Beschluss: zur Kenntnis genommen




Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2010 be­schlossen, dass der Landkreis die Zulassung als Optionslandkreis beantragt. Dazu wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Nach der zuvor bestehenden Beschlusslage hatte die Kreisverwaltung die Bildung einer ge­meinsamen Einrichtung mit der Agentur vorzubereiten, darüber hinaus sollten für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen mit der Agentur Vorbereitungen für das Stellen eines Optionsantrages getroffen werden.

Aufgrund dieser Vorarbeiten war es möglich, sofort nach dem Beschluss vom 13. Dezem­ber 2010 einen ersten Antragsentwurf zu erstellen. Hierzu war kurzfristig auch die Zuhilfe­nahme eines externen Beraters erforderlich, welcher bereits mehrere Kommunen in Deutschland beim Stellen eines Optionsantrages begleitet hatte.

Die Endfassung des Antrages wurde von der Verwaltung am 28. Dezember 2010 abge­schlossen, so dass der Antrag am Folgetag in Hannover beim Sozialministerium abge­geben werden konnte.

Eine Zusammenfassung des Antrages liegt als Anlage bei. Um eine Übersicht über die komplexen Verfahrensschritte für die Umsetzung der Option darzustellen, ist weiterhin ein Zeit- und Maßnahmenplan als Anlage beigefügt. Den kompletten Antrag (rd. 100 Seiten) haben jeweils die Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales erhalten.

Interne Arbeitskreise sind inzwischen unter Beteiligung der BA gegründet worden. Die erste Lenkungsgruppensitzung fand am 24.1.2011 statt.

Neben dem Landkreis Friesland haben vier weitere Landkreise in Niedersachsen einen ent­sprechenden Antrag gestellt (Aurich, Wittmund, Schaumburg und Lüchow-Dannenberg).

Dem Land Niedersachsen stehen voraussichtlich vier Optionen zur Verfügung. Das Land wird bis 31.3.2011 im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens über die Zuteilung be­finden. Unabhängig von der endgültigen Entscheidung muss der Landkreis die Vorbe­reitungshandlungen forcieren.



Der Landkreis hat seinen Antrag u.a. damit begründet, mit dem Land und den Partner­landkreisen und -städten eine arbeitsmarktpolitische Strategie für die gesamte Region zu entwickeln.

Dabei sehen wir den Landkreis als Türöffner für einen sogenannten „Optionsteppich“ in Nordwest-Niedersachsen mit den Landkreisen Ammerland und Leer - jetzt schon Options­kommunen – und neu dann Aurich, Wittmund und Friesland. Dabei wollen wir die Vorteile eines „Optionsteppichs“ nutzen und unsere Vorreiterrolle in der Interkommunalen Zu­sammenarbeit weiter ausbauen. Die genannten Landkreise haben wurden zu einem Ge­dankenaustausch am 27.01.2011 eingeladen, hier wurden Kooperationsmöglichkeiten besprochen und auch schon eingeleitet.



Herr Erster Kreisrat Wehnemann gibt auf der Basis der Vorlage einen Sachstandsbericht zur Zulassung als kommunaler Träger.


Herr Wehnemann beschreibt zunächst noch einmal die kurzfristige und unter Zeitdruck stehende Situation, unter der der Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger erstellt wurde. Dabei macht er deutlich, dass angesichts der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit, ein aus seiner Sicht konkurrenzfähiges Werk entstanden sei. Bei der Gestaltung des Inhalts habe man sich als Kreisverwaltung sogar noch zurücknehmen müssen, da der Umfang des eigentlichen Antrages vom Land Niedersachsen auf 100 Seiten begrenzt worden war. Inhaltlich hätte man noch viel mehr ausführen können.


Im Weiteren geht Herr Wehnemann dann auf den in der Vorlage bereits genannten Optionsteppich ein.

In diesem Zusammenhang haben sich die drei Landkreise, welche jetzt die Option anstreben, bereits in eine Zusammenarbeit bei der Ausschreibung der künftigen EDV begeben. So befindet sich eine gemeinsame Ausschreibung hinsichtlich der Fachsoftware im SGB II und der Hardware für die Landkreise Aurich, Wittmund und Friesland in Vorbereitung.


In der Folge der schnell erfolgten Findung hinsichtlich einer Zusammenarbeit bei der Ausschreibung der Software, haben sich am 27.01.2011 die Landkreise Aurich und Wittmund sowie der Landkreis Leer mit dem Landkreis Friesland hier in Jever getroffen. Hierbei wurden weitere Themenbereiche unter dem Aspekt einer möglichen Zusammenarbeit oder gemeinsamen Vorgehensweise besprochen.


Bei diesem Treffen wurde auch durch Herrn Landrat Ambrosy deutlich gemacht, dass er die Mitbewerber Wittmund und Aurich nicht als Konkurrenten um einen Optionsplatz sondern vielmehr als Partner in einer künftigen Optionslandschaft im Nordwesten Niedersachsens ansieht.


Herr Wehnemann weist dann noch einmal auf die Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2011 hin, in der einstimmig beschlossen worden ist, dass die Verwaltung die weiteren Vorbereitungsmaßnahmen durchführen kann. Darüber hinaus sei dort beschlossen worden, dass noch eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung und Vorbereitung eines Arbeitsmarktprogramms gegründet wird. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages, dem Vorsitzenden des Sozialausschusses sowie Fachleuten zusammen. Hier sollen in erster Linie Arbeitsmarktpolitik sowie Arbeitsmarkt- und soziale Integration thematisiert werden. Dies soll in Ergänzung zu den bereits in der Kreisverwaltung geschaffenen Arbeitsgruppen erfolgen.


Herr Wehnemann geht dann noch kurz darauf ein, das man hoffe, bereits im Laufe des Monats Februar vom Land Niedersachsen eine Vorentscheidung zu bekommen. Die endgültige Entscheidung würde letztlich bis zum 31. 3.2011 vom Bund getroffen werden.


Herr Brunken fragte im Anschluss daran, ob es um die Mitbewerber als Optionskommune, Lüchow - Dannenberg bzw. Schaumburg, auch so etwas wie den sogen. Optionsteppich gäbe.

Herr Wehnemann erläuterte, dass es so etwas um Lüchow-Dannenberg herum nicht gäbe. Beim Landkreis Schaumburg würde es bereits jetzt eine Zusammenarbeit mit dem Nachbarlandkreis (Minden-Lübbecke) im Nachbarbundesland Nordrhein Westfalen geben.


Die nachfolgende Grafik stellt die Optionskommunen in Niedersachsen und die Bewerber dar.





Herrn Tischer führt aus, der Optionsteppich könne doch nicht maßgeblich für das Stellen eines Antrags auf Zulassung als kommunaler Träger sein. Darauf entgegnet Herr Ambrosy, dass ein solcher Optionsteppich es ermögliche, auch auf anderen Gebieten wie beispielsweise der Wirtschaftsförderung, noch stärker im Sinne der Bürger zu kooperieren .


Herr Zielke betont, dass aus seiner Sicht nicht vergessen werden sollte, der Verwaltung für ihre geleistete Arbeit beim Erarbeiten des Optionsantrages ein besonderes Lob auszusprechen.


Auf die Frage von Herrn Koch, ob der Optionsteppich denn den Menschen irgend etwas bringen soll antwortet Herr Ambrosy, dass dies ausdrücklich zu bejahen ist. Als Selbstzweck mache die Zusammenarbeit zwischen den dann optierenden Landkreisen und den bereits vorhandenen Optionslandkreisen keinen Sinn. Diese Zusammenarbeit könne nur unter dem Aspekt des Nutzens für die Menschen einen Zweck haben. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, dass die hiesigen regionalen Akteure am Arbeitsmarkt, die Sozialpartner, die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften auch inhaltlich mit einbezogen werden. Dies muss bereits sehr früh, am besten jetzt schon, passieren.


Der Ausschuss nimmt die gemachten Ausführungen zur Kenntnis.