Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 8

Beschluss:

Die Zahl der stellvertretenden Landräte wird auf 3 erhöht; alle Vertretungen sind gleichberechtigt.



Landrat Ambrosy wandte sich mit der persönlichen Bitte an den Kreistag, die Zahl der ehrenamtlichen Vertreter des Landrates von 2 auf 3 zu erhöhen. In den letzten Jahren seien die repräsentativen Aufgaben des Landkreises massiv angestiegen. Ein wesentlicher Grund sei die gestiegene Zahl von Ehe- und Altersjubiläen. Zudem werde die Repräsentanz des Landkreises auch bei anderen Terminen immer mehr nachgefragt. Die Arbeitsbelastung habe für ihn persönlich, so der Landrat, erheblich zugenommen, so dass er heute auch im Interesse seiner Familie darum bitte, terminlich durch eine dritte Vertretungskraft entlastet zu werden.


Kreistagsabgeordneter Harms führte aus, bislang sei der Landrat mit überwiegend einem verfügbaren Vertreter ausgekommen. Seine Bitte sei zwar verständlich, die FDP-SWG-UWG-BBV/F-Gruppe beantrage dennoch, es bei zwei Vertretern zu belassen. Herr Just schloss sich diesem Antrag für die BfB-Fraktion an. Als einer der kleineren Landkreise in Niedersachsen benötige Friesland keine drei Landrats-Stellvertretungen. Evtl. nehme der Landrat auch zu viele Termine wahr.


Kreistagsabgeordnete Schlieper stellte fest, auch Herr Lies habe als stellvertretender Landrat sehr viele Termine für den Landkreis Friesland wahrgenommen, so dass alle drei Landräte eingespannt gewesen seien.


Kreistagsabgeordneter Funke erklärte, grundsätzlich müssten für einen Landkreis dieser Größenordnung bei richtiger Verteilung der terminlichen Belastungen zwei stellvertretende Landräte ausreichen. Gleichwohl sei es müßig, sich über diesen Punkt zu streiten. Wenn der Kreistag darum gebeten werde, für eine gewisse Entlastung des Landrates Sorge zu tragen, dann sollte dieser Bitte nachgekommen werden, wenn auch vielleicht bei einigen eine andere Bewertung vertreten werde.


Für die CDU-Fraktion führte Kreistagsabgeordneter Vehoff aus, man werde einer Lösung mit drei Stellvertretern zustimmen.


Der Kreistag beschloss wie folgt:




Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung

= 35 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen