Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Zum Antrag der BfB-Fraktion vom 23. Mai 2011 „Kreistag fordert gleiche EWE-Rückzahlung für Kommunen wie für Privatkunden“ wird Nichtbefassung beschlossen.



Es ergab sich eine kurze Diskussion zwischen dem Kreistagsvorsitzenden und Herrn Just zum Prozedere des Kreistages im Falle der Beschlussempfehlung „Nichtbefassung“ durch den Kreisausschuss.


Landrat Ambrosy verdeutlichte, es gebe zwei Antragswege:


a)

Direkte Einbringung in den Kreistag mit dem Ergebnis Nichtbefassung oder Befassung im Rahmen der Überweisung an den zuständigen Fachausschuss


oder


b)

Einbringung in den Kreisausschuss, der daraufhin eine Empfehlung für den Kreistag erarbeite.


Der Kreisausschuss habe sich in diesem konkreten Fall für eine Nichtbefassung ausgesprochen, weil man sich bereits mehrfach mit der Angelegenheit befasst habe und die Dinge im Sinne des Antrages auf dem Weg seien. Eine Entscheidung sei zeitnah zu erwarten; Erster Kreisrat Wehnemann werde berichten, da er an der Sitzung des EWE-Verbandsausschusses am 17. Juni 2011 als Gast teilgenommen habe.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, aktueller Stand sei, dass nur den Privatkunden bisher eine vollständige Rückzahlung durch EWE zugesichert worden sei, nicht aber den Kommunen. Offiziell habe die EWE diese Frage offen gelassen. Aus dem Bericht des Landrates im Kreisausschuss sei zu entnehmen, dass das Unternehmen sich vorbehalte, dass den Kommunen für den Fall der Einstufung als „Kaufleute“ keine Rückzahlung zukomme.


Einer solchen Tendenz gelte es vorzubeugen durch eine politische Forderung des Kreistages, unabhängig von einer Einstufung als „Kaufleute“ den Kommunen einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung zukommen zu lassen.


2005 habe Herr Dr. Brinker allen – Privatkunden und Kommunen – zugesichert, es sei nicht erforderlich, Widerspruch gegen die EWE-Preiserhöhungen einzulegen. Sollte es ein höchstrichterliches Gerichtsurteil gegen die EWE-Preiserhöhungen geben, so würden alle gleich gestellt. Damals habe man in den Kommunen Anträge gestellt, Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten oder zu verweigern. Aus Varel z. B. habe man seinerzeit die Information erhalten, Dr. Brinker habe allen eine Gleichbehandlung zugesagt. Hier gehe es um eine Frage des Vertrauens zwischen der EWE und ihren Anteilseignern. Im Übrigen bestehe auch eine Verpflichtung den Kommunen gegenüber, denen man damals entsprechende Zusicherungen gemacht habe.


  • Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ sodann über die Empfehlung des Kreisausschusses 24. Mai 2011 auf Nichtbefassung abstimmen. Anschließend erteilte er Herrn Kreistagsabgeordneten Gabbey nochmals das Wort in der Sache:


Herr Gabbey forderte die Verwaltung auf, aufgrund dieses Beratungsablaufs den erhobenen Unterstellungen entgegen zu treten und sie richtig zu stellen. Hätte Herr Wehnemann aus der EWE-Verbandsversammlung berichtet, so wäre deutlich geworden, warum der Kreisausschuss die Nichtbefassung vorgeschlagen habe. Die von Herrn Just beschworenen Befürchtungen würden nicht eintreten und dürften so nicht im Raume stehen bleiben, da in der Öffentlichkeit ansonsten ein falscher Eindruck zurück bleibe. - Kreistagsabgeordneter Husemann schloss sich dieser Forderung namens der CDU-Fraktion an.


Erster Kreisrat Wehnemann verdeutlichte, es gehe zum einen um den Rückzahlungsanspruch gegenüber der EWE an die Kommunen. Die Verwaltung habe bereits mehrfach dargestellt, dass sich die Landkreisvertreter in den EWE-Gremien stets im Sinne der bisherigen Beschlüsse positioniert hätten.


Am 17. Juni 2011 habe er als Gast, so Herr Wehnemann, an der Sitzung des EWE-Verbandsausschusses teilgenommen. Dort habe man die Mitglieder darüber informiert, es würden zeitnah Informationen der EWE zur Abwicklung der Rückzahlung ergehen. Dies gebe Anlass zu großem Optimismus; weitere Ausführungen seien aufgrund der noch ausstehenden Beschlussfassung nicht zulässig. Zum anderen gehe es um die Abwicklung der Rückerstattungsansprüche an SGB II-Empfänger. Auch dort sei die EWE zu einer guten Lösung gelangt. Dieser Personenkreis werde wie die übrigen EWE-Kunden behandelt. In den Jobcentern und Sozialämtern werde man mit diesen Empfängern abrechnen und Leistungen und Rückerstattungsansprüche mit einander verrechnen. - Beide Themen seien auf gutem Wege.






Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung bei 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen

= Nichtbefassung