Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Ausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Jahr 2010/2011.


Mit Unterstützung des Fachbereichs 14/Planung und Bauordnung wurde die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2010/2011 erstellt. Der Entwurf des Planes wurde mit gesonderter Post übersandt.


Für die Ermittlung der zukünftigen Kinderzahlen wurde – wie in anderen Bereichen der Kreisverwaltung - das Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr. Kolb, eingesetzt.


Berechnungsgrundlage sind die Bevölkerungsdaten der jeweiligen Geburtsjahrgänge bis zum 31.12.2010 der Städte und Gemeinden.


Gem. § 24 Abs. 1 SGB VIII haben Kinder, die das. 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in der Kindertageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch wird kreisweit erfüllt.


Ab dem 01. August 2013 besteht darüber hinaus ein Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendetem 1. Lebensjahr.


Daher wird beginnend mit dieser 17. Auflage des Kindertagesstättenbedarfsplanes die Versorgung der Altersgruppe von 0-3 Jahren (Krippe) sowie der Altersgruppe von 3-6 Jahren (Kindergarten) für jede Stadt/Gemeinde differenziert dargestellt.


Aus diesem Grund gewährt das Land Niedersachsen über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren.


Seit Inkrafttreten der Richtlinie sind in Jever, Schortens, Varel, Wangerland und Bockhorn insgesamt 132 neue Plätze für diese Altersgruppe entstanden. In Kürze werden 15 weitere Plätze in der Gemeinde Bockhorn hinzukommen. In den Städten und Gemeinden des Landkreises Friesland werden derzeit für 8 % bis 17 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten.



Frau Papen und Frau Noormann erläuterten in einem Vortrag die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2010/2011. Eine Bedarfsplanung hänge von vielen Faktoren ab, z.B. auch von sich ändernden Arbeitsbedingungen. Heute gebe es mittlerweile Väter und Mütter die aufgrund eines Arbeitsplatzes in Oldenburg vor Ort eine Kinderbetreuung nutzen könnten.


Zu den Tagespflegepersonen wurde erklärt, dass die Anzahl gesunken sei, da die damals erteilten Erlaubnisse für viele Tagespflegepersonen nach fünf Jahren ablaufe. Einige der Tagespflegepersonen würden danach nicht die 160-Stunden-Schulung wahrnehmen. Derzeit laufe eine Schulung zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen, ein weiterer Kurs ist ab April 2011 geplant. Die Anzahl der Tagespflegepersonen wird demnach wieder steigen.


Für die Altersgruppe der 0- bis 3-jährigen Kinder sei ein Bedarf an Krippenplätzen von 15 Prozent festgelegt worden, bisher gehen etwa 12,8 Prozent tatsächlich in eine Krippe.


Zur Grafik der Entwicklung der Kinderzahlen (sh. Seite 19 des vorab übersandten Kindertagesstättenbedarfsplanes 2010/2011) wurde im Ausschuss diskutiert. Zur Verdeutlichung der demographischen Wellenbewegungen wird eine Übersicht der Geburten der Jahre 1970 bis 2009 als Anlage 1 zu TOP 4.2.1 der Niederschrift beigefügt. Eine textliche Erläuterung der demographischen Wellenbewegungen befindet sich auf Seite 18 des übersandten Kindertagesstättenbedarfsplanes 2010/2011.


Bisher wurden 569.897,55 Euro für den Ausbau der Krippenplätze aus dem Investitionsprogramm des Landes (Richtlinie Investition Kinderbetreuung) bewilligt. Für für die kommenden Jahre 2011 bis 2013 steht ein weiteres Kontingent i.H.v. insgesamt 1.268.114,45 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden nach und nach von den Gemeinden und Städten abgerufen. Erst wenn erkennbar eine weitere Krippe benötigt werde, würde investiert werden, dies helfe spätere ggf. auftretende Leerstände zu verhindern. Frau Papen betonte die insgesamt gute Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen mit der Tagespflege.


Auf Anfrage wurde von Frau Papen erläutert, dass es keine erkennbaren Gründe für 37 von 97 Tagespflegepersonen im Bereich der Stadt Varel gebe. Die Qualifizierungen der Tagespflegepersonen würden im gesamten Landkreis stattfinden, damit das Interesse in allen Gemeinden und Städten geweckt werde.


Die Betreuung im erlaubnisfreien Rahmen ist gesetzlich vorgesehen. Erlaubnisfreier Rahmen bedeutet eine Betreuung ausschließlich im Haushalt der Eltern oder maximal 15 Stunden in der Woche außerhalb der Wohnung der Eltern.


Für die 160-Stunden-Schulung bezahlen die Tagespflegepersonen pro Stunde einen Euro an den Landkreis (insg. 160 Euro). Zusätzlich fallen ca. 20 Euro für das Zertifikat des Bundes an. Diese Kosten wurden bewusst niedrig gehalten, damit dies nicht von der Ausbildung zur Tagespflegeperson abschreckt. Die vom Familien- und Kinderservicebüro durchgeführte Qualifizierung ist die Grundlage für die Überprüfung der Eignungsfähigkeit von angehenden Tagespflegepersonen zur Erlaubniserteilung.


Auf Nachfrage von Frau Andersen berichtete Frau Papen, dass nicht alle Tagespflegepersonen den Kurs bestehen. Wenn Personen nicht geeignet seien, so würden sie keine Erlaubnis erhalten. Gerade in diesem Bereich habe es schon mehrfach Ärger gegeben. Frau Andersen bittet um Weitergabe dieser Information im Leiterinnentreffen, da manchmal der Eindruck entstehe, dass auch Klienten des Jugendamtes als Tagespflegeperson eingesetzt würden. Frau Papen wies darauf hin, dass dies nicht der Fall sei. die Gesetzgebung des erlaubnisfreien Rahmens in der Tagespflege kann man das nicht vollends ausschließen. Allerdings versuche das Familien- und Kinderservicebüro dem durch eine kontinuierliche Fachberatung entgegenzuwirken.


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig