Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Eröffnungsbilanz des Landkreises Friesland zum 01.01.2009 wird beschlossen.



Mit dem „Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften“ vom 15.11.2005 wurde in der kommunalen Finanzwirtschaft das bisherige kameralistische Buchhaltungssystem durch ein System der doppelten Buchführung ersetzt. Die Kommunen können innerhalb einer Übergangszeit bis zum 01.01.2012 bestimmen, wann sie auf das doppische System umstellen wollen.


Der Kreistag hat als Zeitpunkt der Umstellung des Landkreises Friesland das Haushaltsjahr 2009 bestimmt. Er ist in einer Schulungsveranstaltung mit den wesentlichen Kernpunkten und Elementen dieses neuen kommunalen Rechnungswesens vertraut gemacht worden. Er hat die Haushalte 2009, 2010 und 2011, die nach dem neuen kommunalen Rechnungswesen aufgestellt worden sind, beschlossen.


Nach Artikel 6 Absatz 8 dieses Gesetzes hat der Kreistag für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, eine Eröffnungsbilanz zu beschließen, also eine Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag 01.01.2009. Die Eröffnungsbilanz ist in einem Anhang zu erläutern, sie unterliegt der Rechnungsprüfung und ist nach ihrer Prüfung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.


Die Bilanz ist die Zusammenstellung des bewerteten Vermögens (Mittelverwendung) einerseits und der Eigen- und Fremdkapitalpositionen (Mittelherkunft) des Landkreises andererseits. Sie ist, neben der Ergebnisrechnung (im Handelsrecht: Gewinn- und Verlustrechnung) und der Finanzrechnung (im Handelsrecht: Kapitalflussrechnung) auch Bestandteil der künftigen Jahresabschlüsse des Landkreises Friesland.


Die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz vom Umfang der Bilanz des Landkreises Friesland ist eine langwierige Unternehmung. Mit den Einzelprojekten (Zusammenstellung der Grunddaten, Inventuren, Bewertungen, Dokumentation) ist, ohne Einstellung zusätzlichen Personals, neben dem eigentlichen Dienstgeschäft, im Jahr 2007 begonnen worden. Die Arbeiten waren im Jahr 2010 abgeschlossen; Korrekturen zogen sich in das Jahr 2011. Die jeweils fertiggestellten Teile der Eröffnungsbilanz sind sukzessive vom Rechnungsprüfungsamt, ebenfalls ohne zusätzliches Personal, geprüft worden. Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsamt im September 2011 mit einem Prüfungsbericht abgeschlossen, der mit folgendem Bestätigungsvermerk schließt:



5. Bestätigungsvermerk


Als Ergebnis der Prüfung wird mit Datum vom 09.09.2011 der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 des

Landkreises Friesland


in der Fassung vom 18.08.2011 in der diesem Bericht als Anlagen Nr. I bis Nr. IV beigefügten Form der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:


Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Friesland hat die Eröffnungsbilanz des Landkreises Friesland zum 01.01.2009 in der Fassung vom 18.08.2011 sowie den dazugehörigen Anhang mit Anlagen geprüft.


Die Eröffnungsbilanz ergibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des Landkreises und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt. Die entsprechenden Rechtsvorschriften wurden beachtet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Insoweit wird dieser Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt.“



Jever, den 09.09.2011


Gabriele Rothe-Hanstein

Leiterin Rechnungsprüfungsamt“



Herr Janßen erläutert dem Ausschuss anhand der anliegenden Präsentation die erste Eröffnungsbilanz des Landkreises Friesland zum 01.01.2009.


Der Prüfungsbericht und die Akten mit den Ermittlungen der Einzelwerte stehen den Kreistagsabgeordneten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ein Bedarf der Einsichtnahme wird von den Ausschussmitgliedern aber nicht gesehen.


Der Ausschuss bedankt sich bei allen Beteiligten für die mit der Aufstellung der ersten Eröffnungsbilanz angefallene Arbeit, die ohne große Hilfe vom Land aber vor allem ohne zusätzliches Personal geleistet wurde.



Die Eröffnungsbilanz, Anhang und Anlagen sind der Niederschrift beigefügt bzw. im Kreistagsinformationssystem abrufbar.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig