Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen

Der Antrag des Kreistagsabgeordneten von Polenz – Fraktion DIE GRÜNEN – vom 21.03.2011 liegt als Anlage an.


Landrat Ambrosy erläuterte vor der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zur Klarstellung, dass Anträge an den Kreistag von diesem nur dann abschließend beraten und beschlossen werden können, wenn sich vorher zumindest der Kreisausschuss mit der Angelegenheit befasst hat. Insoweit kann der Kreistag bei direkt an ihn gerichteten bzw. in der aktuellen Sitzung eingebrachten Anträgen nur verfahrensmäßig beschließen.


KTA von Polenz begründete eingehend seinen eingebrachten Resolutionsantrag vom 21.03.2011 und stellte nachdrücklich fest, dass das Atomunglück von Fukushima nicht auf Grund des Erdbebens ausgelöst worden sei. Die Ursache des Atomunglücks liege vielmehr in dem Stromausfall und daraus resultierend dem Kühlungsausfall als Sekundärfolge des starken Erdbebens. Stromausfälle können jedoch auch aus anderen Gründe eintreten:

  • menschliches Versagen,

  • technische Defekte,

  • Terrorangriff,

  • Flugzeugabsturz

  • Cyber-War,

  • Hochwasser.

Das Atomkraftwerk Esenshamm entspricht als eines der ältesten noch im laufenden Betrieb befindlichen Kernkraftwerke nicht den heutigen Sicherheitsanforderungen.


Anschließend debattierten die Ausschussmitglieder intensiv den Resolutionsantrag:


Es wurde die Ergänzung des Antrags über die möglichen Wege einer zukünftigen alternativen Energiegewinnung gefordert.

Aus der Mitte der Ausschüsse heraus wurde festgestellt, dass Atomkraftwerke zur Energiegewinnung letztendlich ausgedient hätten. Dabei wurde zugleich zu Bedenken gegeben, dass nicht alle laufenden Atomkraftwerke sofort vollständig vom Netz genommen werden könnten, sondern dass vor einem endgültigen Abschalten aller AKWs noch wichtige Fragen zu klären sind.

Mindestens hinsichtlich des in dem Kernkraftwerk Esenshamm vorgehaltenen Zwischenlagers abgebrannter Brennstäbe seien bis zum Abtransport in ein Endlager Maßnahmen des Katastrophenschutzes für den Fall eines Störfalles bzw. Terroranschlages auch für den Landkreis Friesland zu treffen. Der Landrat wurde diesbezüglich um Stellungnahme gebeten.

Weiter wurde gefordert, dass in der Resolution auch eine Aussage über die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten der Mitarbeiter im AKW Esenshamm aufgenommen werde.


Der Landrat teilte mit, dass hinsichtlich einer möglichen Katastrophe im Zwischenlager Esenshamm noch Kontakt mit der in diesem Falle primär zuständigen Katastrophenschutzbehörde des LK Wesermarsch aufgenommen werde.

In den vergangenen Jahren ist im Bereich des Katastrophenschutzes viel investiert worden und müsse auch noch weiter investiert werden.

Fast der ganze Südkreis liegt innerhalb der 25-km-Zone um das Kernkraftwerk Esenshamm. Es handelt sich hier um den so genannten Evakuierungsraum. Für den Fall der Fälle ist nur der geordnete Rückzug aus diesem Gebiet zu organisieren, notfalls für immer.


In der Ausschusssitzung wurde die Meinung vertreten, dass das Atomkraftwerk Esenshamm in keinem Falle wieder ans Netz gehen werde. Von daher stelle sich die Frage nach dem Sinn der Resolution. Weiter wurde aber die Bereitschaft bekundet, die Verabschiedung der Resolution zu unterstützen.

Es wurde angeregt, vor der Verabschiedung der beantragten Resolution die Ergebnisse der tagenden Reaktorsicherheits- und auch der Ethikkommission „Sichere Energiegewinnung“ abzuwarten.

In den Ausschüssen setzte sich die Meinung einer Beschlussfassung zum eine Beschlussfassung zum Resolutionsantrag in dieser Sitzung durch.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever habe eine dem vorliegenden Antrag entsprechende Resolution verabschiedet und der Rat der Stadt Jever werde dieses nächste Woche voraussichtlich auch tun. Dabei wurde nochmals auf die unsichere Situation der im KKW tätigen Beschäftigten hingewiesen und hierzu tiefe Besorgnis ausgedrückt. Es wird nochmals die Ergänzung des Resolutionsantrages zur Verantwortung der Politik, sich für eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter einzusetzen, beantragt.

Landrat Ambrosy führte dazu aus, dass nach seiner Ansicht die allermeisten dort tätigen Beschäftigten für den Rückbau und die Nachsorge benötigt werden. Sollte es doch zu einem schnelleren Abbau der Beschäftigtenzahlen kommen, sehe er dies als Aufgabe und Verpflichtung der JadeBay-Gesellschaft, des Landkreis Wesermarsch und des Landes an, nach Beschäftigungslösungen zu suchen und Lösungen zu erarbeiten.


Weiter gab Herr Ambrosy den rechtlichen Hinweis, dass bei Resolutionen der Kreisausschuss abschließend einen Beschluss für den Landkreis Friesland fassen könne und der Kreistag nicht zwingend entscheiden müsse. Dies könnte eine zeitnahe Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 13.04.2011 bewirken.


Der Antrag auf Ergänzung der Resolution zur Beschäftigungsproblematik wurde zurückgezogen, sofern die Aussagen des Landrates in das Protokoll aufgenommen werden.


Die gemeinsam tagenden Ausschüsse beschlossen nach Schluss der Debatte einstimmig bei einer Gegenstimme:


Die beantragte Resolution soll abschließend vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 13.04.2011 beraten und beschlossen werden.


Abschließend beschlossen die Ausschüsse einstimmig bei vier Enthaltungen:


Der vorliegende Resolutionsantrag wird unterstützt und befürwortet.



Landrat Ambrosy schlägt vor, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 4.1.3 „Antrag der SPD-FDP Gruppe zum Verzicht der Untersuchungen zur Lagerung von Kohlendioxyd“ vorzuziehen, um anschließend im Rahmen der Besichtigung der Stabsräume des Katastrophenschutzstabes die von der KTA Kindo gestellten Fragen und etwaige ergänzende Fragen zu beantworten. Die Ausschussmitglieder stimmten dieser Änderung der Beratungsreihenfolge zu.




Herr Dietrich Gabbey verließ die Sitzung nach dem TOP 4.1.1 um 17:00 Uhr.

Frau Heide Bastrop verließ die Sitzung nach dem TOP 4.1.1 um 17:05 Uhr.