Auf die Ausführungen im Wirtschaftsausschuss am 20. September (TOP 4.1) und Kreisausschuss am 5. Oktober 2011 (TOP 3.3.8) wird verwiesen. Herr Just hatte namens der BfB-Fraktion am 10. Oktober 2011 außerdem folgende ergänzende Mail-Anfrage nachgereicht:


Nachfragen und Anregung zur EWE-Rückzahlung an Kommunen zu TOP 10.1 heute

 

Sehr geehrter Herr Ambrosy,

 

zu den bisherigen Antworten haben wir folgende Nachfragen:

 

1. Der Kreis erwartet 210.000 Euro Rückzahlung. Hat der Kreis die "Scherf-Zahlung" schon bekommen? Wenn ja, wieviel war das?

 

2. Nur etwa die Hälfte aller Anspruchsberechtigten hat sich bislang um die EWE-Rückzahlung gekümmert.

Ist seitens der EWE ein Info-Brief geplant, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Kunden selbst aktiv werden müssen und an wen sie sich wenden müssen, um das Rückzahlungsangebot zu bekommen?

(Hinweis: Im Info-Brief vom Juni 2011 hatte EWE nur vorangekündigt, dass die Modalitäten über die Presse und über das Internet ab Juli bekannt gemacht würden. Es hat aber nicht jeder Internet und auch nicht jeder eine Lokalzeitung und wenn, wird die Zeitung nicht jeden Tag mit gleicher Gründlichkeit studiert. Im EWE-Infobrief vom August stand leider nichts mehr über Rückzahlung und Modalitäten.)

 

3. Für den Fall, dass seitens EWE keine Information aller Kunden mittels Info-Brief geplant ist, regen wir an, dass sich der Kreistag oder die EWE-Vertreter des Kreises gegenüber EWE für eine solche Information, die noch im November erscheinen müsste, stark machen.“

 

Herr Just teilte mit, im Wirtschaftsausschuss habe man bestätigt bekommen, dass Kommunen dieselben Rückzahlungsansprüche wie Privatkunden gegenüber der EWE hätten.

Hinsichtlich der Ansprüche von Hartz IV-Empfängern stelle sich die Situation aus Sicht des Landkreises sehr unbefriedigend dar, weil dieser Personenkreis einen Antrag auf Rückzahlung bei der EWE stellen müsse, ohne selbst von dieser Erstattung zu profitieren. Der Rückfluss an den Landkreis sei bei diesen Voraussetzungen wohl eher gering anzusetzen.


Heute habe BfB ergänzende Fragen (sh. oben) gestellt. - Nur etwa 50 % der anspruchsberechtigten Privatkunden seien bisher bei der EWE vorstellig geworden. Hier scheine es offenbar ein Informationsdefizit zu geben; Wunsch sei daher, dass EWE dazu nochmals ausführlich informiere. Nicht im Info-Brief der EWE oder durch ein persönliches Anschreiben, sondern nur über die Presse bzw. das Internet seien die Modalitäten einer Geltendmachung von Ansprüchen bekannt gegeben worden. Viele Menschen hätten diese Informationen offenbar nicht erreicht bzw. hätten keinen Zugang dazu. Daher die Frage, ob EWE noch eine allgemeine Kundeninformation beabsichtige bzw. die Bitte, dass die EWE-Vertreter des Kreises darauf hin wirkten, dass im November eine entsprechende Information nachgeholt werde.


Erster Kreisrat Wehnemann erläuterte, der Landkreis Friesland habe im Juli 2011 einen Erstattungsanspruch gestellt; dabei gehe es um rd. 210.000 Euro. Eine genaue Summe lasse sich derzeit aufgrund der Vielzahl von Abnahmestellen und Wärmelieferungsverträgen noch nicht beziffern. Eine Rückerstattung sei noch nicht erfolgt.

Aufgrund der sog. „Scherf-Regelung“ habe der Landkreis bislang etwa 75.000 Euro zurück erhalten. Die exakte Summe dazu könne erst benannt werden, wenn die Abnahmestellen des Kreises und der Gemeinden Stadt Varel und Zetel als Schulverwaltungsträger auseinander gerechnet seien.


Die Rückerstattungen im Bereich der Hartz IV-Empfänger stelle eine besondere Problematik dar, über die man bereits mehrfach berichtet habe. Es sei nicht anders machbar als jeden Hartz IV-Empfänger zu motivieren, einen entsprechenden Rückzahlungsanspruch an die EWE zu stellen. Das Verfahren sei aufwändig, die Verwaltung habe aber Zeit, diese Ansprüche bis Ende 2012 über die Hartz IV-Empfänger geltend zu machen.


Dem Info-Brief der EWE vom Juni 2011 sei nicht zu entnehmen, dass weitere Informationen zu erwarten seien. Die Thematik sei fast täglich Gegenstand von Pressemeldungen gewesen, so dass davon ausgegangen werden müsse, dass im Grunde wohl jeder Privatkunde über seine evtl. Ansprüche informiert sei. Dem Landkreis sei nicht bekannt, ob EWE nochmals eine Information heraus gebe.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke stellte fest, die Fragen zu 1. und 2. der heutigen Mail der BfB-Fraktion seien damit beantwortet. Die von der BfB-Fraktion unter 3.) gegebene Anregung richte sich an Frau KTA Schlieper als Mitglied des Aufsichtsrates der EWE. Damit habe der Kreistag die von BfB vorgetragenen Punkte zur Kenntnis genommen.