Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:




Frau Geschäftsführerin Giss begrüßt die Mitglieder des Fachausschusses und stellt das Jobcenter Friesland vor. Sie lädt die Ausschussmitglieder zu einer persönlichen Besichtigung des Jobcenters im folgenden Jahr ein.


In der übersandten Vorlage Nr. 0009/2011 war wie folgt in die Thematik zu TOP 3.2.1 eingeführt worden:


Mit dem „Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wurden die Voraussetzungen für eine Steuerung über Zielvereinbarungen in allen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) geschaffen und dies in § 48 a SGB II abschließend für alle Träger geregelt. Der Bund-Länder-Ausschuss hat sich auf ein gemeinsames Grundlagenpapier zur Zielsteuerung im SGB II, die Grundprinzipien und die Steuerungslogik verständigt, so dass für alle Jobcenter unabhängig von ihrer Trägerschaft die gleichen Regelungen gelten. Die Details sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.“


Im Sitzungsverlauf wurden folgende Ausführungen zur Thematik gemacht:


Die Ziele gemäß § 48b Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Kennzahlen gemäß § 48a SGB II bilden die Grundlage für die Zielvereinbarung in 2012. Anhand der im SGB II verankerten Ziele werden alle Jobcenter – unabhängig ob zugelassener kommunaler Träger (zkT) oder gemeinsame Einrichtung – miteinander in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit verglichen. Dieser Leistungsvergleich wurde zum 01.01.2011 eingeführt und ist zum Zwecke der Transparenz für die Öffentlichkeit einsehbar (http://www.sgb2.info). Frau Giss bietet dem Ausschuss eine regelmäßige Berichterstattung an.


Die Ziele gemäß § 48b SGB II sind:

  1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

  2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

  3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug


zu Ziel 1)

Das Ziel verfolgt die Verringerung der Leistungen zum Lebensunterhalt. Für 2011 wurde mit der Bundesagentur für Arbeit eine Reduzierung von 3,4 % im Vergleich zu 2010 vereinbart. Für 2012 wurde für das Ziel 1 keine Vorgabe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegeben.

Die Entwicklung der Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt wird im Rahmen eines qualifizierten Monitorings durch das Niedersächsische Wirtschaftsministerium nachgehalten.


Frage aus dem Ausschuss: Warum gibt es keine Zielvorgaben?


Die bisherigen zkT haben zu diesem Ziel in der Vergangenheit teils unvollständige Daten geliefert, wodurch eine Berechnungsgrundlage für zukünftige Zielwerte fehlt. Frau Giss geht davon aus, dass die Vorgabe einer Zielerreichung in Zukunft wahrscheinlich ist.


Frage aus dem Ausschuss: Gab es politische oder moralische Bedenken im Sinne von Leistungskürzungen, die gegen eine Zielvorgabe sprachen?


Die Entscheidung gegen eine Zielvorgabe und für ein qualifiziertes Monitoring ist vom BMAS getroffen worden. Ob diese Entscheidung politisch oder moralisch motiviert ist, ist an dieser Stelle nicht bekannt. Es handelt sich hierbei um eine reine Messgröße. Die Steuerungsmöglichkeiten für diese Größe sind zudem begrenzt. Steuerungshebel zur Reduzierung der Leistungen zum Lebensunterhalt sind u.a. Vermeidung von ungerechtfertigtem Leistungsbezug, Prüfung vorrangiger Ansprüche und vor allem die Integration in Erwerbstätigkeit als langfristige Option zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit.


zu Ziel 2)

Frage aus dem Ausschuss: Ist dieses Ziel vor dem Hintergrund der Kürzung der finanziellen Mittel überhaupt realisierbar?


Die Kürzung der finanziellen Mittel für 2012 stellt ein großes Problem dar. Integrationen in Erwerbstätigkeit werden allerdings nicht allein durch die Teilnahmen an Fördermaßnahmen erzielt. Die Integrationsfachkräfte tragen durch ihre tägliche Arbeit mit dem Kunden einen wesentlichen Teil dazu bei. Die Kürzung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die Eingliederungsleistungen um ca. 500.000 € erfordert ein verstärktes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit beim Einkauf von Fördermaßnahmen und eine intensive Betrachtung der mit den Maßnahmen erzielten Erfolge.


Einen wichtigen Einfluss nimmt außerdem der zukünftige Arbeitgeberservice (AG-S) des Jobcenters. Für die Ausrichtung des AG-S in 2012 wurde ein neues Leitkonzept erstellt. Neben der arbeitgeberorientierten Vermittlungsarbeit wird der Fokus zusätzlich auf die bewerberorientierte Vermittlung gelegt. Beispielhaft nennt Frau Giss ein Szenario, in dem der Mitarbeiter des AG-S gemeinsam mit einem passenden Bewerber sich bei dem potenziellen Arbeitgeber vorstellt, um dessen Qualitäten hervorzuheben.


Anmerkung aus dem Ausschuss: Herr Kühne schildert eine negative Erfahrung eines großen Arbeitgebers in Varel mit dem bisherigen AG-S.


Herr Ambrosy weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Erreichung der Ziele 1 und 2 stark von der Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes, dem Ausbildungsmarkt und der Bildungspolitik abhängt.


Herr Bruns erläutert die Berechnung der Integrationsquote. Diese gibt das Verhältnis der Anzahl der Integrationen zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an. Erwerbsfähige Leistungsberechtige sind Personen, die im Leistungsbezug des SGB II im Zuständigkeitsbezirk stehen, das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig sind. Das Ziel der Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit bildet einen Schwerpunkt im Zielsystem, da die Vermittlung in Arbeit eine gesetzliche und originäre Aufgabe des Jobcenters darstellt.


zu Ziel 3)

Das Ziel verfolgt die Verringerung von Langzeitleistungsbeziehern. Langzeitleistungsbezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Frau Giss weist darauf hin, dass dies unabhängig von der Höhe des Anspruchs ist. Auch eine vollerwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt nicht allein decken kann und mit einem nur geringen Anspruch im Leistungsbezug steht, kann ein Langzeitleistungsbezieher sein. Der Langzeitleistungsbezug kann nur durch die vollständige Beendigung der Hilfebedürftigkeit (für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) erreicht werden.


Frage aus dem Ausschuss: Gibt es Zahlenwerte zu den Langzeitleistungsbeziehern?


Die aktuellen Werte zu dieser Kennzahl stehen dem Jobcenter zur Verfügung. Herr Bruns verweist auf die dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen. Das Zahlenmaterial ist dort im Anhang enthalten.


Die Zielvereinbarung wird zwischen dem Landkreis Friesland, vertreten durch den Landrat und dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Wirtschaftsministerium, abgeschlossen.


Der Ausschuss nahm die detaillierten Ausführungen zur Kenntnis.