Beschluss: zur Kenntnis genommen

Wie unter TOP 3 festgestellt, erfolgte die Aussprache zum Antrag von KTA Chmielewski im öffentlichen Teil der Sitzung.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski erläuterte, die politischen Verhältnisse im Kosovo seien zwar gefestigt. Da aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dort noch schlecht seien, sollte aus humanitären Gründen von einer Rückführung von Roma in das Land abgesehen werden. Daher sollte der Kreistag eine Resolution an das Nds. Innenministerium richten, die Abschiebung auf mindestens sechs Monate auszusetzen, um eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen im Kosovo überprüfen zu können.


Insbesondere gehe es um die Wahrung des Kindeswohls, denn ein Großteil der in Deutschland lebenden Roma sei jünger als 16 Jahre. Im Falle einer Abschiebung kehrten sie in eine Gesellschaft zurück, in der jetzt schon eine hohe Arbeitslosigkeit von ca. 43 % herrsche; unter den Roma selbst betrage die Arbeitslosenquote 58 %. Für die Betroffenen, vor allem aber für die Kinder stelle diese Situation eine unzumutbare Härte dar. Eine Aussicht auf berufliche Betätigung bestehe nicht; im Übrigen seien die Menschen im Kosovo angesichts der dort herrschenden angespannten Situation sicherlich nicht ohne weiteres willkommen. - Es handele sich um eine Bitte an das Nds. Innenministerium, die Abschiebungspraxis aus humanitären Gründen auszusetzen.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke verlas den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses vom 27.10.2010. Der Nds. MI werde darin aufgefordert, von seinem Recht Gebrauch zu machen und Abschiebungen von Roma in den Kosovo auszusetzen. - Kreistagsabgeordneter Chmielewski erklärte sich mit dem Beschlussvorschlag des Kreisausschusses einverstanden.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen verwies darauf, zwischen der BRD und dem Kosovo bestehe ein Rückführungsvertrag. Der Nds. MI habe die Möglichkeit, Familien mit Kindern, die eine Ausbildung absolvierten oder zur Schule gingen, nicht abzuschieben. Der Kreistag habe nicht die Kompetenz, hier einzugreifen. Die EU investiere hohe Summen in die Weiterentwicklung des Kosovo, Polizisten seien nach dort entsandt.


Landrat Ambrosy führte aus, man bewege sich bei dieser Resolution auf dem Gebiet des übertragenen Wirkungskreises. Der Landkreis sei in dieser Aufgabenwahrnehmung weisungsgebunden, habe aber gleichwohl in der Sache Kontakt zum Nds. MI aufgenommen. Er verweise insofern auf die in der Vorlage zu TOP 3.1.1/nichtöffentlicher Teil erwähnte Stellungnahme des MI vom Januar 2010 und die dort getroffene Aussage: „Für die kommunalen Gebietskörperschaften, die die ausländerbehördlichen Aufgaben im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises weisungsgebunden auszuführen haben, bedeutet dies, dass sie keine eigene Bewertung der Situation in der Republik Kosovo vorzunehmen, sondern auf der Grundlage der Bewertung staatlicher Stellen ihre ausländerbehördlichen Vollzugsaufgaben zu erfüllen haben.“


Als Weisungsempfänger seien Landrat und Kreisverwaltung als Ausländerbehörde gebunden. Der Kreistag habe in dieser Angelegenheit das politische Recht der Meinungsäußerung; eine eigene Bewertung stehe aber dem Landkreis und seinen Gremien nicht zu. Hierauf müsse er ausdrücklich hinweisen.


Der Kreistag nahm Kenntnis.