Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Benutzungsverordnung für Sporthallen des Landkreis Friesland wird entsprechend der Vorlage geändert.



Die ursprüngliche Fassung der Benutzungsordnung ist vom 01.11.1980. Am 15.12.1986 wurde die einzige Änderung an Ziffer 5 der Benutzungsordnung vorgenommen.


Seitens der Verwaltung wird nunmehr eine grundlegende Überarbeitung der Benutzungsordnung für erforderlich erachtet, da u. a. in der alten Fassung der notwendige Hinweis auf die Sicherheitsvorschriften nicht enthalten ist. In der neuen Fassung wird in § 9 nunmehr auf die Sicherheitsvorschriften eingegangen. Hier geht es um die Freihaltung der Rettungswege, die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung und die feuer-, sicherheits-, ordnungs- und gesundheitsrelevanten Vorschriften.


Weiterhin wurde in § 10 neu bestimmt, dass Vereine oder Einzelpersonen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen haben, von der Benutzung der Sporthalle ausgeschlossen werden können.


Die Änderung der Benutzungsordnung wurde mit den schulischen Nutzern und dem Kreissportbund abgestimmt.



Herr Thöle erläuterte, warum die Benutzungsordnung für Sporthallen des Landkreises Friesland geändert werden soll.


Der Entwurf der neuen Benutzungsverordnung ist als Anlage 2 beigefügt



Abstimmungsergebnis:

einstimmig