Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen




Im Zuge der Beratungen über die Fahrbahnsanierung K 89, Bereich Middoge, hatte der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 06. Mai 2010 angeregt, die Prioritätenliste für die noch fehlenden Radwege an Kreisstraßen nochmals erörtern zu lassen.


Die Verwaltung hat die Liste in den vergangenen Jahren regelmäßig unter Berücksichti-gung der Unfallzahlen/ -häufigkeit auf den jeweiligen Streckenabschnitten aktualisiert. Die jetzt vorliegende Übersicht (siehe Anlage) berücksichtigt das Unfallgeschehen der Jahre 2007 – 2009. Veränderungen in der Rangfolge zu der in 2008 erstellten Liste sind durch +/ - gekennzeichnet. Die Liste umfasst alle noch fehlenden Radwegstrecken.


Bei den Streckenabschnitten, für die bereits Planungsaufträge erteilt wurden, werden die Planfeststellungsverfahren nach Vorlage der Unterlagen eingeleitet. Wann aber ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Baureife hergestellt ist, hängt im wesentlichen vor den betroffenen Grundstückseigentümern ab. Zur Finanzierung der Maßnahme gehört dann noch die Zusage der Bewilligung von Fördermitteln nach dem Entflechtungsgesetz (ehem. GVFG).

Eine Besonderheit ist die K 281, Wegshörn-Kreisgrenze WTM. Hier liegt zwar eine rechtskräftige und baureife Planung vor; eine Förderung wird allerdings nur gewährt, wenn auch der Landkreis Wittmund auf seinem Gebiet einen anschließenden Radweg

baut, da ansonsten unser Radweg im „Nichts“ endet.

Nach Mitteilung des LK WTM wird mit einem Baubeginn nicht vor 2012 gerechnet.


Herr Hinrichs erläuterte die Prioritätenliste (s. Anlage zum TOP) und beantwortete diverse Nachfragen zu den Radwegen an der K 87 und der K 105: Baubeginn für den Radweg an der K 87 soll im kommenden Haushaltsjahr sein, wobei z.Z. noch das Bauprogramm des Landes abgewartet werden muss, denn z.Z. kann noch keine verbindliche Aussage dazu getroffen werden, ob die Zuschussgewährung nach dem Entflechtungsgesetz im kommenden Jahr erfolgt; dem Grundsatz, dass keine Maßnahme ohne Förderung umgesetzt wird, soll weiterhin gefolgt werden.


Inzwischen liegt eine geänderte Planung für den Radweg an der K 105 vor, die im Rahmen einer Informationsveranstaltung den betroffenen Bürgern noch im Dezember 2010 vorgestellt werden soll.


In diesem Zusammenhang führte Herr Fritscher aus, dass der Radweg an der Landesstraße 818 (Obenstrohe bis B 437) inzwischen zwar rechtskräftig durch den Landkreis planfestgestellt wurde und somit baureif ist, der Baubeginn dieses im sog. „priorisierten Bedarf“ des Landes befindlichen Radweges jedoch naturgemäß von der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Landeshaushalt abhängt; hierzu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage möglich.


Dem Landkreis liegt ein konkreter Antrag der SDV-Fraktion, KTA Böcker, vor, der u.a. den Radweg an der K 113 (B 437 bis Vareler Hafen) beinhaltet, wonach dieser Radweg auf Rang 1 der Prioritätenliste eingestuft und ein Planungsauftrag unverzüglich erteilt werden sollte.


Die Verwaltung hat für den Finanzhaushalt 2011 bereits ohnehin entsprechende Planungsmittel beantragt, so dass das Ergebnis der Haushaltsberatungen abgewartet wird und danach bei entsprechender Einstellung der Mittel ein Auftrag an die Landesbehörde erteilt wird. Eine Änderung der Prioritätenliste, die auf objektiven Daten beruht, erscheint nicht angezeigt.


Der o. g. Antrag beinhaltet darüber hinaus zwei ausschließlich straßenverkehrsbe-hördliche Angelegenheiten, deren Zuständigkeit bei der Stadt Varel liegt, so dass eine weitere Beratung hierzu entfällt.


Die Prioritätenliste wird zur Kenntnis genommen.