohne gentechnisch veränderte Organismen
nicht
gewährleistet werden können, sind die Nutzerinnen und
Nutzer der Einrichtung
darauf hinzuweisen bzw. sind bei der
Verpflegung von Kindern die Eltern darüber zu
informieren.
Der
Antrag wird damit begründet, dass trotz breiter Ablehnung von
ca. 70 – 80 % der Verbraucherinnen und Verbraucher wir in
Deutschland mit (bislang noch wenigen) Lebensmitteln konfrontiert
werden, die Bestandteile gentechnisch veränderter Pflanzen
enthalten. Durch eine größtmögliche Transparenz
sollte Bürgerinnen und Bürgern allerdings die Möglichkeit
offen stehen, sich über Nahrungsmittel zu informieren. Bei
verarbeiteten Produkten, wie sie in einer Gemeinschaftsverpflegung
üblich sind, muss allerdings nicht gekennzeichnet werden. Wir
wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden
können, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel essen
wollen oder ob nicht.
Die möglichen gesundheitlichen
Risiken von Agro-Gentechnik in Lebensmitteln sind bisher nicht
ausreichend erforscht. Die dünne Datenbasis bei der
Agro-Gentechnik sollte Anlass zu maximaler Vorsicht und Skepsis sein.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen sich, dass ihnen
gentechnisch veränderte Produkte aufgedrängt werden. Gerade
bei Kindern und Jugendlichen ist es für die Entwicklung der
Kinder und Jugendlichen von besonderer Bedeutung, dass die Ernährung
gesund und ohne Risiken ist. Daher spielt die Ernährung in
Schulen und Kindertagesstätten eine besondere Rolle. Hier muss
gewährleistet werden, dass Produkte ohne Gentechnik angeboten
werden. Ist dies nicht zu garantieren, so sind darüber die
Eltern zu informieren, damit zumindest Transparenz und Wahlfreiheit
besteht.
Das Veterinäramt Jade-Weser hat zu dem
vorstehenden Antrag ausgeführt, dass europaweit bis heute keine
gentechnisch veränderten Nahrungsmittel (Tomaten o. ä.)
erhältlich sind, die roh oder zubereitet als Lebensmittel
verzehrt werden. Es sind insbesondere Zutaten, Zusatz- und
Hilfsstoffe (Speiseöl, Zusatzstoffe wie Lecithin, das Enzym
Chymosin etc.) in verarbeiteten Lebensmittel, die aus bzw. unter der
Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
hergestellt werden.
In Bezug auf GVO sind momentan drei
verschiedene Arten Lebensmittel auf dem Markt erhältlich:
Lebensmittel, die keine oder zufällige bzw. technisch unvermeidbare Spuren von in der EU zugelassenen GVO (Schwellenwert 0,9 %) enthalten.
Diese Produkte machen die weit überwiegende Mehrheit der Lebensmittel aus und sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
2.
Lebensmittel, die mehr als 0,9 % zugelassener GVO enthalten und
entsprechend
gekennzeichnet werden müssen („gentechnisch
veränderter Organismus“ bzw.
„hergestellt
aus gentechnisch veränderten Organismen“).
Diese Lebensmittel machen nur einen sehr geringen Anteil der auf dem
Markt
erhältlichen Produkte aus.
3.
Lebensmittel, die als gentechnikfrei gekennzeichnet sind.
Diese Art der Kennzeichnung gewährleistet, dass weder
Bestandteile aus
gentechnisch veränderten Pflanzen noch
nachweisbar zufällige oder technisch
unvermeidbare Spuren
von GVO im Lebensmittel enthalten sind. Bei Lebensmitteln
tierischen Ursprungs gilt zusätzlich, dass keine als genetisch
verändert
gekennzeichneten Futtermittel verwendet werden
dürfen. Ähnlich wie als GVO
gekennzeichnete
Lebensmittel (Punkt 2, s. o.) ist nur ein sehr geringer Anteil der
im
Handel erhältlichen Lebensmittel gentechnikfrei.
Europaweit
sind sowohl die Zulassung als auch die Kennzeichnung von
Lebensmitteln mit GVO (EG) Nr. 1829/2003 geregelt. Eine zwingende
Kennzeichnungspflicht für in Einrichtungen zur
Gemeinschaftsverpflegung ausgegebene Speisen mit GVO existiert
momentan nicht.
Aus hiesiger Sicht scheint es ohne größere
Schwierigkeiten möglich zu sein, bei der Zubereitung von Speisen
in kreiseigenen Verpflegungseinrichtungen auf
kennzeichnungspflichtige Zutaten aus/mit GVO zu verzichten.
Auch
seitens des Fachbereiches Gesundheitswesen werden umfassende
Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Interesse von fundierter
Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Verbraucher befürwortet
und die vorgeschlagene Regelung unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge
und Risikominimierung als sinnvoll angesehen.
Der Fachbereich
Gesundheitswesen weist jedoch darauf hin, dass konkrete Einwendungen
gegen die Verwendung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel
derzeit nicht erhoben werden können.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen, den Antrag zur Beratung und
Abstimmung in den Ausschuss für Umwelt, Abfall und
Landwirtschaft zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig