Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt den Vortrag über die Betreuungsstelle des Landkreises Friesland zur Kenntnis.



Die Betreuungsstelle des Landkreises Friesland, die organisatorisch dem Fachbereich „Gesundheitswesen“ zugeordnet ist, hat im Rahmen des „Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (BtBG)“ umfangreiche Aufgaben wahrzunehmen.


Die Betreuungsstelle ist personell mit Frau Eva Sender besetzt.


Frau Sender stellt im Rahmen eines Vortrages die Betreuungsstelle des Landkreises Friesland und ihre Tätigkeit dort vor.



Frau Sender hält anhand einer Präsentation (als Anlage beigefügt bzw. im Kreistagsinformationssystem abrufbar) einen Vortrag über die Entstehungsgeschichte und die Aufgaben der Betreuungsstelle. Sie zeigt anhand aktueller Statistiken, wie die Zahl der Betreuten in den letzten Jahren drastisch gestiegen sind.


Herr Wiese bestätigt die enormen Veränderungen an Betreuungsfällen auch aus Sicht des Kostenträgers im Bereich der Eingliederungshilfe, in der genau diese Veränderungen bemerkbar sind.


Herr Janßen erkundigt sich nach der Höhe der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer und erkundigt sich, wie schnell ein Betreuer im Notfall präsent sein kann.

Frau Sender erklärt, dass ehrenamtliche Betreuer 323 Euro im Jahr bekommen. Weiter teilt sie mit, dass die Bestellung eines Betreuers im Notfall innerhalb von 2 Stunden möglich ist.


Herr Tischer und Frau Kaiser-Fuchs erkundigen sich danach, wie sich ehrenamtliche- und Berufsbetreuer von einander abgrenzen lassen.

Frau Sender erläutert hierzu, dass ehrenamtliche Betreuer maximal 10 Betreute haben, oder maximal 20 Stunden pro Woche für Betreuungsarbeit aufbringen. Wer über dieses Maß hinaus Betreuungsarbeit leistet, hat den Status eines Berufsbetreuers.

Sie erklärt auf Nachfrage weiter, dass sich die Auswahl der Betreuer nach der Krankheit oder Einschränkung der Betroffenen richtet und nur bei „akuten“ Fällen ein Berufsbetreuer eingesetzt wird.

Die ehrenamtlichen Betreuer hingegen werden durch ein persönliches Gespräch ausgewählt. Von ihnen wird ein Lebenslauf erwartete und eine Schufa-Auskunft angefordert.


Herr Erster Kreisrat Wehnemann gibt den Appell, dass sich jeder in „guten Tagen“, auch Gedanken über die Versorgung – sprich Betreuung - in der Zukunft machen sollte. Es bestehen im Internet genug Möglichkeiten, sich über die verschiedensten Alternativen der Betreuung zu informieren.


Frau Sender zeigt abschließend auf, dass ein Bedarf an ehrenamtlichen Betreuern immer vorhanden ist.