Beschluss: zur Kenntnis genommen




Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Die Leistungen richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die in einkommensschwachen Familien leben (Eltern oder sie selber beziehen Leistungen der Grundsicherung bzw. Kinderzuschlag)

Zusätzlich zur Regelleistung werden sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Diese umfassen:

  • Neben mehrtägigen Klassenfahrten nun auch Schulausflüge für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,

Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,

Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler,

Angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,

Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht. Entweder wird hierfür ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden vom Jobcenter zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter, wie zum Beispiel dem Sportverein oder der Musikschule, direkt abgerechnet.

Noch sind die Änderungen jedoch nicht in Kraft, da der Bundesrat kurz vor Jahresende seine Zustimmung hierzu versagt hat.

Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz ist derzeit eine hochrangige Arbeitsgruppe tätig. Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses müssen vom Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossen werden. Soll die nächste Bundesratssitzung am 11.2.2011 erreicht werden, muss eine Verständigung bis 7.2.2011 vorliegen.



Frau Eilers verweist zunächst auf den Abbruch der Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition zur Reform des SGB II im Hinblick aus das Bildungs- und Teilhabepaket in der vergangenen Nacht.


Sie erläutert dann anhand einer Präsentation (Anl. 4) den Sachstand, wie er sich hinsichtlich der zu erwartenden Umsetzung auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs für das Jobcenter Friesland darstellt. Hierbei erläutert Frau Eilers zunächst noch einmal kurz die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Im Speziellen geht sie aber dann auf die zu erwartende Umsetzung hinsichtlich der gesetzlich vorgesehenen Berücksichtigungen von Einkommen und Vermögen der Betroffenen hinsichtlich Leistungen für Bildung und Teilhabe ein.


Anhand eines Beispiels von Frau Eilers wird deutlich, dass das Bildungs- und Teilhabepaket bei vielen Kindern, welche über die Familie (Bedarfsgemeinschaft) eigentlich unter das SGB II fallen, ein Anspruch gar nicht besteht.

Dies ist dann der Fall, wenn der Bedarf, den das SGB II sonst abdeckt (Regelleistung und anteilige Kosten der Unterkunft) durch eigenes Einkommen des Kindes (z.B. Kindergeld + Unterhalt) bereits gedeckt ist. In so einem Falle befindet sich das Kind selbst (einzeln betrachtet) nicht im Leistungsbezug des SGB II und hat somit auch keinen Anspruch auf die Leistung von Bildung und Teilhabe.


Dabei ist zu beachten, dass das Einkommen des Kindes soweit es den Bedarf nach dem SGB II übersteigt, als Einkommen grundsätzlich beim kindergeldberechtigten Elternteil wiederum als Einkommen angerechnet wird. Wenn jetzt Leistungen für Bildung und Teilhabe für das Kind geltend gemacht werden, erfolgt eine Rückrechnung.

In Folge dieser Rückrechnung ist beim kindergeldberechtigten Elternteil kein Einkommen mehr anzusetzen.

Nunmehr ist das Einkommen wieder beim Kind anzusetzen und dem Bedarf für Bildung und Teilhabe gegenüber zu stellen. Sofern das Einkommen des Kindes, welches nunmehr rechnerisch wieder zur Verfügung steht, ausreicht, um den Bedarf Bildung und Teilhabe zu decken, wird die Leistung abgelehnt.

Reicht dieses Einkommen nur teilweise aus, um den Bedarf zu decken, erfolgt eine Teilablehnung, die Leistung wird insoweit lediglich anteilig bewilligt.


Da obendrein die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe in einer Rangfolge hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen (und Vermögen) im Gesetzentwurf verankert sind, kann es je nach beantragter Leistung eventuell jeden Monat eine Änderung (Leistungsänderung) für das Kind geben und somit auch zu einem neuen Bescheid kommen. Dies trifft im Übrigen dann auf jede Person in der Bedarfsgemeinschaft zu, bei der sich jeweils Leistungen ändern (Mutter bzw. Kind/er).


Die Darstellung von Frau Eilers macht dem Ausschuss deutlich, dass hier ein immenser bürokratischer Mehraufwand geschaffen wird. Herr Ambrosy fasst dies mit den Worten zusammen, es ginge nicht mehr nur um ein paar Euro mehr für die Leistungsbezieher, es ginge auch um die Frage ob mit dem geplanten Bildungs- und Teilhabepaket, mit dem Kinder und Jugendliche gefördert werden sollen, nunmehr ein bürokratisches Monster geschaffen wird. Er nennt dies ein „Beschäftigungsprogramm für Verwaltungsmitarbeiter“, obwohl es doch eigentlich um verbesserte Lebensbedingungen für Kinder geht.

Die Darstellung mache deutlich, dass es doch nur einen Weg geben könne, die Leistungen für Bildung und Teilhabe über die Institutionen, welche die Leistung ausführen, erbringen zu lassen.

Dies wäre am Sinnvollsten, so ergänzt Herr Wehnemann, in dem man mit den Institutionen Rahmenverträge und Pauschalzahlungen vereinbaren würde.


Herr Ambrosy macht noch ein Mal deutlich, dass es doch in Wirklichkeit nur darum gehen müsse, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe auch bei den Kindern ankommen. Dies kann nur so gehen, dass es ein Budget gibt. Wenn man die Betreuung der Kinder wirklich verbessern wolle, kann es nur bei der Lernförderung über Ganztagsschulen gehen. Die Betreuung selbst erfolgt am Sinnvollsten über Sozialarbeiter. Dies wird durch den Landkreis als kommunaler Schulträger bereits gemacht. Dieses Thema muss konsequent weiter verfolgt werden.

Auch bei der Mittagsverpflegung hat der Landkreis als Schulträger bei allen seinen Schulen mittlerweile die nötige Infrastruktur geschaffen. Dies zeige, dass eine Weiterentwicklung am besten und konsequentesten über Pauschalsysteme und einfache Rechnungsvarianten funktionieren könne.

Wenn die Umsetzung so erfolge, wie sie derzeit im Gesetzentwurf stehen würde würde, würden alle, das heißt Schulen, Behörden und sonstige Institutionen lediglich mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt werden. Nur den Kindern könnte die ihnen zustehende Leistung so nicht in der gebotenen Weise zukommen. Die Umsetzung über Sachleistungen über die Institutionen wie Sportvereine und Musikschule und andere ist der einigst praxisnahe und gangbare Weg.


Herr Koch äußert hinsichtlich der Darstellung der übermäßigen Verwaltungsarbeit Übereinkunft, machte jedoch Bedenken geltend, dass bei Pauschalierung ein Blick auf die Bedürftigkeit des Einzelnen nicht berücksichtigt werde, da dann pauschal alle Kinder gefördert würden.


Frau Eilers setzt dann ihren Vortrag mit der Darstellung der verschiedenen Wege der Leistungserbringung nach dem derzeitigen Stand des Gesetzentwurfs fort. Dabei erläuterte sie, in welchen Konstellationen bzw. Leistungskonstellationen Geldleistungen an die Berechtigten bzw. die Anbieter erfolgen würden oder alternativ Leistungen über Gutscheine abgewickelt werden sollen. Hierbei erläuterte sie dann jeweils für die Teilleistungen auch, wie bereits die Vorbereitung der Umsetzung zwischen dem Jobcenter und den Leistungsanbietern/Intuitionen ist.



Der Ausschuss nimmt die gemachten Ausführungen zur Kenntnis.