Die nachfolgenden Mitteilungen wurden dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Verwaltung trug die Themen in der Sitzung kurz vor.



5.1 Erstaufwand Jugendhilfeplanung


Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde empfohlen den Erstaufwand einer vollwertigen Jugendhilfeplanung extern zu organisieren oder eine befristete Stelle einzurichten. Der Fachbereich Jugend und Familie wird für den Erstaufwand eine überschlägige Kostenkalkulation vornehmen und entsprechende Haushaltsansätze für das Jahr 2012 anmelden.



5.2 Bundeskinderschutzgesetz


Im Jugendhilfeausschuss am 23.03.2011 wurde bereits berichtet, dass es einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) gibt. Im Mai 2011 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf grundsätzlich gebilligt und eine Stellungnahme abgegeben. Die Bundesregierung wird sich zu der Stellungnahme des Bundesrates äußern. Danach wird das Bundeskinderschutzgesetz im Bundestag beraten und abschließend nochmals dem Bundesrat vorgelegt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.


Die endgültige Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes wird auch für den Landkreis Friesland personelle und damit einhergehende finanzielle Auswirkungen haben, welche allerdings derzeit noch nicht explizit benannt werden können. Ggf. können diese Auswirkungen erst über den Stellenplan dargestellt werden.



5.3 Neustruktur Vormundschaften


Durch das in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen für die aktuellen Fallzahlen eines Vormundes/Pflegers bzw. auch Vorgaben für den persönlichen Kontakt des Vormunds zu seinem Mündel vorgegeben.


Der Gesetzgeber hat mit der Gesetzesänderung u. a. folgende Vorgaben im Gesetz festgeschrieben:


  • Der Vormund hat mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten. Er soll den Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen Umgebung aufsuchen.

  • Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und gewährleisten.

  • Vor der Übertragung der Aufgaben des Amtspflegers oder des Amtsvormundes soll das Jugendamt das Kind oder den Jugendlichen mündlich anhören, sobald dieses nach dem Alter nach Umstand des Kindes möglich ist.

  • Ein Vollzeitbeschäftigter Beamter oder Angestellter, der nur mit der Führung der Vormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, soll höchstens 50 und bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften führen.

Der Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Friesland hat den Vorgaben des Gesetzgebers in soweit bereits entsprochen, als dass eine Personalunion zwischen anderen Aufgabenbereichen und der Vormundschaft/Pflegschaft nicht besteht.


Es sind zurzeit unter Berücksichtigung der aktuellen Fallzahlen 3 vollzeitbeschäftigte Pädagogen als Vormünder/ Pfleger bestellt. Somit hat der Landkreis Friesland die Vorgaben des Gesetzgebers an die Fallzahlen pro Mitarbeiter auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Aufgaben in der Vormundschaft wie zum Beispiel die Gewinnung und Beratung von ehrenamtlichen Vormündern sowie Öffentlichkeitsarbeit erfüllt.


Als Vormünder sind bestellt worden:


  • Frau Silvia Cordes für die Stadt Schortens und Gemeinde Zetel

  • Frau Münch für die Stadt Jever und die Gemeinden Wangerland, Wangerooge und Sande

  • Frau Kroschwitz für die Stadt Varel und die Gemeinde Bockhorn.


Der Gesetzgeber hat bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes den Anspruch der Erfüllung der o.g. Vorgaben an die Vormundschaften gestellt, ob und inwieweit die gegenwärtige Besetzung der Vormundschaft/ Pflegschaft ausreicht um diesen Vorgaben Genüge zu tun kann zurzeit nicht prognostiziert werden.



5.4 Kinderhort Langendamm – Planung 2012


Seit Mai 1994 wurden im Kinderhort Langendamm bis zu 30 Kinder im schulpflichtigen Alter an fünf Nachmittagen betreut. Das Angebot richtete sich an Kinder, deren Familiensituation so belastet ist, dass es einer besonderen Unterstützung in erzieherischen und schulischen Bereich bedarf. Die Belegung erfolgte durch den Landkreis Friesland. Träger der Einrichtung ist das Familiensozialwerk Friesland e.V.. Auf Grundlage eines Budgetvertrages wurde zuletzt ein Betrag in Höhe von 300.000,-- Euro jährlich zur Verfügung gestellt.


Mit Schreiben vom 28.12.2009 hat das Familiensozialwerk e.V. den Budgetvertrag zum zum 31.12.2011 gekündigt.


Seit mehreren Monaten arbeiten der Landkreis Friesland und der Kinderhort Langendamm gemeinsam an einer neuen Konzeption für den Kinderhort, die den veränderten Rahmenbedingungen gerecht wird. Ziel ist die Neufassung des Budgetvertrages auf Grundlage des überarbeiteten Konzeptes.


Es wird zur Zeit davon ausgegangen, dass ein Zuschuss durch den Landkreis Friesland in Höhe von 300.000 Euro zur Deckung der Ausgaben ausreichend sein wird. Ggf. kann sich durch Einsparungen im Personalbereich auch ein geringerer Zuschussbetrag ergeben.



5.5 Aus- und Fortbildung von Jugendleitern für die Insel Wangerooge


Die Jugendpflegerin der Gemeinde Wangerooge wurde über eine Aus- und Fortbildung von jungen Menschen zum Jugendleiter informiert. Für die interessierten Wangerooger bietet sich die Möglichkeit der Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zum Jugendleiter auf dem Festland. Der Landkreis Friesland stellte in Aussicht, dass für diese Wangerooger Teilnehmer dann auch die Unterkunfts- und Verpflegungskosten z.B. in der Jugendherberge getragen werden. Die Jugendpflegerin wurde zusätzlich an den Nds. Landesjugendring verwiesen, falls sie auf Wangerooge eigene Aus- oder Fortbildungsangebote für Jugendleiter initiieren möchte.



Der Ausschuss nahm die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.