Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreistag

Beschluss:

Ohne Aussprache im Ausschuss wurde dem Beschlussvorschlag zugestimmt:


Entsprechend der Resolution des Kreises Nordfriesland, Husum, wird der Kreistag gebeten, eine gleichlautende Resolution zur Schaffung einer nationalen Küstenwache zu fassen.




Der Kreistag des Kreises Nordfriesland, Husum, hat am 1. April 2011 eine fraktionsübergreifende Resolution beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, diesen Beschluss den Nordseeanrainerkreisen zuzustellen mit der Bitte, einen gleichlautenden Beschluss herbeizuführen.


Resolution zur Schaffung einer nationalen Küstenwache


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,


der Kreistag des Landkreises Friesland hat am 22.06.2011 folgende , im Wortlaut wiedergegebene Resolution einstimmig beschlossen:


Der Kreistag des Landkreises Friesland bittet die Bundesregierung und die Fraktionen des Bundestages auf, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer nationalen Küstenwache in eigenständiger Form mit allen Zuständigkeiten zur Gefahrenerforschung und -abwehr auf See zu schaffen und dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf schnellstmöglich zuzuleiten.


Begründung:


CDU, CSU und FDP haben im letzten Koalitionsvertrag vereinbart:

Mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer nationalen Küstenwache wollen wir zunächst die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenführen.“


Bereits die „Grobecker - Kommisson“ hatte als Untersuchungsergebnis nach der Havarie der „Pallas“ am 16. Februar 2000 die Empfehlung Nr.1 zur Straffung der Bundeskräfte vorgelegt.


Dort heißt es:

Empfehlung Nr.1

Die Expertenkommission, die mit Aufsichtsaufgaben betrauten auf See tätigen Dienste des Bundes (BGS, Zoll, Fischereiaufsicht, WSV) zu einer Einheit mit gemeinsamer Flotte zusammenzufassen und diese einem Havariekommando (siehe Empfehlung Nr.2) zu unterstellen. Sämtliche Fahrzeuge sind mit gemischten Personal aus den beteiligten Dienststellen zu besetzen. Die Fahrzeuge werden einheitlich gekennzeichnet und unter der Bezeichnung Seewache betrieben.

Die genannten Dienste sind mit Aufsichtsaufgaben unterschiedlichster Art auf See betraut. Die Einsatzgebiete sind räumlich praktisch deckungsgleich. Auch die technischen Anforderungen an die Schiffe der auf See tätigen Dienste hinsichtlich Geschwindigkeit, Seetüchtigkeit, Kommunikationseinrichtungen und Unterbringung von Mannschaften sind mit Ausnahme der für technische Dienste eingesetzten Schiffe der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung identisch. Ein Nebeneinander dieser Dienste gewährleistet nach Ansicht der Expertenkommission insbesondere in Notfallsituationen nicht das erforderliche Höchstmaß an Effektivität bei der Aufgabenerledigung.


Durch eine Zusammenfassung der Schiffe der vorhandenen Dienste zu einer einheitlichen Flotte ergeben sich personelle und sachliche Synergieeffekte, die ein Einsparpotential freisetzen, das zur Stärkung des Unfallmanagements verwendet werden kann.....“


Bis heute ist diese Vereinbarung nicht umgesetzt, Erst kürzlich haben die Verwaltungen der zuständigen Bundesministerien es nicht vollbracht, das vom Bundesminister für Inneres vorgelegt Eckpunktepapier vom 30. März 2010 zur Schaffung einer Küstenwache zu beraten.

Eine nationale Küstenwache erhöht den Schutz auf den Meeren. Daher trifft es auf unser Unverständnis, dass noch immer keine Umsetzung erfolgt ist.

Wir bitten daher um eine schnelle Realisierung dieses wichtigen Sicherheitsinstrumentes.“




Abstimmungsergebnis:

einstimmig