Beschluss: einstimmig beschlossen

Begründung:


Der Stadt Varel ist auf ihren Antrag für den Neubau der Georg-Ruseler-Schule Obenstrohe (2. Bauabschnitt) ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 865.770,54 € gewährt worden. Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen. Nach dem Verwendungsnachweis sind Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt 2.036.919,11 € entstanden. Dieser Betrag ist nach § 117 Niedersächsisches Schulgesetz zuwendungsfähig. Der zuwendungsfähige Betrag ist zu einem Drittel als Darlehen zu gewähren. Das sind gerundet 679.000,00 €.


Die Verwaltung schlägt vor, dass der Kreistag das vorläufig gewährte Darlehen auf endgültig 679.000,00 € festsetzt. Es ist zinslos mit 3% jährlich zu tilgen. Tilgungsbeginn ist rückwirkend der 01.01.2007.


Abstimmungsergebnis:


Der Fachausschuss beschloss einstimmig, das Darlehen aus der Kreisschulbaukasse an die Stadt Varel für den Neubau der Georg-Ruseler-Straße Obenstrohe (2. Bauabschnitt) auf endgültig 679.000,00 € festzusetzen.


Der Kreistag wird um gleichlautenden Beschluss gebeten.