Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen.

Kreistagsabgeordneter Just erläuterte, der Landkreis Friesland fordere die überzahlten Gaspreiserhöhungen für seine Einrichtungen von der EWE zu 100 % zurück. Die EWE habe für diese Forderungen auf die Einrede der Verjährung verzichtet.


Für die indirekten Ansprüche des Landkreises aus Wohngeld und Kosten der Unterkunft gelte es Vorsorge zu treffen. Bei 400.000 Euro Gesamtkosten und einer freiwilligen Rückerstattung von 40 % gehe es um verbleibende 240.000 Euro, die es einzufordern gelte. Diese Forderung würde verjähren, wenn sie nicht innerhalb dieses Jahres geltend gemacht würde. Der Landkreis sei in diesem Fall jedoch nur indirekter Anspruchsteller; das Verfahren zur Geltendmachung der Ansprüche gestalte sich dadurch schwieriger. Spätestens im dritten Quartal 2011 werde sich entscheiden, ob die sog. Scherf-Lösung nachgebessert werde und weitere Verfahren in Gang gebracht würden. Aus den bisher überlassenen Unterlagen sei nicht erkennbar, ob der Landkreis sich auch um diese Ansprüche bemühe.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke verwies auf den E-Mail-Schriftwechsel zwischen BfB-Fraktion und Landrat, in dem deutlich zum Ausdruck gekommen sei, dass die Ansprüche im Sinne des BfB-Antrages seitens der Kreisverwaltung geltend gemacht würden.


Der Kreistag nahm Kenntnis.


(Frau KTA Herfel verließ die Sitzung im Verlaufe der Beratung zu diesem Punkt.)