Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Tarifverordnung sowie die Taxiordnung für die Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland werden entsprechend den als Anlage beigefügten Fassungen der Änderungsverordnungen geändert.


Der Kreistag wird um gleich lautende Beschlussfassung gebeten.


Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland



Mit Schreiben vom 21.12.2010 beantragt hier der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, die Erhöhung der Taxen-Tarife im Landkreis Friesland durch Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland.

Die letzte Erhöhung der Tarife wurde durch den Landkreis mit Änderungsverordnung vom 09.10.2008 (Inkrafttreten am 01.12.2008) vorgenommen.

Der Antrag beinhaltet folgende Erhöhungen:

  • Grundgebühr: 2,50 € (bisher: 2,30 €)

  • Entgelt für Fahrleistung:

bis 3,000 km 1,60 € je km –unverändert-;

ab 3,001 km 1,55 € je km –bisher 1,50 € je km;

  • Wartezeiten: 0,10 € je angefangene 18,95 Sekunden, d.h. 19,00 € je Stunde (bisher: 18,50 €/Std.)

Begründet wird die durchschnittliche Erhöhung der Entgelte mit den gestiegenen Kosten, insbesondere den deutlich gestiegenen Treibstoffkosten, die durch ein Testat eines öffentlich bestellten Sachverständigen für betriebswirtschaftliche Fragen des Straßenpersonenverkehrs bestätigt wurden.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der durch das Statistische Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex von 2009 zu 2010 eine Erhöhung um 1,1 % ausweist, der allerdings bezogen auf die Branche Verkehr für den gleichen Zeitraum + 3,5 % beträgt.



Das von der Verwaltung nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes durchgeführte Anhörverfahren sowie der bezirksweite Vergleich bestätigen die Angemessenheit einer Tarifanpassung, wobei nicht unerwähnt bleiben soll, dass im Rahmen der Beteiligung der ansässigen Unternehmen von insgesamt achtzehn Taxi-Unternehmen sich drei gegen die Erhöhung ausgesprochen haben.

Für im Folgenden beispielhaft aufgeführte Taxifahrten würden sich nunmehr folgende Preise ergeben (in Klammern angegeben jeweils die Erhöhung bei Umsetzung der beantragten Änderung):

3 km: 7,10 € (7,40 €) + 2,8 %

5 km: 10,10 € (10,40 €) + 2,9 %

10 km: 17,60 € (18,15 €) + 3,1 %



Die weiteren Änderungen berücksichtigen den Umstand, dass sog. „Sondervereinbarungen“, z.B. für Krankenfahrten zwischen den im Gesamtverband organisierten Unternehmen und den Sozialversicherungsträgern, bisher genehmigungspflichtig waren, wobei die Prüfmöglichkeiten einer bereits vereinbarten Preisgestaltung beschränkt sind, so dass nunmehr eine Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde ausreichend sein soll.



Desweiteren wird –nicht zuletzt aufgrund von Anregungen aus der Unternehmerschaft- der bisherige Zuschlag für die Anforderung eines sog. „Großraumtaxis“ (d.h. Fahrzeug mit mehr als fünf Sitzplätzen) in Höhe von 4,80 € gestrichen, weil sich dieser –wie bereits seinerzeit seitens der Genehmigungsbehörde erwartet- als wenig praxistauglich erwiesen hat.



Verordnung über den Verkehr mit Taxen für den Landkreis Friesland

Die Verordnung, die Einzelheiten über die Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen etc. regelt, soll mit der Änderung des Bereithaltens im möglichen Umfang flexibilisiert werden. Bisher ist das Bereithalten von Taxen nur an gekennzeichneten Taxenständen zulässig, doch die Praxis sieht anders aus, so werden Taxen oftmals dort bereitgehalten, wo sich entsprechende Nachfrage nach Beförderungsaufträgen darstellt, so z.B. im Rahmen von Festen etc. vor gastronomischen Betrieben. Diese bisherige Vorgehensweise ist nicht durch die rechtlichen Vorgaben gedeckt, so dass mit der Möglichkeit, sich dort bereitzuhalten, wo es die StVO zulässt, eine flexible Handhabung erreicht wird.

Die weitere Änderung betrifft lediglich die Aktualisierung des Kataloges der großen überörtlichen Veranstaltungen, bei denen die örtlichen Unternehmer gewöhnlich nicht in der Lage sind, das Beförderungsaufkommen zu decken und somit die anderen Unternehmer des Landkreises die Möglichkeit erhalten, mit ihren Fahrzeugen sich ebenfalls bereitzuhalten; dieser Katalog wird der heutigen Bedeutung vieler Volksfeste, Märkte angepasst und deutlich reduziert.



Nach Beratung beschloss der Ausschuss einstimmig:





Abstimmungsergebnis:

einstimmig