Beschluss:

Der Ausschuss lehnt den Erlass einer Sondernutzungsgebührensatzung ab.



Der genannte Antrag der Abgeordneten Kindo für „Die Linke“ vom 13.09.2010 wurde vom Kreistag in seiner Sitzung vom 22.09.2010 (TOP 3) zur Beratung an den Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Verkehr verwiesen.


Herr Hinrichs vom Fachdienst 25-Straßenverkehr trug das Ergebnis der rechtlichen Prüfung vor (s. Anlage 2 zum TOP).


Als Ergebnis ist festzuhalten:

Die Erhebung von Daten von Google-Street-View durch Befahren von Straßen stellt nach eingehender rechtlicher Prüfung durch die Fachabteilung keine gebührenpflichtige Sondernutzung von Straßen dar.





Abstimmungsergebnis:

einstimmig