Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 5

Beschluss:

Dem Antrag der Gemeinde Bockhorn auf Erlass einer 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Neuenburger Holz“ in den Gemeinden Bockhorn und Zetel, Landkreis Friesland, mit der die Einrichtung eines Campingplatzes ermöglicht werden soll, wird nicht stattgegeben.





Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.2 der KA-Niederschrift vom 15. Juni 2011 wird verwiesen.


1. stellv. Landrat Onnen-Lübben führte aus, man habe die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Verbände zur Kenntnis genommen; auch er habe sich von der Nähe des geplanten Campingplatzes zum Neuenburger Urwald beeindrucken lassen. Heute habe er die Gelegenheit ergriffen, sich die Situation vor Ort anzuschauen und mit dem Leiter des Freibades Bockhorn zu sprechen. Dieser habe ihm ein schlüssiges Konzept präsentiert, das vorsehe, dem bestehenden Freibad einen Campingplatz anzugliedern. Er werde jedoch, so Herr Onnen-Lübben, weiterhin zu seiner Meinung stehen, dass die Errichtung eines Campingplatzes in solcher Nähe zum Urwald Neuenburg im Grunde nicht möglich sei.


Auch das gegenüber liegende Freigelände der ehemaligen Ziegelei habe er sich angeschaut, das alternativ für einen Campingplatz vorgeschlagen werde. Auch diese Planungen seien nicht ohne weiteres zu verwirklichen. Es sei schwierig, die Situation richtig einzuschätzen. Heute sollte auf Basis der bisherigen Beratungen ein ablehnender Beschluss ergehen. Trotzdem sollte der Landkreis nochmals das Gespräch mit der Gemeinde Bockhorn suchen, um einen gemeinsamen Plan zu entwickeln, wie und wo das erarbeitete Konzept vielleicht doch zu verwirklichen sei.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen erklärte, die Ziegelei stehe als Industriegelände nicht mehr zur Verfügung; dies werde voraussichtlich über den Flächennutzungsplan bereinigt. Insofern wäre auf diesem Gelände unter Umständen eine kleinere Version des geplanten Campingplatzes oder Wohnmobilstellplatzes möglich.


Ähnlich wie im Fall der Verordnung „Marschen am Jadebusen“ hätte der Landkreis vielleicht auch in diesem Fall nach einer Kompromisslösung für einen Campingplatz suchen sollen. Der Hinweis der Verwaltung auf mögliche Auswirkungen auf das bestehende Freibad sei für ihn nicht nachvollziehbar. Die Ablehnung eines Campingplatzes sei bedauerlich, zumal die Gemeinde Bockhorn nur über geringe Einnahmen aus der Gewerbesteuer verfüge. Der Tourismus werde vom Landkreis Friesland intensiv betrieben; es sei wünschenswert, in dieser Hinsicht entsprechende Planungen für Bockhorn im Interesse der Gemeinde und des Betreibers zu unterstützen.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski begrüßte grundsätzlich ebenfalls die Idee eines Campingplatzes in der Nähe zum Freibad. Eine Ablehnung aus umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen sei schade. Andererseits sollte, wie von Herrn Onnen-Lübben angeregt, versucht werden, zumindest Alternativen aufzuzeigen und evtl. auf einer Teilfläche des dem Freibad gegenüber liegenden Areals einen Campingplatz zu bewirtschaften. Eine kategorische Ablehnung des Antrages entspreche daher nicht seinen Vorstellungen; er werde sich der Stimme enthalten, so Herr Chmielewski.


Landrat Ambrosy erklärte, wenn man an ein bestehendes Schutzgebiet heran gehe, spreche man von einer Teillöschung. Der Neuenburger Urwald sei FFH-Gebiet auf Basis von EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof habe dazu verlautbaren lassen, dass nicht nur in dem entsprechenden Gebiet das Schutzgut eine Rolle spiele, sondern auch wenn der vermeintliche Störer sich an einem solchen Schutzgebiet befinde, müsse die Störung auf dieses Gebiet untersucht werden.


Wenn zu befürchten sei, dass das Schutzgut durch den Lärmpegel gestört werde, so entstehe eine Problemlage. Für das Freibad gelte dies nicht; es genieße Bestandsschutz. Sollte es sich aber erweitern, so entstünde dasselbe Störerproblem hinsichtlich des Schutzgutes. Der Europäische Gerichtshof habe Ende der 1990er Jahre in einer über das bekannte Maß hinaus gehenden Entscheidung befunden, dass ein Störer am Rande des Schutzgebietes nach denselben Maßstäben wie innerhalb des Schutzgebietes zu bemessen sei.


Vergleichbar sei die Problematik des Golfplatzes Wangerooge und an einigen anderen Stellen des Landkreises. Es gehe also nicht um den Willen der Kreisverwaltung. Grundsätzlich seien die Planungen für einen Campingplatz aus touristischer Sicht zu begrüßen – aber eine damit verbundene Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes würde sicherlich sofort mit Erfolg durch mindestens einen Naturschutzverband beklagt.


Bei Betrachtung des Kartenmaterials werde deutlich, dass es in der unmittelbaren Nähe – auf der Weide, wo sich auch der Kinderspielplatz befinde – durchaus Möglichkeiten für einen Campingplatz gäbe. Genau deswegen würde ein Richter auf diese Alternative verwiesen, so dass ein Kläger vor dem EuGH noch größere Chancen hätte.


Gemeinde Bockhorn und die Wirtschaftsförderung/Regionalplanung des Landkreises könnten sich gerne darüber verständigen, ob es in unmittelbarer Nähe Alternativen gebe. An der beantragten Stelle jedoch seien diese Planungen aus den geschilderten Gründen problematisch.


Kreistagsabgeordnteter Wolfgang Janßen verwies auf das bestehende Industriegebiet in unmittelbarer Nähe. Bei Herausnahme dieser Flächen aus dem Flächennutzungsplan gebe es evtl. Verhandlungsmöglichkeiten. Früher hätten Landschaftsschutzgebiet und Industriegebiet neben einander existiert. Wünschenswert wäre es daher, unter Einbeziehung dieses Areals evtl. einen Alternativvorschlag für ein Campingplatzgelände zu erarbeiten.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke erklärte, um das Freibad herum bestünden ausreichende Flächen für einen Campingplatz; es sei nicht ratsam, gerade das sensibelste Gebiet dafür vorzuschlagen.


Abschließend stellte Landrat Ambrosy fest, es liege bei der Gemeinde Bockhorn, zunächst in F-Plan und B-Plan die weitere Gemeindeentwicklung zu definieren. Der Landkreis begleite in diesen Fragen gerne. Die Grundsatzentscheidung, Weide oder Industriefläche sozusagen in die Konversion zu geben, obliege ebenfalls der Gemeinde. Theoretisch sei jetzt bereits von zwei Alternativflächen die Rede. Um so unwahrscheinlicher werde es vor diesem Hintergrund, in Teile des Landschaftsschutzgebietes einzugreifen.


Im Ergebnis seiner Beratung beschloss der Kreistag wie folgt:






Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag des KA

bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen


= Ablehnung des Antrages der Gemeinde Bockhorn