Beschluss: zur Kenntnis genommen




Die Trägerversammlung des Job-Centers Friesland hat in ihrer Sitzung am 14. Januar 2011 dem Arbeitsmarktprogramm 2011 vorbehaltlich etwaiger Anpassungen durch veränderte Mittelzuteilungen zugestimmt.


Frau Eilers, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Friesland, erläutert anhand einer Präsentation das Arbeitsmarktprogramm 2011 für das Jobcenter Friesland. Die Präsentation und das Arbeitsmarktprogramm sind dem Protokoll als Anlagen 1, 2, 2a u. 2b beigefügt.


Auf die Frage von Herrn Koch, ob angesichts der Reduzierung des Eingliederungstitels von 5,9 Millionen in 2010 auf 4,2 Millionen in 2011 dieser Etat für die bisherige Kundenzahl angewandt werden muss, bestätigt Frau Eilers dies. Tatsächlich stehen für 2011 ohnehin lediglich knapp 1,4 Millionen für neue Maßnahmen zur Verfügung. Dies hat seine Ursache in sogenannten Vorbindungen durch Maßnahmeeinkäufe in 2010 sowie die Umschulungskosten für den JadeWeserPort und in geringerem Maße in Umschichtungen in den Verwaltungsetat.


Angesichts des großen Bedarfs an examinierten Pflegekräften fragt Herr Kulawik, wie es angehen könne, dass nur wenige Personen sich tatsächlich beim Diakonischen Werk bewerben würden, ob wohl ihm viele Vermittlungsvorschläge seitens des Arbeitsgeberservices genannt werden. Frau Eilers erklärt dies damit, dass die Bewerber vermutlich andere Angebote angenommen hätten. Gerade im Bereich der examinierten Kräfte sei ein enormer Bedarf der Arbeitgeber vorhanden.

Auf die Frage hinsichtlich Umschulungsmöglichkeiten in den Pflegeberuf äußert Frau Eilers, dass bereits Abstimmungsgespräche laufen, inwieweit hier mehr weitergebildet werden kann. Nach derzeitiger Planung sei eine Weiterbildung („Umschulung“) in diesem Bereich aber nur betrieblich möglich.


Herr Kulawik fragt nach den Vermittlungszahlen oder Quoten in den einzelnen im Arbeitsmarktprogramm erwähnten Zielgruppen. Frau Eilers betont, dies sei problematisch, da diese nur teilweise erfasst werden. Beispielsweise wird die Gruppe der Migranten nicht für sich als solche erfasst, da diese aufgrund deutscher Staatsangehörigkeit nicht mehr unter das Ausländerrecht und damit deren Erfassung fallen.


Auf ergänzende Bitte von Herrn Harms zu Zahlen bzw. Erfolgsquoten bei den Gruppenmaßnahmen und den Weiterbildungsmaßnahmen sichert Frau Eilers zu, sie würde diese Angaben detailliert für das Protokoll liefern.


Frau Eilers erläutert dazu, dass die Eingliederungsquoten bei den Gruppentrainingsmaßnahmen zuletzt bei 25%, bei den Weiterbildungsmaßnahmen bei 29 % gelegen hätten. Diese Werte seien manuell ermittelt worden und stellen für sich sehr gute Werte da.


Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten ausgewählter arbeitsmarktpolitischer Instrumente sind als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt.


Unter Hinweis auf den Wirkungsgrad der durchgeführten Maßnahmen und in diesbezüglich gestellten Fragen, erläutert Frau Eilers ergänzend, dass man die Wirkung und den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen nicht nur an den reinen Zahlen der Vermittlung im direkten Anschluss an die Maßnahme, sondern auch an den nicht messbaren Wirkungen der Maßnahme in der Folge messen müsse.


Herr Wehnemann führte aus, dass künftige Bemessungen von Erfolgen und Wirkungen von Maßnahmen im Jahre 2012 für den Landkreis, wenn er zur Option zu gelassen wird, auf der Basis von Zielvereinbarungen mit dem Land Niedersachsen erfolgen würden.


Landrat Ambrosy führte ergänzend aus, dass erkennbar sein müsse, dass man schließlich nicht monokausal arbeiten würde. Es müssen in jedem Fall vernünftige Standards erarbeitet werden.


Der Ausschuss nimmt die gemachten Ausführungen zur Kenntnis.