Beschluss: zur Kenntnis genommen

Begründung:


Nach § 89 NGO i.V. m. § 65 NLO dürfen über- oder außerplanmäßige Ausgaben nur geleistet werden, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind. Ihre Deckung muss gewährleistet sein. Sie sind vom Kreistag zu beschließen. Unterhalb einer Unerheblichkeitsgrenze von 15.000 Euro entscheidet der Landrat im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Der Kreistag ist dann nachträglich in Kenntnis zu setzen.


In der Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2006 sind folgende überplanmäßigen Ausgaben entstanden (außerplanmäßige Ausgaben sind nicht entstanden):


2141.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 3.135,56

2143.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 1.525,19

2172.54006 Bewirtschaftungskosten: Reinigung 2.754,88

2251.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 1.756,00

2252.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 1.691,84

2254.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 7.300,00

2254.54006 Bewirtschaftungskosten: Reinigung 303,82

2256.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 1.344,25

2301.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 12.156,47

2301.54003 Bewirtschaftungskosten: Wasser 1.312,52

2301.54005 Bewirtschaftungskosten: Abwasser 2.102,25

2301.54006 Bewirtschaftungskosten: Reinigung 8.466,36

2301.54007 Bewirtschaftungskosten: Sonstige 1.380,71

2301.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 1.069,95

2501.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 10.072,79

2502.54001 Bewirtschaftungskosten: Gas 11.640,84

2502.54006 Bewirtschaftungskosten: Reinigung 1.750,00

4050.67400 Verwaltungskostenerstattung an AA 296.941,82

4830.78209 Leistungen Grundsicherung 263.169,30


Summe: 629.874,55


In den einzelnen Bewirtschaftungsbudgets der Schulen sind, wegen des strengen Winters in den ersten Monaten 2006 und wegen der Gaspreiserhöhung, Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 69.763,43 Euro entstanden. Die Einzelbeträge liegen jeweils unterhalb der Unerheblichkeitsgrenze und sind vom Landrat als Geschäft der laufenden Verwaltung genehmigt worden.


Daneben gibt es zwei größere überplanmäßige Beträge bei zwei einzelnen Konten:


a) Verwaltungskostenerstattungen an Arbeitsagentur:


Da bei Aufstellung des Haushaltsplans 2006 noch Verhandlungen mit der Arbeitsagentur über die Höhe des vom Landkreis zu zahlenden Anteils für die Aufgabe „Berechnung und Zahlbar-

machung von Kosten der Unterkunft“ geführt wurden, stand das Verhandlungsergebnis (12,3 % des Verwaltungsbudgets der Arbeitsagentur) nicht fest und es wurde nur ein geringfügiger Betrag (60.000 Euro) angesetzt. Tatsächlich liegt der Anteil des Landkreises bei knapp 600.000 Euro. Das ist ein unter Berücksichtigung der erhöhten Personalkostenerstattungen der Arbeitsagentur angemessener Wert. Dass das Budget insgesamt nicht ausreichend war, wurde erst bei der Einbuchung der Personalausgaben Ende Dezember erkannt, weshalb der Kreistag nicht mehr beteiligt werden konnte.


b) Grundsicherungsleistungen


Für die sozialen Leistungen gibt es zwei Budgets: das Budget des „örtlichen Trägers“ und das Budget des „überörtlichen Trägers“ der Sozialhilfe. Bis Mitte der Neunzigerjahre war die Trennung der Einnahme- und Ausgabearten klar. Durch zahlreiche Änderungen im Sozialhilferecht (Quotales System, Grundsicherung, Einführung von SGB II und SGB XII) wird die Zuordnung zu den Budgets zunehmend unübersichtlich.


In diesem Fall führten Ausgabensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der damit verbundenen "Nebenleistungen" (vor allem Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) und wegen des "Quotalen Systems" notwendig gewordene Umbuchungen Ende des Jahres vom örtlichen zum überörtlichen Träger zu Verschiebungen innerhalb der Deckungskreise. Erst durch diese Umbuchungen wurde das überörtliche Budget überplanmäßig. Es handelt sich insgesamt betrachtet daher nicht um Mehrausgaben, sondern der Verschlechterung im einen steht eine entsprechende Verbesserung im anderen Budget gegenüber.


Mit den letztgenannten überplanmäßigen Ausgaben ist der Kreistag noch nicht befasst worden. Die Verwaltung bittet um nachträgliche Genehmigung dieser Ausgaben, im übrigen um Kenntnisnahme.


Abstimmungsergebnis:


Der Fachausschuss nahm die im Haushaltsjahr 2006 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis.


Der Kreistag wird um Kenntnisnahme und nachträgliche Genehmigung gebeten.