Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 47 Abs. 5 NLO wird 1. stellv. Landrat Reinhard Onnen-Lübben rückwirkend zum 1. November 2010 zum Vertreter für Landrat Sven Ambrosy in der Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes benannt.





Kreistagsabgeordneter Kammer erklärte, bei der Besetzung örtlicher und überörtlicher Gremien sollte darauf geachtet werden, im Interesse der Stärkung des Ehrenamtes mehr als bisher ehrenamtliche Vertreter zu entsenden. In Satzungen werde immer wieder die Besetzung mit hauptamtlichen Landräten festgeschrieben. Dieser Tendenz müsse auf übergeordneter Ebene Einhalt geboten werden; die von Landrat Ambrosy wahrgenommenen Funktionen nehme man von diesem Vorwurf ausdrücklich aus.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen bat darum, in der OOWV-Verbandsversammlung das Outsourcen der Zählerablesung an ein großes Dienstleistungsunternehmen anzusprechen. Dieses Unternehmen wiederum habe Selbstständige beschäftigt, die vor Ort die Zählerstände notierten. Hier sollte auf eine Änderung der Strukturen hingewirkt werden.


Lt. Gerichtsurteil seien Zeitarbeiter genauso zu entlohnen wie Festangestellte. Herr W. Janßen bat um Klärung, ob der OOWV noch Zeitarbeiter in Anspruch nehme. Diesen Menschen müsse ggf. der Klageweg für ihre berechtigten Ansprüche erspart und auf eine gütliche Abgeltungsregelung gedrungen werden.


Kreistagsabgeordneter Just kritisierte den Informationsfluss seitens des OOWV-Gremien. Im Rahmen einer Pressemeldung habe die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass es neben den bekannten Fällen „Silberhochzeit“ und „Gehaltserhöhung für den Geschäftsführer“ um weitere 1,3 Mio. Euro veruntreute Gelder gehe. Angeblich laufe seit einem Jahr die Revision beim OOWV; von den entsandten Vertretern in der Gesellschafterversammlung habe man dazu allerdings keinerlei Information erhalten.


Landrat Ambrosy verwies auf Punkt 11 der Tagesordnung, wo eine entsprechende Anfrage aufgeführt sei. Lt. OOWV-Geschäftsführer Specht habe das Unternehmen von den aktuellen Vorwürfen erst am Tage vor der Presseveröffentlichung durch den Staatsanwalt erfahren. Dabei handele es sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft um die übliche Verfahrensweise. Man gehe bewusst erst nach Anklageerhebung an die Öffentlichkeit, da frühzeitigere Informationen dem Zweck der Anklage zuwider laufen könnten. Weitere Informationen gebe er, so der Landrat, unter Tagesordnungspunkt 11.


Gemäß Empfehlung des Kreisausschusses vom 16. Februar 2011 – TOP 3.1.1 der Niederschrift – beschloss der Kreistag wie folgt:



Abstimmungsergebnis:

einstimmig