Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Auf Antrag von Herrn Helmer Schönheim endet das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung zum 31.05.2011. Gleichzeitig wird Herr Gerhard Zunken mit Wirkung zum 31.05.2011 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Kreisbrandmeister entlassen.



Herr Helmer Schönheim ist in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung vom 01.09.2006 zum stellv. Kreisbrandmeister ernannt worden. Die Amtszeit endet somit mit Ablauf des 31.08.2012.

Er vollendet im August 2011 das 62. Lebensjahr und hat mit Schreiben vom 9.11.2010 beantragt, gemeinsam mit Herrn Oncken mit Ablauf des 31.Mai 2011 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Kreisbrandmeister auszuscheiden.


Nach § 31 NBG endet das Ehrenbeamtenverhältnis entsprechend seines Antrages am 31. Mai 2011.


Aufgrund seiner Wahl zum Kreisbrandmeister wird Herr Gerhard Zunken aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Kreisbrandmeister verabschiedet.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig