Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 4

Beschluss:

Die im Eckpunktepapier mit dem Landkreis Wittmund vereinbarte Reduzierung der Verlustabdeckungen 2009 bis 2011 der Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH um jeweils 5 % wird aufgehoben. Für die Jahre 2007 bis 2011 wird für den Verlustausgleich ein jährlicher Festbetrag in Höhe von 440.900,00 EUR gezahlt. Dem dadurch im Haushaltsjahr 2011 entstehenden überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 108.017,50 EUR wird zugestimmt.


Die Verlustabdeckung der Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH wird von dem bisherigen gedeckelten Festbetragssystem auf ein Umlagesystem umgestellt. Ab Haushaltsjahr 2012 werden Verluste der Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH nach folgendem Schlüssel auf die Landkreise Friesland und Wittmund verteilt:


1/3 des Verlustes je zur Hälfte (sog. Grundkosten)

1/3 des Verlustes nach Anzahl der Teilnehmer aus den jeweiligen Landkreisen

1/3 des Verlustes nach Anzahl der Einwohner (Stand 30.06.) des jeweiligen

Landkreises



Weiterhin wird festgelegt, dass im Rahmen der Personalfluktuation frei werdende Stellen nur dann wieder besetzt werden, wenn die Notwendigkeit seitens der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der Nachfragesituation und der demographischen Entwicklung nachgewiesen wird.


Der Kulturausschuss des neuen Kreistages wird gebeten, zeitnah die Situation von Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH sowie zukünftige Weichenstellungen für finanzielle Ausstattung und Verlustabsenkung der Einrichtungen intensiv zu erörtern.




Auf Ziff .3.1.1 der KA-Niederschrift vom 5. Oktober 2011 wird verwiesen.


Die BfB-Fraktion hatte am Sitzungstag 10.10.2011 einen Antrag und eine Anfrage folgenden Inhalts an die Verwaltung gemailt (der Text wurde allen KTA als Tischvorlage vorgelegt):



BfB-Antrag zur Verlustabdeckung für VHS/KMS

Zu TOP 5.3.1 der heutigen Kreistagssitzung

 

Die BfB-Fraktion beantragt zum TOP 5.3.1 „Verlustabdeckung für VHS und KMS“:

 

  1. Die Geschäftsführung erstellt einen Bericht darüber, welche Maßnahmen zur Defizitreduzierung seit 2007 mit welchem Erfolg ergriffen wurden.

  2. Die Geschäftsführung erstellt ein Konzept zur mittelfristigen Defizitreduzierung.

  3. Die geplanten finanziellen Auswirkungen sind zu beziffern, ihr Erfolg ist zu kontrollieren.

  4. Die Ausgaben für 2012 werden auf die des Jahres 2010 gedeckelt.

Begründung:

 

Die Kreisverwaltung schlägt vor,

  1. das bisherige Ziel, die jährlichen Verluste um 5% zu verringern, aufzugeben,

  2. die jährliche Verlustdeckelung aufzugeben,

  3. zu einem bloßen Kostendeckungsprinzip ohne jegliche finanzielle Ziele und Vorgaben durch die Landkreise zurückzukehren. Es soll den Gremien von VHS und KMS selbst überlassen bleiben zu steuern, was die Landkreise künftig an Verlustabdeckungen aufzubringen haben.


Das ist nicht akzeptabel. Die Gremien von VHS/KMS haben sich in den letzten 4 Jahren als unfähig oder unwillig erwiesen, die Einhaltung finanzieller Vorgaben (jährliche Defizitreduzierung um 5%, Kostendeckelung) zu gewährleisten oder auch nur zu überwachen. Sie verdienen nicht das Vertrauen für einen Freibrief. Auf Zielvorgaben durch die Kreise kann nicht verzichtet werden. Diese sollten in Zukunft aber stringenter verfolgt und kontrolliert werden.“



Anfrage zur Verlustabdeckung für VHS/KMS

Zu TOP 5.3.1 der heutigen Kreistagssitzung

 

Die Kreisverwaltung schlägt zur künftigen Verlustabdeckung bei VHS/KMS vor,

  1. das bisherige Ziel, die jährlichen Verluste um 5% zu verringern, aufzugeben,

  2. die jährliche Verlustdeckelung aufzugeben,

  3. zu einem bloßen Kostendeckungsprinzip ohne jegliche finanzielle Ziele und Vorgaben durch die Landkreise zurückzukehren. Es soll den Gremien von VHS und KMS selbst überlassen bleiben zu steuern, was die Landkreise künftig an Verlustabdeckungen aufzubringen haben.

 

Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welche Maßnahmen zur Defizitreduzierung wurden seitens der Geschäftsführung seit 2007 mit welchem Erfolg ergriffen?

  2. Gibt es ein Konzept zur mittelfristigen Defizitreduzierung bzw. Defizitbegrenzung? Welche Maßnahmen sind darin vorgesehen? Mit welchen geplanten finanziellen Auswirkungen (zeitlich und der Höhe nach)?

  3. Welcher Kosten- bzw. Defizitrahmen ist für die kommenden Jahre vorgesehen und geplant?

 

Laut Verwaltungsvorschlag „sollte schon (?) jetzt festgelegt werden, dass im Rahmen der Personalfluktuation frei werdende Stellen nur dann wieder besetzt werden, wenn die Notwendigkeit … nachgewiesen wird“.

 

Dazu haben wir weitere Fragen:

 

  1. Wie wurde das von 2007 bis heute gehandhabt?

  2. Wie viele Stellen sind seit 2007 im Rahmen der Fluktuation frei geworden? Mit welchem Kostenrahmen? Wie viele sind davon zu welchen Kosten wieder besetzt worden?

 

Schließlich:

  1. Bitte teilen Sie uns mit, was die Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) seit 2007 unternommen haben, um die Ziele der Landkreise (Zuschussreduzierung und Zuschussdeckelung) zu erreichen? Was haben Sie unternommen, um ggf. gegenzusteuern oder nachzujustieren? Wie wurden die Kreisgremien dafür informiert und einbezogen?

 

Freundliche Grüße

Janto Just

BfB-Fraktion“



Herr Just kritisierte, in der dem Wirtschaftsausschuss vorgelegten Vorlage sei keine Maßnahme konkret beziffert worden, deren Umsetzung in den vergangen 3 – 4 Jahren in Kreisvolkshochschule und Kreismusikschule versucht worden sei, um das Defizit einzuschränken. Die BfB-Fraktion habe heute mehrere Frage zu diesem Tagesordnungspunkt eingereicht und einen Antrag gestellt, der quasi ein Gegenentwurf zu dem sei, was Verwaltung und Kreisausschuss als Vorschlag unterbreiteten. Zu den im Antrag aufgeführten Punkten fänden sich keinerlei Aussagen in der Vorlage.


BfB stelle diesen Antrag, weil sich die Landkreise Friesland und Wittmund mit diesem Beschlussvorschlag von allem verabschiedeten, was man vor 2007 als Ziel ins Auge gefasst habe, um das Defizit beider Einrichtungen schrittweise zurückzuführen. Ferner werde nun auch von einer Kostendeckelung Abstand genommen. Den Einrichtungen werde zudem völlige Freiheit eingeräumt, was künftige Defizite angehe. Sie seien damit in der Lage, die Höhe der Defizite selbst festzulegen; die Landkreise fungierten lediglich noch als Verlustabdecker. Dies komme einem Freibrief gleich, da mit keinem Wort erwähnt werde, was zur zukünftigen Verlustsenkung unternommen werde. Nur vage sei die Rede von dem Versuch der Gremien, durch strategische Maßnahmen bei Volkshochschule und Musikschule eine günstigere Kostenstruktur zu erreichen und die Personalstruktur sukzessive zu verändern.


Seit 2007 hätten die Gremien von KMS und VHS die Chance gehabt, zu zeigen, ob sie etwas von dieser Materie verstehen und ob sie gewillt seien, etwas zu bewirken. Dazu aber gebe es keinerlei Bericht oder Rechtfertigung, warum die Bemühungen misslungen seien. In den letzten vier Jahren sei das Defizit nicht etwa schrittweise reduziert, sondern erhöht worden. Es entstehe der Eindruck, die Aufsichtsgremien hätten dieser Entwicklung und der Arbeit der Geschäftsführung nur zugeschaut, die sich an die seinerzeit festgestellten Vorgaben nicht gehalten habe. Auch seien in der Zwischenzeit keinerlei Vorlagen erstellt worden, wie hier umzusteuern sei.


In diesem Zusammenhang habe die Fraktion Fragen eingereicht. Nach der Formulierung im Verwaltungsvorschlag solle nun festgelegt werden, dass im Rahmen der Personalfluktuation frei werdende Stellen nur dann wieder besetzt würden, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen werde. Dies werde schon seit mehr als 10 Jahren diskutiert; leider ohne Konsequenzen. Ca. im Jahr 2000 sei konzeptionell angedacht worden, die Einrichtung KMS zu schließen und neu zu eröffnen, um diese teuren Personalstrukturen abbauen zu können.


Bei der Ausweisung von Defiziten im Rahmen kommunaler doppischer Haushalte werde ein Konsolidierungskonzept mit konkreten Maßnahmen zur Erlangung des Haushaltsausgleichs verlangt. Die Doppik arbeite mit Zielvorgaben. Hinsichtlich der Arbeit von Volkshochschule und Kreismusikschule gebe es keinerlei Auflagen dieser Art gegenüber den Gremien und der Geschäftsführung. Vielmehr stelle man einen Blanko-Scheck über die zukünftig von den Landkreisen Friesland und Wittmund zu deckenden Defizitabdeckungen aus.


Kreistagsabgeordnete Grützner signalisierte Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung. Bereits bei dem Zusammenschluss von KMS und VHS habe sie seinerzeit aber hinterfragt, ob nicht auf Augenhöhe über einen Zusammenschluss mit der VHS Wilhelmshaven verhandelt werden sollte. Damals sei ihr entgegen gehalten worden, eine Fusion mit den Einrichtungen des Landkreises Wittmund sei passender. Damals sei ihrer Einschätzung nach die Alternative Wilhelmshaven nicht eingehend geprüft worden. Die VHS Wilhelmshaven habe bis zum vergangenen Jahr schwarze Zahlen geschrieben.


Anm.:

Die Verwaltung verweist hierzu auf die beigefügte bzw. im Kreistagsinformationssystem abrufbare Liste „Betriebsvergleich benachbarter Volkshochschulen/Stand 2010“.


Als Mitglied des Beirates von KMS und KVHS habe sie festgestellt, dass das Gremium vor allem die Programme zu verabschieden hatte, aber die wirklich wichtigen Maßnahmen und Entscheidungen der Gesellschafterversammlungen vorbehalten seien. In einer der letzten Beiratssitzungen sei bereits angeklungen, ob die zukünftige Gremienstruktur vor diesem Hintergrund zukünftig nicht geändert werden sollte. Im Hinblick auf die kommende Wahlperiode bitte sie darum, die Strukturen möglichst neu zu gestalten.


Kreistagsabgeordneter Harms unterstützte den 4-Punkte-Antrag der BfB-Fraktion namens der UWG/SWG-Gruppe. - Herr Böcker bedauerte, dass der Antrag der BfB-Fraktion erst am Sitzungstag gestellt worden sei; so sei leider keine Möglichkeit gegeben, sich fraktionsintern in der Sache zu verständigen.


Bereits bei Entsendung der Kreistagsabgeordneten in verschiedenste örtliche und überörtliche Gremien in 2006 habe er darum gebeten, so KTA Wolfgang Janßen, über die Arbeit in diesen Gremien informiert zu werden. Der Landrat habe seinerzeit zugesichert, dass turnusmäßig, mindestens einmal im Jahr, über diese Tätigkeiten in den Organisationen und Institutionen berichtet werde. Bedauerlich sei, dass der Kreistag über die Entwicklung bei VHS und KMS nicht informiert worden sei. Wichtig wären Informationen über den Personalbestand, Einnahmen der Einrichtungen über Gebühren und erforderliche Zuschüsse gewesen; dem Erfordernis von Transparenz und Öffentlichkeit sei man hier in keiner Weise gerecht geworden. Es gehe nicht an, dass Beiratsmitglieder über die Entwicklungen an KMS und VHS nicht informiert seien. Auch bei anderen Organisationen, in die KTA entsandt seien, stelle sich die Situation ähnlich dar.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke stellte fest, die Verwaltungsvorlage zu diesem Punkt sei am 20. September 2011 in öffentlicher Sitzung des Wirtschaftsausschusses beraten worden. Die Verwaltung habe alle zu beschließenden Schritte dargestellt. Leider sei die BfB-Fraktion in dieser Sitzung nicht anwesend gewesen. - Herr Just verwies auf bestehende Terminüberschneidungen mit Sitzungen auf kommunaler Ebene.


Am 5. Oktober 2011 habe der Kreisausschuss sich, so Herr Pauluschke, mit der Angelegenheit befasst. Heute um 10.04 Uhr und 10.21 Uhr habe BfB eine Anfrage und einen Antrag an die Verwaltung gerichtet. Nun gelte es zu entscheiden, ob vor diesem Hintergrund die Beschlussfassung zurückgestellt werden sollte.


Erster Kreisrat Wehnemann teilte mit, der Wittmund Kreistag habe der inhaltlich gleich lautenden Vorlage bereits einstimmig zugestimmt. Die gemeinsame KMS und VHS Friesland/Wittmund arbeite erfolgreich; hierüber dürfe die Diskussion über die monetäre Ausstattung nicht hinweg täuschen. Der Landkreis müsse nicht nur auf wirtschaftlichem, sondern auch im gesellschaftlich-kulturellen Bereich gut aufgestellt sein. VHS und KMS seien dafür ein sehr wichtiger Baustein.


Hinsichtlich der Information der Gremien verweise er auf die Beteiligungsberichte und den Haushalt 2011, wo es um die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen gehe. In der Gesellschafterversammlung gebe es jeweils drei politische Vertreter. KMS und VHS hätten insgesamt über 10.000 Teilnehmer/innen jährlich zu verzeichnen. Beide Organisationen zusammen beschäftigten 55 Mitarbeiter/innen, weitere 400 Honorarkräfte und leisteten über 61.000 Unterrichtsstunden. Die Kreismusikschule erfreue sich großen Zuspruchs und zeichne sich durch eine erfolgreiche Arbeit aus. Die erfolgreiche Teilnahme z. B. an „Jugend musiziert“ belege dies. Auch die VHS-Arbeit werde laut Teilnehmerbefragungen positiv bewertet und sei kürzlich erneut zertifiziert worden.


Zur Historie des Zusammenschlusses in 2007 müsse daran erinnert werden, dass in 2004 – 2006 eine ganze Reihe interkommunaler Kooperationen vereinbart worden seien. In 2006 habe man die Verhandlungen mit dem Landkreis Wittmund betr. VHS/KMS auf Basis der Rechnungslegung 2005 geführt.


Dabei seien die Positionen der beiden hauptamtlichen Geschäftsführer mit rd. 150.000,- Euro seinerzeit nicht in die Kostenrechnung eingeflossen. Nicht berücksichtigt worden seien auch Tarifsteigerungen, dagegen seien jährlich Kürzungen um 5 % vorgenommen worden. Hinzu komme eine Reihe von Änderungen der Einnahmepositionen wie z. B. die Kürzung des Landeszuschusses sowie Ausgabepositionen, die nicht berücksichtigt worden seien. Dies dürfe VHS und KMS nun nicht zum Nachteil angerechnet werden.


In der Gesellschafterversammlung habe man häufig eingehend diskutiert, wie das voraussichtlich zu erwartende Defizit aufgefangen werden könne. Da in der kaufmännischen Rechnungslegung auch Rückstellungen enthalten seien, habe man die genaue Höhe des Defizits nicht ersehen können. Im Haushaltsplan 2011 sei eine Unterdeckung von 100.000 Euro ausgewiesen; darin enthalten sei eine Rückstellung für Altersteilzeiten von 66.000 Euro, die in künftigen Jahren als Einnahmen wieder aufgelöst würden.


Herr Just habe eine Reihe von Fragen gestellt und um Berichte gebeten. Diese Berichte seien bei der Verwaltung einzusehen. Der Feststellung, für die Zukunft werde den Gremien von VHS und KMS sozusagen ein Freibrief für Defizite ausgestellt, müsse widersprochen werden. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben korrespondiere immer mit den Haushaltsplänen der Landkreise. Die Gesellschafterversammlung werde über den Wirtschaftsplan im Rahmen des Haushaltsplans befinden. Die angesprochenen Zielvorgaben gebe es bereits. Alle von der BfB-Fraktion aufgeworfenen Fragen sollten dem Kulturausschuss des neuen Kreistages vorgelegt werden, um dort Funktion, Arbeitsschwerpunkte und künftige Ausrichtung von VHS und KMS zu erläutern.


In den folgenden Jahren sei mit dem Ausscheiden einiger fest angestellter Mitarbeiter/innen von VHS und KMS zu rechnen; der Gesellschafterversammlung sei eine entsprechende Liste vorgelegt worden. Vor diesem Hintergrund sei man zuversichtlich, dass die jetzt gefundene finanzielle Ausstattung und Regelung auskömmlich sein werde. Die Verwaltung bitte sehr darum, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Zweiter Schritt wäre dann, den neuen Kulturausschuss des Kreistages damit zu beauftragen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, um die gewünschte Transparenz herzustellen.


Kreistagsabgeordneter Eggerichs verwies auf den von der KMS/KVHS einzuhaltenden Kostenrahmen. Er unterstütze die Verweisung der Grundsatzdiskussion in den neuen Kulturausschuss und befürworte den Vorschlag von Frau Grützner, die Aufgabenstellung und Funktion des Beirates zu überdenken. Klagen über mangelnde Informationen über die Arbeit von KMS und VHS seien unverständlich, wenn man bedenke, dass die Präsenz der politischen Vertreter in den Gremien in den vergangenen Jahren sehr zu wünschen übrig gelassen habe.


Kreistagsabgeordneter Harms stellte fest, die Qualität der Arbeit an VHS und KMS und die Kooperation mit dem Landkreis Wittmund in diesem Bereich werde nicht beanstandet. Besseres Angebot, bessere Auslastung und Synergieeffekte sprächen dafür. Die seinerzeit avisierte Eindämmung der Kosten sei offenbar aber in den vergangenen Jahren nicht umgesetzt worden. Herr Harms beantragte die Vertagung des TOP „Verlustabdeckung“ und Behandlung der Thematik im Fachausschuss. Man sei dem Steuerzahler einen sachgerechten Umgang mit öffentlichen Geldern schuldig.


Kreistagsabgeordneter Just stellte fest, seit vier Jahren hielten sich KMS und VHS nicht an den vorgegebenen Haushaltsrahmen, ohne dass Konsequenzen gezogen würden. Die wenigen Vorgaben würden durch den zu fassenden Beschluss nun auch noch wegfallen. Um eine eingehende Beratung – auch der von BfB kurzfristig eingereichten Fragen – zu ermöglichen, sollte die heutige Beschlussfassung vertagt werden.


Erster Kreisrat Wehnemann erklärte, alle heute angesprochenen Dinge seien mehrfach Thema der Gesellschafterversammlungen gewesen. Die VHS habe alles unternommen, um die Ausgaben- und Einnahmeseite zu verbessern. Allein im Bereich der Leiterstellen seien von jetzt auf gleich 150.000 Euro gekürzt worden. Tarifsteigerungen in den vergangenen Jahren seien nicht 1 : 1 umgesetzt worden, sonst hätten die Landkreise KMS und KVHS 100.000 Euro mehr bereit stellen müssen. Die VHS habe somit gespart, denn es handele sich mitnichten um ein aufgelaufenes Defizit. Vielmehr sei die Kostenstruktur eingehalten, ja sogar unterschritten worden. Ohne Fusion hätte der Landkreis Friesland in den vergangenen Jahren deutlich höhere Zuschussbeträge leisten müssen. Bis jetzt sei der Verlustvortrag immer eingehalten worden. Aufgrund der Entwicklung durch Tarifsteigerungen, steigende Strom- und Gaskosten usw. erkenne man nun, dass die Finanzausstattung der VHS nicht ausreichen könne; hier setze der Beschlussvorschlag an.


Kreistagsabgeordneter Osterloh verwies auf die Diskrepanz, bei vorgegebener 5 %iger jährlicher Defizitsenkung z. B. steigende Tarife zahlen zu können. Ein solches System könne auf Dauer nicht funktionieren; das müsse auch für Herrn Just erkennbar sein. Die Gremien als unfähig und unwillig zu bezeichnen, die Einhaltung finanzieller Vorgaben zu gewährleisten, empfinde er, so Osterloh, als Frechheit. Einen Freibrief, wie ihn Herr Just unterstelle, verlange niemand. In der Gesellschafterversammlung von VHS und KMS, der er angehöre, habe man sich in den vergangenen Jahren viele Gedanken über Kostenreduzierungen und die Anhebung von Preisen in Kursen und Ähnliches Gedanken gemacht. In 2009 habe man noch einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Die mit der Fusion angestrebte jährliche Verlustsenkung um 5 % sei eine sehr ambitionierte Vorgabe gewesen. Auf Dauer sei das aber nicht zu schaffen; im Grunde sei dies auch von vornherein klar gewesen.


Kreistagsabgeordnete Schlieper trat dem Eindruck entgegen, Gesellschafterversammlung und Beirat von VHS und KMS hätten ihre Aufgaben nicht richtig wahrgenommen. Während der gesamten Wahlperiode habe sich die Gesellschafterversammlung mit den heute anstehenden Themen beschäftigt und die Entwicklung inkl. der Einhaltung der finanziellen Vorgaben kritisch beobachtet. Herr Just selbst setze sich erst heute nach vier Jahren mit diesen Dingen auseinander und nehme seine Kontrollfunktion am Tag der Beschlussfassung des Kreistages wahr. Seine Diskreditierung der Gesellschafterversammlung sei nicht hinnehmbar.

Die von Frau Grützner und Herrn Eggerichs angeregte Stärkung der Gremien sollte im Rahmen der zukünftigen Arbeit von Beirat und Gesellschafterversammlung Beachtung finden. Es müsse darum gehen, den Gremien eine kritische Überwachung der Abläufe zu ermöglichen und eigene Vorschläge einzubringen. Gemeinsam müsse es gelingen, die Situation weiter im Sinne aller zu verbessern, die die Einrichtungen der KMS und KVHS zu vernünftigen Konditionen in Anspruch nehmen wollten.


Kreistagsabgeordneter Kammer stellte fest, die gemeinsame Volkshochschule und Musikschule Friesland/Wittmund sei gewollt. In Wittmund habe man die Voraussetzungen für die Fortsetzung dieser Zusammenarbeit geschaffen. In den neuen Gremien sei fünf Jahre Zeit, die Dinge für die Zukunft auf einen guten Weg zu bringen. Herr Just hätte die heute vorgebrachten Kritikpunkte deutlich früher einbringen können. Den heutigen Beschlussvorschlag gelte es einmütig zu verabschieden. Es fehle allerdings dazu im KA-Protokoll der Klammerzusatz „1/3 des Verlustes je zur Hälfte (sog. Grundkosten)“; diese Erläuterung mache deutlich, was gemeint sei.


Der Kreistag stimmte zunächst über den weitergehenden Antrag des Kreistagsabgeordneten Harms ab, die Beschlussfassung zu TOP 5.3.1 zu vertagen und in die Ausschüsse zurück zu verweisen.


Der Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt.


Sodann wurde über den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses vom 5. Oktober 2011 abgestimmt:




Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt bei 4 Gegenstimmen