Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der Vergangenheit hat die Gesundheitsberichterstattung im Lande Niedersachsen im Wesentlichen aus der „Jahresstatistik der unteren Gesundheitsbehörden“ bestanden, die in der vorliegenden Form praktisch nur für interne Fachkräfte auswertbar und interpretierbar gewesen ist.


Dr. Fuchs führte in seinem Vortrag aus, dass zum 01.01.2007 ist das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) in Kraft getreten sei, das grundlegende Weichenstellungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Niedersachsen mit sich gebracht habe und damit auch für die Gesundheitsberichterstattung, die in § 8 NGöGD auf ein festes gesetzliches Fundament gestellt worden sei.

Es handelt sich bei dem NGöGD um ein recht schlankes Rahmengesetz, das eine weitgehende Aufgabenüberführung in den eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte vorsieht und sich dabei unter Berücksichtigung veränderter Anforderungen und vorrangiger Verpflichtungen anderer Leistungsträger auf die Regelung prioritärer Aufgabenstellungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes beschränkt.


Detaillierte organisatorische, personelle sowie gesetzliche Vorgaben zu qualitätssichernden Maßnahmen zur Gesundheitsberichterstattung -über Empfehlungen des Landesgesundheitsamtes von bestimmten einheitlichen Kriterien für Datenerhebung und Berichterstattung hinaus- sind seitens der Kommunen nicht gewünscht worden


Nach dem NGöGD erfolgt die Gesundheitsberichterstattung ausschließlich mit nicht personenbezogenen und/oder anonymisierten Daten.


Im Landkreis Friesland sind in der Vergangenheit die Jahresgesundheitsberichte insbesondere im Hinblick auf eine fachlich begründete Impfstrategie des Jugendärztlichen Dienstes und die Arbeit des Arbeitskreises Zahngesundheit ausgewertet worden.


Bei den Impfungen waren im Landkreis Friesland durchgängig Impfquoten am unteren Rand der Verteilungsbreite festzustellen, so dass diesbezüglich erhebliche Anstrengungen mit Durchführung einer jährlichen Impfaktion gerechtfertigt sind. Ein flächendeckender Impfschutz ist deshalb von besonderer Bedeutung, da er neben dem individuellen Schutz des Einzelnen einen Gesamtschutz der Bevölkerung herbeiführt (Infektionskrankheiten wie z.B. Masern sollen sich bei Ausbrüchen nach Möglichkeit gar nicht erst in der Bevölkerung verbreiten, wie bei verschiedenen Ausbrüchen in der Vergangenheit geschehen). Dieses Ziel kann daher allerdings nur bei ausreichend hohen Impfquoten von etwa 85 – 90 % der Bevölkerung erreicht werden.


Insgesamt habe sich die Durchimpfung im Landkreis Friesland nach Angaben von Dr. Fuchs verbessert. So sei der Anteil der geimpften Kinder von 78 % auf 90 % gestiegen. Der Anteil der Auffrischungsimpfungen sei jedoch noch zu steigern.


Im Zusammenhang mit der Wichtigkeit von frühzeitigen Impfungen wurde auf das Projekt „Wir werden Eltern“ des Johannis-Hositals in Varel hingewiesen.


Eine Impfinitiative gegen Zeckenbisse gäbe es nach Mitteilung von Dr. Fuchs im Landkreis Friesland nicht.


Auf Nachfrage erklärte Dr. Fuchs, dass auch bereits in Kindergärten eine entsprechende Prophylaxe angeboten werde, da gesunde Milchzähne wichtig für die Gesundheit der bleibenden Zähne sei.


Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst ist die Gesundheitsberichterstattung zum allergrößten Teil in den eigenen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften verlagert worden. Diese Rechtsänderung muss jetzt stufenweise umgesetzt werden und personell entsprechend eingeplant werden.



Der Ausschuss für Familie, Senioren und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.