Beschluss:


Es entfallen auf


  • die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen 5 Sitze

  • die CDU-Fraktion 2 Sitze

  • die Gruppe FDP-SWG-UWG-BBV/F 1 Sitz

  • Zu den Sitzen 9 und 10 erfolgen Losentscheide zwischen den Fraktionen

    BfB, ZV und der Gruppe MMW-Die Linke.


Gemäß § 75 I Satz 5 NKomVG kann eine Fraktion oder Gruppe, die nur durch ein Mitglied im Kreisausschuss vertreten ist (kommt hier für FDP-SWG-UWG-BBV/F-Gruppe zur Anwendung), eine/n zweiten Vertreter/in entsenden. Die Vertretungen sind mit einer Rangfolge zu versehen.


Gemäß § 75 Abs. 1 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG stellte der Kreistag folgende auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze im Kreisausschuss fest:



Abstimmungsergebnis:

einstimmig