Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

§ 5 Absatz 2 Satz 2 der Zweckvereinbarung über die örtliche Durchführung des Zensus 2011 wird wie folgt geändert:


Der Landkreis Friesland stellt sicher, dass Personal für die Aufgabenerfüllung im Zeitraum vom 01.04.2011 – 31.07.2011 im Umfang von zwei Vollzeitstellen zur Verfügung steht.

Für den Zeitraum ab dem 01.08.2011 stellt der Landkreis Friesland eine Vollzeitkraft zur Verfügung. Die Dauer des Personaleinsatzes richtet sich nach den Vorgaben zur Arbeitsplanung des MI, derzeit bis zum 31.03.2012.“


Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die Mitarbeit beim Zensus 2011 beschäftigte Mitarbeiterin - schon vor Änderung der Zweckvereinbarung - für die Zeit vom 01.10.2011 bis zum 31.03.2012 weiterzubeschäftigen.


Die dem Landkreis Friesland aus der Verlängerung des Projektes entstehenden Mehrkosten sind von Bund und Land einzufordern.




Auf Ziff. 3.1.2 der KA-Niederschrift vom 14.09.2011 wird verwiesen. Der Kreistag fasste folgenden ...




Abstimmungsergebnis:

einstimmig