Beschluss: zur Kenntnis genommen


Die Anfrage der KTA Kindo wird nachstehend wie folgt beantwortet:

  1. In welchen Jahren waren die letzten zwei Überarbeitungen des Katastrophenschutzplanes?


Im Jahr 2005 ist der Plan völlig neu gefasst und an die Vorgaben des Landes Niedersachsen angepasst worden. Insbesondere die Anpassung an ein Kennzahlensystem hat die Einheitlichkeit aller Katastrophenschutzpläne in Niedersachsen zur Folge.


Seit diesem Zeitpunkt wird der Plan unentwegt berichtigt und fortgeschrieben. Insbesondere häufige Personalwechsel in anderen Behörden und auch den Hilfsorganisationen machen eine ständige Überarbeitung notwendig.


Seit kurzem wird diese Arbeit auf EDV-Basis durchgeführt. Der Katastrophenschutzplan des Landkreises wird als einer der ersten im hiesigen Raum online geführt und ist damit nach entsprechenden Berichtigungen tagesaktuell.


Selbstverständlich werden entsprechende Sicherungskopien sowohl elektronisch als auch auf Papier als Rückfallebene bereitgehalten.



  1. Wie oft wurden in den letzten beiden Jahren Übungen durchgeführt?


Seit der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes im Jahre 2005 ist auch beim Landkreis Friesland der Katastrophenschutzstab völlig neu aufgestellt worden.


Im Gegensatz zu früheren Zeiten ist dieser Stab auch in voller Besetzung schichtfähig.


In der Katastrophenschutz- und Feuerwehrzentrale in Jever sind im Obergeschoss entsprechende Stabsräume geschaffen worden, die es bis dahin im Landkreis Friesland nicht gab. Hier sind für die Arbeit des Stabes gute Voraussetzungen geschaffen worden.


Insbesondere ist hier auch die nötige moderne Technik vorhanden, die der Stab für seine Arbeit benötigt. Durch das Vorhandensein entsprechender Rückfallebenen (z. B. Notstrom) ist dort die Arbeit gewährleistet.


Der Stab wird seit 2005 kontinuierlich aus- und weitergebildet. Hierzu hat der Landkreis eine Kooperation mit einem privaten Ausbilder geschaffen. Im Rahmen dieser Ausbildung werden jährlich mehrere Übungen abgehalten.


Hinzu kommt, dass im Jahre 2010 eine Lage- und Führungssoftware beschafft worden ist. Diese erleichtert wesentlich die Stabsarbeit und den Nachrichtenaustausch mit unter- und übergeordneten Stellen. Diese Software ist bei fast allen Katastrophenschutzbehörden in Niedersachsen im Einsatz. Der Umgang mit dieser Software wird derzeit geschult. Dies soll bis auf die Städte und Gemeinden heruntergebrochen werden.


Außerdem üben die Einheiten des Katastrophenschutzes mehrmals jährlich in ihren Bereichen.


3. Sind die Planungen für den Fall eines GAU im AKW Unterweser (Esenshamm) zur Evakuierung von Varel noch aktuell und wann wurden oder werden hierzu Übungen durchgeführt?


Die Evakuierung ist, auch im Katastrophenfall, Angelegenheit der Städte und Gemeinden. Hierzu arbeiten im Einsatzfall jedoch der Katastrophenschutzstab des Landkreises und die Städte und Gemeinden eng zusammen.


Jede Stadt und Gemeinde hat Evakuierungszentren (in der Regel Schulen und Sporthallen).


Wohin evakuiert werden muß, entscheidet der Einzelfall. Gerade bei einem Störfall im AKW Unterweser kommt hier der Windrichtung entscheidende Bedeutung zu.


Der Landkreis Friesland ist nicht Aufnahmelandkreis für die Evakuierung aus der Wesermarsch.


Evakuierungsübungen sind bisher aufgrund ihrer Komplexität nicht durchgeführt worden.

Die Katatastrophenschutzbehörden haben jedoch gute Erkenntnisse aufgrund von Evakuierungen aus anderen Gründen (z. B. Bombenräumungen).


Die Evakuierung im Einsatzfall ist jedoch auch mit hohen Unwägsamkeiten verbunden. So ist von einer hohen „Selbstevakuierungsrate“ auszugehen. Man geht davon aus, dass nur 30 – 40 % der Bevölkerung evakuiert werden muss.


Abschließend bleibt festzustellen, dass die Vorbereitungen des Landkreises im Bereich des Katastrophenschutzes für alle möglichen Lagen greifen muss und nicht nur für einzelne Berohungen wie z. b. dem AKW Störfall.


Hier ist durch gute Ausbildung der Einsatzkräfte und des Stabes zu gewährleisten, Einsätze mit der nötigen Flexibilität abarbeiten zu können und entsprechend der Gegebenheiten zu agieren.


Hier ist der Landkreis aufgrund seiner Neustrukturierung des Katastrophenschutzes auf gutem Wege.


Im Rahmen der Behandlung dieses Tagsordnungspunktes wurden die in der Katastrophenschutz- und Feuerwehrzentrale befindlichen Räume für den Katastrophenschutzstab besichtigt.


Landrat Ambrosy sowie die Herren Bohlen und Nitsche erläuterten insbesondere die Aufgaben des Katastrophenschutzstabes. Durch die Schaffung dieser Räume und der entsprechenden Technik in den vergangenen Jahren ist der Landkreis Friesland für einen Katastrophenfall gut aufgestellt. Jedoch ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung erforderlich. Hierzu sind auch in Zukunft Haushaltsmittel einzuplanen.


Es wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Bereich Katastrophenschutz kein „statisches Gebäude“ ist, sondern Einsatzlagen entsprechend der Gegebenheiten abgearbeitet werden müssen. Hierzu ist eine gute Ausbildung der Stabsmitglieder und der Hilfskräfte notwendig. Für diesen Zweck stehen eine Reihe motivierter Mitarbeiter der Kreisverwaltung neben ihren dienstlichen Aufgaben sowie ehrenamtliche Kräfte zur Verfügung.


Der Katastrophenschutzplan dient dem Stab als Nachschlagewerk. Er regelt keine konkreten Maßnahmen.


Auch wenn in den letzten Jahren bereits ein guter Stand im Bereich Katastrophenschutz erreicht werden konnte, ist dieser Bereich weiter zu entwickeln. So ist es erforderlich, für den Katastrophenschutz eine Technische Einsatzleitung (TEL) aufzustellen und auszustatten. Hierzu ist die Beschaffung eines Fahrzeuges oder Abrollcontainers notwendig. Die Kosten werden mit der entsprechenden technischen Ausstattung auf 80.000-100.000 Euro geschätzt.


Ferner ist es notwendig eine Möglichkeit für die Warnung der Bevölkerung für den Fall von Notlagen und Katastrophen zu schaffen. Nach dem Abbau der Zivilschutzsirenen nach Ende das Kalten Krieges und der Einführung der „stillen Alarmierung“ der Feuerwehren fehlt es an solchen Möglichkeiten. Verschiedene auf Bundesebene durchgeführte Versuche mit Funkuhren und Rauchmeldern haben bisher kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht. Dieses Thema ist aber von besonderer Wichtigkeit. Augenmerk ist auf ein „Wecksignal“ zu legen, welches die Bevölkerung alarmiert und veranlasst, Radio oder Fernsehen einzuschalten um auf Warndurchsagen zu achten.


Landrat Ambrosy führte hierzu aus, dass die Verwaltung einen Prüfauftrag benötige, um die Kosten für ein geeignetes Warnsystem für den Landkreis Friesland zu ermitteln.


Der Ausschuß nahm die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Mehrfach wurde auf die besondere Bedeutung des Katastrophenschutzes hingewiesen.

Nach dieser Diskussion wurde folgender Beschlussvorschlag formuliert:

Der Kreisauschuss wird um folgende Beschlussfassung gebeten:


  1. Die Verwaltung erhält den Auftrag, Kosten für die Beschaffung eines Fahrzeuges oder

Abrollbehälters für die Technische Einsatzleitung des Katatrophenschutzes zu ermitteln

und für die Haushaltsplanung anzumelden.

Eine Einsatzkonzeption im Rahmen des Katastrophenschutzplanes ist zu erarbeiten.

  1. Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, welches System zur Warnung der Bevölkerung für den Landkreis Friesland geeignet ist und die Kosten hierfür zu ermitteln.



Herr Reinhard Onnen-Lübben verließ die Sitzung nach dem TOP 4.1.3 um 17:45 Uhr.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig