Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt von der aktuellen Situation im Bereitschaftsdienst Kenntnis.


Der Fachbereich Jugend und Familie leistet an sieben Tagen in der Woche, durchgeführt durch Teile der Pädagogen sowie dem Fachbereichsleiter und einer Hauptsachgebietsleiterin, jeweils im wöchentlichen Wechsel einen Bereitschaftsdienst. Aktuell nehmen 27 Mitarbeiter des Fachbereiches 22 am Bereitschaftsdienst teil. Wochentags setzt der Bereitschaftsdienst nach der Kernarbeitszeit um 16:00 Uhr ein, bis zum Beginn des nächsten Arbeitstages, 08:30 Uhr, am Wochenende durchgehend.


Mit dem Bereitschaftsdienst geht das Jugendamt seinem gesetzlichen Auftrag gemäß § 8a SGB VIII nach und stellt die eventuell erforderliche Sicherung des Kindeswohls auch zu Zeiten außerhalb der Kernarbeitszeit sicher.


In 2010 gab es 141 Gesamteinsätze mit einer durchschnittlichen Dauer pro Einsatz von 60,24 Minuten. Damit sind die Gesamteinsätze verglichen mit dem Jahr 2009 (113) um 28 gestiegen.


Die Bevölkerung ist deutlich sensibilisiert für soziale Notlagen in ihrem Umfeld und erhält zusätzlich durch mediale Aufklärung Kenntnis über die zunehmenden Pflichtaufgaben des Jugendamtes im Kinderschutz (z.B. Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen). Parallel dazu, sind die Zugänge zum Jugendamt mittlerweile vielfältig und niederschwellig vorhanden. Es sind Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Bezugspersonen die sich in Krisen- oder Notlagen entweder direkt an die Feuerwehr Leitstelle wenden oder über die Ordnungsbehörden Kontakt zum Jugendamt aufnehmen. Versteht man den Bereitschaftsdienst als Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum Jugendamt auch nach den Kernarbeitszeiten, also als eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, so wird die Steigerung der Einsätze im Bereitschaftsdienst parallel zu steigenden Fällen in der täglichen Bezirkssozialarbeit deutlich.


Die Fälle aus dem Bereitschaftsdienst, die ein Eingreifen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung notwendig machen, nehmen zu. Der Gefährdung des Kindeswohls im Einzelfall geht oft ein längerer Prozess voraus und bedarf eines gezielten und gleichzeitig vorsichtigen, differenzierten Handelns. Die Fälle, die ein sofortiges Handeln des Bereitschaftsdienstes vor Ort verlangen, nehmen zu. Daraus folgend steigt die Anzahl der Unterbringungen in Bereitschaftspflege, die durch Bereitschaftsdiensteinsätze zustande kommen. Gleichbleibend hoch sind vermittelnde Tätigkeiten, die die Bereitschaftsdienstleistenden in familiären Konflikten vornehmen.


Unterbringungen in Bereitschaftspflege aus dem Bereitschaftsdienst heraus als auch vermittelnde Tätigkeiten bei familiären Konflikten treten in allen Bezirken des Allgemeinen Sozialen Dienstes auf. Bislang konnte eine überwiegende Häufigkeit in nur einem Bezirk nicht festgestellt werden, so dass sich keine Rückschlüsse auf einen besonders gut bearbeiteten bzw. vernetzten Bezirk ergeben oder gesagt werden kann, dass in einer Gemeinde oder Stadt besonders hohe soziale Missstände vorliegen. Auch ein Mitarbeiterwechsel hat bislang nicht zu einer veränderten Häufigkeit der Bereitschaftsdiensteinsätze geführt.


Insgesamt betrachtet ist festzustellen, dass sich die tägliche Arbeit der Bezirkssozialarbeiter außerhalb der Kernarbeitszeit fortsetzt um damit dem gesetzlichen Auftrag nach § 8a SGB VIII zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung gerecht zu werden.



Frau Renken trug aus der Praxis der Mitarbeiter/innen des Bereitschaftsdienstes vor. Die Kontaktaufnahme mit dem im Bereitschaftsdienst tätigen Mitarbeiter erfolge über die Leitstelle, die den Mitarbeiter per Pieper informiere. Nach Rücksprache mit der Leitstelle erfolge eine Rücksprache mit der betreffenden Familie bzw. dem Melder oder auch der Polizei. Je nach Sachlage erfolge ein Vor-Ort-Gespräch oder auch eine telefonische Klärung. Sofern eine Kindeswohlgefährdung im Raum stände, wäre in jedem Fall ein Hausbesuch erforderlich. Falls die Entscheidung des Mitarbeiters laute die Kinder aus der Familie herauszunehmen, so werden die Kinder bei zur Verfügung stehenden Bereitschaftspflegefamilien bzw. stationären Bereitschaftspflegeplätzen in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Da die Anzahl der unterzubringenden Kinder aus dem Bereitschaftsdienst heraus gestiegen ist, wären auch viele Bereitschaftspflegefamilien gut ausgelastet. Eine Klärung der Unterbringungsfälle werde innerhalb von drei Monaten durch die Klärungsstelle Bereitschaftspflege (im Jugendamt verankert) angestrebt. Das Jugendamt strebe kontinuierlich eine Akquise von Bereitschaftspflegefamilien an.


Die Mitarbeiter des Bereitschaftsdienstes kommen aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen des Jugendamtes wie z.B. dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Pflegekinderdienst, dem Bereich Familien- und Kinderservicebüro und Prävention, dem Heimsachgebiet oder der Jugendgerichtshilfe. Sofern z.B. ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe im Notdienst ein Kind in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht hat, werde am nächsten Tag der ASD sowie die Klärungsstelle Bereitschaftspflege informiert, die das weitere Vorgehen abstimmen.