Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Land Niedersachsen überprüft seinen Standard des Winterdienstes auf Landes-straßen; es wird angestrebt, die erforderlichen Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben.


Der Landkreis hat seine technische Verwaltung der Kreisstraßen einschließlich des Winterdienstes an das Land übertragen. Für den Winterdienst werden dem Landkreis die Fahrtkosten für die eingesetzten Fahrzeuge in Rechnung gestellt, das Streusalz wird vom Landkreis erworben. Die Geräte für den Streueinsatz stellt das Land.


Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Aurich –, Herr Fritscher, sowie Herr Lührs (Straßenmeisterei Jever) stellten die Organisation des Winterdienstes im Geschäftsbereich Aurich vor und erläuterten sie.


Als Ergebnis der Überprüfung des Geschäftsbereiches Aurich ist festzustellen:


Die bisherigen Standards des Winterdienstes bezüglich der außerörtlichen Radwege (Anmerkung: Innerorts sind ohnehin die Gemeinden zuständig, teilweise auch Winterdienst durch die Straßenbauverwaltung des Landes per Vereinbarung) können nicht mehr im vollen Umfang eingehalten werden.


Aufgrund der Vorgaben des Straßengesetzes besteht außerorts keine Räum- und Streupflicht; es wird angestrebt, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bis 6 Uhr morgens den Winterdienst auf den Fahrbahnen und danach den schulwegrelevanten Radwegen durchzuführen.


Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Landesvertreter zum Winterdienst zur Kenntnis.


KTA Harms hat die Sitzung nach dem TOP 3.2.4 um 16:20 Uhr verlassen.