Beschluss: zur Kenntnis genommen

Wie seitens der Verwaltung bereits vorgetragen wurde, ist das Ingenieurbüro Hinrichs, Bad Zwischenahn, mit der Genehmigungsplanung und der Erstellung der Antragsunterlagen für die Rekultivierung des III. Bauabschnitts der ehemaligen Deponie Varel-Hohenberge beauftragt worden. Genehmigungsbehörde für die Rekultivierung ist das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg.

Die ursprüngliche Planung sah vor, mit der Rekultivierung in 2010 zu beginnen. Entsprechende Haushaltsmittel waren auch eingeplant.


Bei der Erstellung der Antragsunterlagen zeigte sich jedoch, dass für den Deponiekörper noch Standsicherheitsberechnungen bezüglich des späteren Betriebes mit Fahrzeugen und Geräten während der Bauphase erforderlich sind. Für diese Standsicherheitsberechnungen sind u. a. auch entsprechende Wasserstände im Deponiekörper zu überprüfen und nachzuweisen.

Dafür sind noch 12 Beobachtungsbrunnen zu erstellen. Diese Maßnahme musste unter Beachtung von entsprechenden Fristen ausgeschrieben werden.

Die Erstellung der Antragsunterlagen verzögert sich dadurch; bezüglich der vorzulegenden Unterlagen und Daten besteht jedoch mit dem Gewerbeaufsichtsamt bereits im Vorfeld enger Kontakt, um sicherzustellen, dass diese weitestgehend abgestimmt sind, wenn sie dort zur Prüfung vorgelegt werden.


Das Gewerbeaufsichtsamt muss nach Einreichung der Antragsunterlagen die komplexen Sanierungsmaßnahmen prüfen und genehmigen. Die Genehmigung der Rekultivierungsmaßnahmen wird eventuell noch in 2010 erfolgen.

Danach müssen die Baumaßnahmen ausgeschrieben werden;mit dem Beginn der Rekultivierungsmaßnahmen ist daher definitiv nicht mehr im Jahr 2010, sondern wohl
erst zum Frühjahr / Sommer 2011 zu rechnen.

Die notwendigen Haushaltsmittel für die Rekultivierung und die sich danach ergebenden Folgekosten sind ab dem Jahr 2011 aus der vorhandenen Rekultivierungsrücklage für die Deponie Varel bereitzustellen.


Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.