Zum Sachverhalt und zum Beratungsverlauf wird auf die Vorlagen und Protokolle:

655/2010 zur Ausschusssitzung vom 11.03.2010 (TOP 3.2.4 des Protokolls),

Kreisausschuss vom 07.04.2010 (TOP 3.3.8 des Protokolls – Vorbehaltsbeschluss),

Kreisausschuss vom 27.10.2010 (TOP 3.1.7 des Protokolls)

verwiesen.


Unter TOP 3.1.7 des Protokolls der KA-Sitzung vom 27.10.2010 wurde der Vorbehaltsbeschluss des Kreisausschusses vom 07.04.2010 endgültig bestätigt.

Auf Grund dieses aktuellen Anlasses vertrat Herr Gramberger die Auffassung, dass vor der seinerzeitigen ablehnenden und abändernden Beschlussfassung des Kreisausschusses zur Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 11.03.2010 die Angelegenheit erst erneut im Ausschuss hätte beraten werden müssen.


Nach intensiver Aussprache im Ausschuss nahm Landrat Ambrosy ausführlich zu dem Gang der Beratung und der Kürzung der vergebenen Mittel auf Grund der angespannten Haushaltssituation des Kreises Stellung:

Ziel müsse es sein, im Endergebnis eine verminderte Nettokreditaufnahme für 2010 zu erreichen. Dazu gehöre leider auch die generelle Kürzung aller Budgetansätze um 3 %. Zugleich räumte Herr Ambrosy ein, dass die Verkehrssicherheitsarbeit eine volle Förderung statt der vorgenommenen 3 %-igen Kürzung verdient hätte. Die Kürzung sei wegen der Haushaltssituation leider unabweisbar.


Als Ergebnis nahm der Ausschuss vom Beschluss des Kreisausschuss vom 27.10.2010 und von den Ausführungen des Landrates Kenntnis.

Im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen für 2011 kann erneut über die Förderung der Verkehrssicherheitsarbeit beraten und entschieden werden.