Nachtrag: 07.12.2010 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Enthaltungen: 5

Beschluss:

Der der Kreisausschuss-Niederschrift vom 8. Dezember 2010 als Anlage beigefügten Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Jeversches Moorland“- Stand 08.12.2010 inklusive neu eingefügtem § 6/Zustimmungsvorbehalt – wird zugestimmt.


Im Falle einer erforderlichen Zustimmung im Sinne des § 6 der Verordnung ist ein Beschluss des Kreisausschusses herbei zu führen.



In seiner Sitzung am 8. Dezember 2010 - TOP 3.1.2 der Niederschrift – hatte der Kreisausschuss die Sach- und Rechtslage vorberatend zur Kenntnis genommen; das endgültige Votum wurde dem Kreistag überlassen.


Kreistagsabgeordneter Ramke dankte dem Fachbereich Umwelt/Herrn Tuinmann für die Erarbeitung eines Kompromissvorschlages durch Einfügung eines neuen § 6; dieser sei mittlerweile mit den Städten Jever und Schortens abgestimmt. Von beiden Seiten sei nunmehr Zustimmung signalisiert worden, so dass der Kreistag positiv votieren könne.


Kreistagsabgeordneter Thiesing begrüßte grundsätzlich die Unterschutzstellung des Areals. Problematisch stelle sich die Zuordnung des Moorlandsweges zu den Schutzzonen I und II (1/3 : 2/3) dar. Statt Einfügung eines neuen § 6 wäre es besser gewesen, die Schutzbestimmungen der Zone I für die gesamte Wegstrecke gelten zu lassen. Gerade der Zustand des Moorlandsweges mache die Authentizität des Landschaftsschutzgebietes aus; es handele sich um einen der letzten unbefestigten, alten Verbindungswege vom Upjeverschen Forst nach Jever. Der neu eingefügte Zustimmungsvorbehalt ermögliche unter bestimmten Voraussetzungen den Ausbau oder Neubau von Straßen oder Wegen und widerspreche einem umfassenden Schutz des Weges. In dieser Form sei der Verordnungsentwurf daher nicht zustimmungsfähig..


Kreistagsabgeordneter Burgenger kritisierte die fehlende Einbindung der Gremien, wenn konkrete Fälle zu entscheiden seien; diese sollten nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt werden. Die Erarbeitung eines für alle Interessengruppen tragfähigen Kompromisses sei nicht einfach und verdiene Anerkennung. Trotzdem mache es stutzig, dass sich die Gebiete der Schutzzone I ausschließlich im Besitz der Kommunen befänden; Landwirte seien hier nicht betroffen. Insofern sei eine Kompromisssituation entstanden, die nicht ganz zufrieden stelle.


Landrat Ambrosy verwies auf die mittlerweile seit etwa 10 Jahren geführte Diskussion zur Verordnung „Jeversches Moorland“. Die Stadt Jever vertrete zu diesem Thema eine fundamental andere Auffassung als die Stadt Schortens. Der Landkreis Friesland habe versucht, mit dem vorgelegten VO-Entwurf eine Kompromisslösung anzubieten.


Der erste Entwurf habe die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt, einen Weg unter Verbotsvorbehalt umzugestalten. Wenn Landschaftsschutzziele beeinträchtigt würden, habe danach die Möglichkeit des Verbots der Maßnahme bestanden. Im Rahmen einer sehr heftigen Diskussion sei deutlich geworden, dass diese Lösung nicht gewollt sei und es der Nachbesserung bedürfe. Vor diesem Hintergrund habe Herr Tuinmann den neuen § 6 erarbeitet.


Grundsätzlich bestehe auf dieser Basis ein Ausbauverbot unter Genehmigungsvorbehalt; dieses entspreche der Regelung auch in anderen Landschaftsschutzverordnungen. § 6 Absatz 2 ergänze hierzu: „Die Zustimmung ist auf Antrag zu erteilen, sofern der Ausbau oder Neubau mit dem Schutzzweck nach § 2 dieser Verordnung vereinbar ist.“ - Wenn der geplante Weg nicht mit dem Landschaftsschutzziel vereinbar sei, werde es somit keine Genehmigung der Maßnahme geben.


Diese Formulierung gebe Sicherheit und lasse erkennen, dass man keinem Interessenträger Vorteile einräume. Bürgermeisterin Dankwardt und Bürgermeister Böhling hätten ihre Zustimmung zum VO-Entwurf vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien signalisiert, wohl wissend, dass es dort eine absolute Zufriedenheit nicht geben werde. Unter dem Strich aber sei eine Lösung erzielt worden, bei der jede Seite bei ihrer ursprünglichen Haltung verbleiben könne und das Inkrafttreten der VO ermöglicht werde.


Dem Kreisausschuss sei es unbenommen, jederzeit und somit auch in diesem Fall die Entscheidung in der Sache an sich zu ziehen. Wenn eine solche Regelung gewollt sei, werde man sie in den Beschluss aufnehmen.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, aus BfB-Sicht habe man sich stets für einen Spurplattenweg auf dem Moorlandsweg eingesetzt; man sehe darin keine übermäßige Beeinträchtigung der Natur. Für die Bürger in Rahrdum wäre es hilfreich, wenn der landwirtschaftliche Schwerverkehr zukünftig nicht mehr vollständig durch die Siedlung in Rahrdum führe, sondern zu einem Teil über den Spurplattenweg erfolgen könnte. BfB stimme der Verordnung zu sowie der Möglichkeit, eines Tages einen Spurplattenweg anzulegen.


Kreistagsabgeordnete Schwitters erklärte, seit rd. 10 Jahren werde über den evtl. Ausbau des Moorlandsweges diskutiert. Grundsätzlich sei die Unterschutzstellung des Gebietes begrüßenswert. Eine Zuordnung des Weges zur Schutzzone II sei jedoch nicht gewollt; die Einfügung des neuen § 6 sei insofern letztlich keine zufriedenstellende Lösung. Der Moorlandsweg sei ein historischer alter Weg vom Schloss Jever Richtung Forst. Es müsse alles versucht werden, ihn im bisherigen Zustand zu belassen. Frau Schwitters signalisierte ihre Enthaltung zu diesem Punkt; Herr Eggerichs schloss sich dieser Haltung an.


Kreistagsabgeordneter Harms begrüßte die Kompromisslösung. Ein größerer Ausbau des Moorlandsweges sei nicht beabsichtigt. Über den Weg gelangten Landwirte mit ihren Fahrzeugen zu ihren externen Bewirtschaftungsflächen. Der Untergrund im Moorland sei naturgemäß nicht sehr fest; Spurplatten könnten verhindern, dass der Weg durch schweres Gerät leide und große Löcher aufweise. Der Zustimmungsvorbehalt der VO ermögliche zumindest ein Ausbessern von Schäden.


Kreistagsabgeordneter Thiesing erklärte, die Einfügung des neuen § 6 eröffne nach seiner Einschätzung die Umgehung des in § 2 verankerten Schutzzwecks der Verordnung.


Landrat Ambrosy verwies darauf, angesichts der grundsätzlich unterschiedlichen Haltungen der Städte Jever und Schortens bringe es nicht weiter, auf der jeweiligen Rechtsposiiton zu beharren. § 6 ermögliche Eingriffe nur nach vorheriger intensiver Prüfung und gebe Sicherheit; im Sinne gegenseitigen Vertrauens sollte dieser Kompromiss von allen Beteiligten getragen werden.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ sodann abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung

bei 37 Ja-Stimmen

und 5 Enthaltungen