Beschluss:

Nach Beendigung der Beratung stimmte der Ausschuss dem Beschlussvorschlag zu:


Der geplanten Sanierung und dem Umbau des Oberstufengebäudes des Mariengymnasiums Jever in vorgestellter Form wird zugestimmt.



Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung vom 24.06.2009 u.a. mittelfristige Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte für den Landkreis Friesland beschlossen. Einer dieser Handlungsschwerpunkte lautet, die Sanierung der Schul- und Sportstätten kreisweit weiter zu führen.


Das Mariengymnasium Jever ist bereits seit 01.08.2005 durch das Nds. Kultusministerium genehmigte Ganztagsschule.


Neben ganztagsspezifischen Angeboten, die bereits umgesetzt sind, gehören darüber hinaus auch, dass eine ausreichende Anzahl von Räumen mit angemessener Größe und Ausstattung vorhanden sein bzw. geschaffen werden müssen. Dieses ist im sog. Oberstufengebäude des Mariengymnasiums Jever zurzeit nicht der Fall.

Das seit 1977 im Besitz des Landkreises Friesland befindliche Oberstufengebäude ist ursprünglich ein aus vier ehemaligen Kasernentürmen bestehendes Gebäude aus den Jahren 1766-1770. 1816 wurden die vier eigenständigen Gebäude bereits baulich vereinigt. Ein flaches Satteldach erstreckt sich seid dieser Zeit über den langgezogenen 3-geschossigen Baukörper. Die Raumstruktur sowie Mauerwerksöffnungen sind in unterschiedlichen Bauphasen verändert worden. Die derzeitige Erschließung der Klassenräume erfolgt größtenteils über die ehemaligen Zwischenräume der Türme. Dieser Zustand ist nicht schulgeeignet.

Auch ist der bauliche und räumliche Bestand in einem schlechten Zustand. Notwendige Flucht- und Rettungswege stehen nicht in ausreichender Anzahl und Größe (Durchgangsbreiten) zur Verfügung. Dieses wird auch aus den Inspektionsberichten des GUV/MediTÜV deutlich, die dieses immer wieder anmahnen.


Der räumliche Bestand des Mariengymnasiums Jever wurde wiederholt eingehend zwischen Schulleitung und dem Landkreis Friesland in Augenschein genommen und überprüft. Es wurde dezidiert geprüft, inwieweit bei Verzicht auf Nutzung des Oberstufengebäudes der übrige Bestand der Schulgebäude die Bedarfe kompensieren könnten.

Die Überprüfung hat ergeben, dass auch unter Berücksichtigung der mittel- und langfristigen Schulentwicklung, auch mit dem Ziel, die Außenstelle des Mariengymnasiums Jever in Schortens wieder rückzuführen, auf das Oberstufengebäude nicht verzichtet werden kann. Es wird mittel- und langfristig für das Mariengymnasium Jever benötigt.


Aus diesem Grunde wurde gemeinsam mit der Schulleitung ein Konzept zur räumlichen Unterbringung sowohl von allgemeinen Unterrichtsräumen als auch von notwendigen Flucht- und Rettungswegen und Aufenthaltsflächen entwickelt. Ziel war es, dass nur die absolut notwendigen baulichen Maßnahmen durchzuführen sind.

Dieses Konzept sieht vor, dass im rückwärtigen Bereich in Grenzbebauung zum Arbeitsamt Mühlenstraße der abgängige vorhandene 1-geschossige Anbau durch einen 1-geschossigen Gebäuderiegel ersetzt wird. Eine Sanierung ist nicht möglich bzw. sie wäre unwirtschaftlich.

Auf diesen Anbau sollen die notwendigen Treppenanlagen, Aufzugsanlagen und Verkehrsflächen (Flure) längs zum bestehenden Altbau über die weiteren 2-Geschosse angegliedert werden.
Im sog. Altbautrakt werden die befindlichen Räume so weit umgebaut und saniert, dass diese den schulischen Anforderungen entsprechen.

Die Außenfassade soll in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Hierzu soll die Fassadenaufteilung den alten Vorbildern angeglichen und das vorhandene Mauerwerk wieder freigelegt werden. Vergleichbar wird die Fassade dann dem des Pulverturms angepasst sein. Auf notwendige Belichtungs- und Lüftungsöffnungen wird mit der Sanierung eingegangen.
Der energetische Zustand des Gebäudes wird erheblich verbessert.


Hierzu wird auf die anliegenden Pläne (Anlage 1) hingewiesen.

Die Gesamtkosten für die Sanierung, den Umbau und den Anbau belaufen sich auf ca. 2.215.000,00 Euro (brutto).

Bezüglich der Kostenschätzung wird auf die Anlage 2 hingewiesen.

Die gesamte Baumaßnahme wurde in Abstimmung mit der Schulleitung vom Architekturbüro Kieselhorst + Pilz aus Varel vorgeplant.

Bei einer entsprechenden Beschlussfassung könnte mit den ersten Baumaßnahmen Ende 2011 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 2012 vorgesehen.

Die notwendige zwischenzeitliche Auslagerung der in Nutzung befindlichen Räumlichkeiten und Klassenräume könnte in der Schule am Schlosserplatz erfolgen, dieses Gebäude steht ab Mitte 2011 leer.


Zur Finanzierung der Baumaßnahme ist im Haushalt 2011 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000,00 Euro aufgenommen worden. Diese berechtigt die Planungen und Ausschreibungen so weit fortzufahren, dass die Kassenwirksamkeit für 2012 gewährleistet ist. Die restliche Summe von ca. 1,2 Mio. Euro ist im Haushalt 2012 zu beordnen.

Derzeit wird versucht, etwaige Drittgelder oder Fördermittel zu akquirieren, mit dem Ziel, die Höhe der Finanzierung zu verringern. Hier werden beispielsweise entsprechende Fördermöglichkeiten aus den Bereichen des Denkmalschutzes und der Stiftungen geprüft und beantragt.


Das Architekturbüro Kieselhorst + Piltz aus Varel wird in der Sitzung die Pläne vorstellen. Ferner ist die Schulleitung des Mariengymnasiums Jever zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen.
Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, sich durch persönliche Inaugenscheinnahme einen Eindruck von der Notwendigkeit der Sanierung und des Umbaus zu verschaffen.


Landrat Ambrosy führte mit grundsätzlichen Ausführungen in das Thema dieses Tagesordnungspunktes ein. Der Verwaltungsvorschlag und die bisherigen Überlegungen und Planungen umfassen eine grundlegende Substanzsanierung des Oberstufengebäudes. Der weiter bestehende Bedarf des Gebäudes für die Belange des Landkreises Friesland als Schulträger steht fest. Weiter mussten denkmalschutzrechtliche Belange des aus dem 18. Jahrhundert stammenden Gebäudes bei der Planung berücksichtigt werden. Nach seiner Überzeugung seien diese Aspekte in der vorliegend erarbeiteten Planung voll berücksichtigt worden.

Weiter erläuterte Herr Ambrosy auch die Notwendigkeit, für die Sanierung und Erweiterung des Oberstufengebäudes Drittmittel einzuwerben. Erhebliche Fördersummen seien aber voraussichtlich nicht zu erwarten.


Anschließend stellte der planende Architekt, Herr Piltz, das erarbeitete Sanierungs- und Erweiterungskonzept dem Ausschuss vor:


Besondere Herausforderungen stelle die umfassende Substanzsanierung des Gebäudes, verbunden mit der Notwendigkeit des Ersatzes der teilweise uralten verbauten Installationen dar. Die Rettungs- und Fluchtwegesituation musste bei der Konzepterstellung besonders beücksichtigt werden, da der derzeitig bestehende Zustand bauordnungs- und insbesondere brandschutzrechtlich nur geduldet wird und in keiner Weise mehr den heutigen Auflagen entspricht. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte kommt für den historischen Gebäudeteil nur eine umfassende Sanierung, insbesondere des Mauerwerks in Betracht. Der dahinter liegende, jüngere Gebäudeteil wird komplett abgerissen und anschließend neu mit den entsprechend notwendigen Erweiterungen errichtet. Dieser Gebäudeteil wird die Anforderungen der neuesten Energieeinsparverordnung erfüllen, der Altbau wird durch Aufbringung eines inneren Wärmedämmputzes, neuer Fenster und entsprechender Dämmung energetisch erheblich aufgewertet.

Die Planung wurde in enger Abstimmung mit der Bauaufsicht, der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde sowie dem unmittelbaren Grundstücksnachbar und eingehender Beratung des auf die Erhaltung historisch wertvollen alten Gebäudebestandes spezialisierten Monumentendienstes entwickelt.

Es steht fest, dass der Außenmauerputz, die sog. „Elefantenhaut“, abgelöst und auch nicht ersetzt wird. Das äußere Erscheinungbild des Oberstufengebäudes werde nach Fertigstellung dem Aussehen des sogenannten „Pulverturms“ in etwa entsprechen.

Die Kostenermittlung zum Planungskonzept erfolgte nach DIN 276 und geht von realistischen Kostenansätzen aus.


Auf die Frage nach der Sanierung der Gebäudeinnenhaut antwortete Herr Piltz, dass auch die Innenverschalung bzw. -putz des Mauerwerks abgelöst werden müsse. Der Monumentendienst habe auch für die Innensanierung des Gebäudes wertvolle Hinweise gegeben.


Auf Nachfrage auf eventuelle Kostenerhöhungen und Mittelnachforderungen aus dem Ausschuss bekräftigte Herr Piltz die sorgfältige Berücksichtigung aller bei den Sanierung-, Neu- und Erweiterungsarbeiten zu beachtenden Aspekte bei der Kostenermittlung. Die Kostenermittlung sei jedoch auskömmlich.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig