Beschluss:

Mit dem Stellenplan 2011 wird für die gesetzlich neu vorgesehene Aufgabe „Früherkennungsuntersuchungen von Kindern“ eine Stelle nach Entgeltgruppe S 11 TVöD eingerichtet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle kurzfristig mit 0,5 AK zu besetzen.

Nach einem halben Jahr der Aufgabenwahrnehmung erfolgt eine Evaluation, ob sich das Modell bewährt hat oder ggf. alternativ eine Ansiedlung der Aufgabe bei den Familien- und Kinderservicebüros erfolgen sollte.




Landrat Ambrosy unterstrich die große gesellschaftliche Bedeutung von frühkindlicher Erziehung und der Sicherstellung des Kindeswohls. Seit 2005 sei der Landkreis gesetzlich nach SGB VIII für die Sicherung des Kindeswohls zuständig. Ferner obliege ihm die Zuständigkeit für die Qualitätseinhaltung der in der Trägerschaft der Städte und Gemeinden befindlichen Kindertagesstätten.


Wichtig sei eine enge interkommunale Zusammenarbeit in diesen Bereichen wie zum Projekt HAnd in HaND, der Präventions- und Bildungsoffensive für Kinder und Jugendliche. Es müsse intensiv mit den Kindergärten, dem Gesundheitsamt, den Kinderärzten usw. zusammen gearbeitet werden. Das Kind müsse als Ganzes gesehen werden; Zuständigkeitsfragen zwischen Land, Landkreis und Gemeinden dürften in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen.


Das Nds. Früherkennungs- und Untersuchungsgesetz sei wichtig und werde in seiner Ausführung von der Kreisverwaltung sehr ernst genommen. Dank der guten Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten sei man in diesen Dingen schon sehr weit gekommen und nehme in Niedersachsen eine Vorreiterrolle ein.


Der Kreistag nahm Kenntnis und beschloss gemäß Empfehlung des Kreisausschusses – TOP 3.1.3 der Niederschrift vom 01.09.2010 – wie folgt:





Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung