Beschluss:

Der der KA-Niederschrift beigefügten Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen-West“ einschließlich der in der Anlage 2 zur Vorlage aufgeführten Änderungen des Verordnungstextes sowie den in den Anlagen 4 und 5 zur Vorlage dargestellten Änderungen des Geltungsbereichs der Verordnung wird zugestimmt.




Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.1. der KA-Niederschrift vom 15. Juni 2011 zur Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Burgenger erklärte, Grundlage der Verordnung „Marschen am Jadebusen-West“ sei die Vogelschutz-Verordnung der EU. Seit 2007 bestehe die Forderung, etwas zu unternehmen, um sog. Wert gebende Vogelarten in diesem Gebiet zu erhalten.


Die VO für das Landschaftsschutzgebiet sehe für die Wiesenbrüter keine Frühjahrsruhe vor. Die Maßgabe der VO scheine in erster Linie darin zu bestehen, wirtschaftliche Belange wie Bahn- oder Landwirtschaftsinteressen zu schützen. Positiv sei, dass versucht werde, Konsens mit den Landwirten herzustellen. Ohne sie gehe es nicht; im Übrigen seien sie einem erheblichen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt.


Dennoch müsse es vorrangig um den Vogelschutz gehen. Insbesondere bei den Wiesenbrütern wie den Kiebitzen sei die Population im Rückgang begriffen. In der Folge der VO werde es ein Monitoring geben, das in drei Jahren sicherlich aufzeigen werde, dass die Population weiter zurück gehe. Dann werde sich die Frage stellen, ob ursächlich hierfür möglicherweise Einflüsse der Landwirtschaft seien.


Die Marschen-VO sei der Versuch eines Kompromisses mit allen Seiten. Am Ende werde diese Lösung nach seiner Einschätzung, so Herr Burgenger, wohl nicht den erhofften Effekt erzielen. Er könne der VO daher weder zustimmen noch sie ablehnen.


Kreistagsabgeordneter Kaempfe lobte die Kreisverwaltung, die in vielen Gesprächen mit Landwirten in den vergangen 1 ½ Jahren ausgelotet habe, wie die beiderseitigen Interessen in Einklang zu bringen seien. Bei den in Rede stehenden zu schützenden Tieren auf den landwirtschaftlichen Flächen handele es sich um Gänse. In der Vegetationsphase fräßen sie fast alles Grün auf, so dass erheblicher wirtschaftlicher Schaden für die Landwirte entstehe.


Mit dem erzielten Kompromiss könnten alle Beteiligten gut leben; im Grunde müsste nun alles bis ins kleinste Detail geregelt sein. Auch über die Vergrämungspflicht in einem bestimmten Zeitraum habe man sich mit der Landwirtschaft verständigt.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen erklärte, im Sinne verantwortlichen Handelns könne man der Verordnung grundsätzlich nur zustimmen. Wenn aber nach 1 ½ Jahren der Gespräche vereinbart werde, dass bei Problemen stets eine Lösung gesucht werde, dann entstehe der Eindruck, der Schutzgedanke komme letztlich zu kurz. Klar sei, dass man die Verordnung in dieser Form wegen der Bahnlinie verabschiede. Im Interesse des JadeWeserPorts müsse man den Vereinbarungen insofern zustimmen. Dennoch werde dem Schutzbedürfnis nicht ausreichend Rechnung getragen. - Im übrigen sei das Votum des Kreisausschusses einstimmig verlaufen, da er als beratendes Mitglied, so Herr Janßen, über kein Stimmrecht verfüge.


Landrat Ambrosy verdeutlichte, der vorliegende Verordnungsentwurf sei nicht nur ein mit der Landwirtschaft, sondern auch mit den Interessen des Naturschutzes erzielter Kompromiss. Alle Seiten hätten dieser Fassung zugestimmt, von einer Bevorzugung könne daher keine Rede sein.


Die Interessen der Bahnlinie spielten tatsächlich eine Rolle, denn in FFH-Gebieten liege der Schutzzweck so hoch, dass bauliche Veränderungen so ohne weiteres ohne eine Umsetzung der Richtlinie in materielles Recht nicht möglich seien. Auf dem Territorium der Bahnlinie gebe es keinen Gänsebestand. Es gehe nur um – und hierin liege der Kompromiss - den Termin, bis zu dem noch Vergrämungsmaßnahmen möglich seien.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ sodann abstimmen. Der Kreistag fasste folgenden ...









Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 3 Enthaltungen