Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass die Küchen bzw. Einrichtungen, die Einrichtungen des Landkreises mit Essen versorgen, keine gentechnisch veränderten Bestandteile verwenden.







Begründung:


Der Kreisverband Friesland „Die Linke“ hat in der Sitzung des Kreistages am 22.06.2010 folgenden Antrag gestellt:

  1. In kreiseigenen Schulen, Kindertagesstätten und in allen anderen kreiseigenen Einrichtungen, die eine Außer-Haus-Verpflegung anbieten, ist sicherzustellen, dass bei der Zubereitung der Speisen keine Zutaten eingesetzt werden, die entsprechend der (EU-Verordnung 1830/2003) seit dem 18. April 2004 gesetzlich gekennzeichnet werden müssen, da sie gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten.

2. Sollte die Verpflegung der Kinder, Schülerinnen und Schüler, sowie weiterer Gäste
der Einrichtungen mit Lebensmitteln ohne gentechnisch veränderte Organismen
nicht gewährleistet werden können, sind die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung
darauf hinzuweisen bzw. sind bei der Verpflegung von Kindern die Eltern darüber zu
informieren.

Der Antrag wird damit begründet, dass trotz breiter Ablehnung von ca. 70 – 80 % der Verbraucherinnen und Verbraucher wir in Deutschland mit (bislang noch wenigen) Lebensmitteln konfrontiert werden, die Bestandteile gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten. Durch eine größtmögliche Transparenz sollte Bürgerinnen und Bürgern allerdings die Möglichkeit offen stehen, sich über Nahrungsmittel zu informieren. Bei verarbeiteten Produkten, wie sie in einer Gemeinschaftsverpflegung üblich sind, muss allerdings nicht gekennzeichnet werden. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel essen wollen oder ob nicht.

Die möglichen gesundheitlichen Risiken von Agro-Gentechnik in Lebensmitteln sind bisher nicht ausreichend erforscht. Die dünne Datenbasis bei der Agro-Gentechnik sollte Anlass zu maximaler Vorsicht und Skepsis sein. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen sich, dass ihnen gentechnisch veränderte Produkte aufgedrängt werden. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von besonderer Bedeutung, dass die Ernährung gesund und ohne Risiken ist. Daher spielt die Ernährung in Schulen und Kindertagesstätten eine besondere Rolle. Hier muss gewährleistet werden, dass Produkte ohne Gentechnik angeboten werden. Ist dies nicht zu garantieren, so sind darüber die Eltern zu informieren, damit zumindest Transparenz und Wahlfreiheit besteht.

Das Veterinäramt Jade-Weser hat zu dem vorstehenden Antrag ausgeführt, dass europaweit bis heute keine gentechnisch veränderten Nahrungsmittel (Tomaten o. ä.) erhältlich sind, die roh oder zubereitet als Lebensmittel verzehrt werden. Es sind insbesondere Zutaten, Zusatz- und Hilfsstoffe (Speiseöl, Zusatzstoffe wie Lecithin, das Enzym Chymosin etc.) in verarbeiteten Lebensmittel, die aus bzw. unter der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden.

In Bezug auf GVO sind momentan drei verschiedene Arten Lebensmittel auf dem Markt erhältlich:


  1. Lebensmittel, die keine oder zufällige bzw. technisch unvermeidbare Spuren von in der EU zugelassenen GVO (Schwellenwert 0,9 %) enthalten.

    Diese Produkte machen die weit überwiegende Mehrheit der Lebensmittel aus und sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

2. Lebensmittel, die mehr als 0,9 % zugelassener GVO enthalten und entsprechend
gekennzeichnet werden müssen („gentechnisch veränderter Organismus“ bzw.
„hergestellt aus gentechnisch veränderten Organismen“).

Diese Lebensmittel machen nur einen sehr geringen Anteil der auf dem Markt
erhältlichen Produkte aus.

3. Lebensmittel, die als gentechnikfrei gekennzeichnet sind.

Diese Art der Kennzeichnung gewährleistet, dass weder Bestandteile aus
gentechnisch veränderten Pflanzen noch nachweisbar zufällige oder technisch
unvermeidbare Spuren von GVO im Lebensmittel enthalten sind. Bei Lebensmitteln
tierischen Ursprungs gilt zusätzlich, dass keine als genetisch verändert
gekennzeichneten Futtermittel verwendet werden dürfen. Ähnlich wie als GVO
gekennzeichnete Lebensmittel (Punkt 2, s. o.) ist nur ein sehr geringer Anteil der im
Handel erhältlichen Lebensmittel gentechnikfrei.

Europaweit sind sowohl die Zulassung als auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit GVO (EG) Nr. 1829/2003 geregelt. Eine zwingende Kennzeichnungspflicht für in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung ausgegebene Speisen mit GVO existiert momentan nicht.

Aus hiesiger Sicht scheint es ohne größere Schwierigkeiten möglich zu sein, bei der Zubereitung von Speisen in kreiseigenen Verpflegungseinrichtungen auf kennzeichnungspflichtige Zutaten aus/mit GVO zu verzichten.

Auch seitens des Fachbereiches Gesundheitswesen werden umfassende Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Interesse von fundierter Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Verbraucher befürwortet und die vorgeschlagene Regelung unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge und Risikominimierung als sinnvoll angesehen.

Der Fachbereich Gesundheitswesen weist jedoch darauf hin, dass konkrete Einwendungen gegen die Verwendung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel derzeit nicht erhoben werden können.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen, den Antrag zur Beratung und Abstimmung in den Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft zu verweisen.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig