Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Landkreis Friesland erklärt sein Interesse, nach § 29 Abs. 4 SGB II mit dem Abschluss der Vereinbarungen über die Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe und mit deren Ausführung und Abrechnung beauftragt zu werden, sofern eine praktikable Abwicklung der Erbringung der Leistungen geregelt ist.

Darüber hinaus muss eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes durch den Bund garantiert sein.




Auf die Ausführungen TOP 3.1.10 der KA-Niederschrift vom 17.11.2010 wird verwiesen. Kreistagsabgeordneter Harms machte deutlich, für diese vom Bund vorgegebene Regelung für Bildung und Teilhabe im Rahmen des SGB II erwarte man angesichts des ohnehin schon erforderlichen Verwaltungsaufwandes die Übernahme der Kosten; diese Forderung sollte mit Nachdruck vertreten werden.


Der Kreistag beschloss wie folgt:




Abstimmungsergebnis:

einstimmig