Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Den im beigefügten Entwurf der Zielplanung 2012 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt,

auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.




Den Mitgliedern des Fachausschusses war zur Sitzungsvorbereitung die Vorlage Nr. 0011/2011 mit folgendem Inhalt übersandt worden:



Aus § 48 a SGB II in Verbindung mit dem gemeinsamen Grundlagenpapier des Bund-Länder-Ausschusses zur Zielsteuerung im SGB II ergibt sich das aus der anliegenden Präsentation ersichtliche Zielsystem. Die Kennzahlen sind maßgeblich für die Zielvereinbarung. Die dargestellten Ergänzungsgrößen dienen der Steuerung und Interpretation der Kennzahlen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die Festlegung der Kennzahlen nach § 48 a SGB II).

 

Die Integration von Langzeitleistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt stellt aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2012 einen Schwerpunkt der Steuerung und der Integrationsarbeit dar. Zudem wird das BMAS – wie auch im laufenden Jahr – ein besonderes Gewicht auf die Förderung und Integration von Alleinerziehenden legen.

 

Das Jobcenter Friesland legt, entsprechend der geschäftspolitischen Ausrichtung in den vergangenen Jahren, auch in diesem Jahr eine sehr herausfordernde und ambitionierte Planung vor mit dem Ziel, die errechneten Werte im Sinne der hilfebedürftigen Bürger Frieslands auch in 2012 zu erreichen. Neben den Entwicklungen am Arbeitsmarkt wird dies allerdings vom Gelingen des Umorganisationsprozesses und den Möglichkeiten der Abbildung in den neuen Softwareanwendungen abhängen. Die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters ist auch angesichts der ausgesprochen hohen Arbeitsbelastung hoch, so dass die Angebotswerte aus heutiger Sicht realistisch erscheinen.“


Im Verlaufe der Sitzung am 29. November 2011 wurden die vorstehenden Ausführungen wie folgt vertieft und erörtert:



Am 18.11.2011 fand ein Auftaktgespräch zur Zielplanung für das Jahr 2012 beim Niedersächsischen Wirtschaftsministerium in Hannover statt. Das Verfahren sieht vor, dass das Jobcenter für die Planung der Ziele „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ einen vom Bund errechneten Referenzwert erhält. Um den Referenzwert wird ein Referenzrahmen gebildet. Das Jobcenter ermittelt für seine Zielplanung einen eigenen Angebotswert und teilt diesen dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium mit. Dieser Angebotswert wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales plausibilisiert und sofern sich der Angebotswert innerhalb des Referenzrahmens befindet, als Zielwert festgeschrieben und vereinbart.


Der Angebotswert des Jobcenters in Bezug auf die Integrationsquote liegt bei einer Steigerung in Höhe von +3,2 % im Vergleich zum Jahr 2011. Dies entspricht einer Integrationsquote für das Jahr 2012 von insgesamt 35,3 %. Absolut entspricht dies 1505 Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) in 2012.


Frage aus dem Ausschuss: Wie ist dies vor dem Hintergrund der Mittelkürzung zu realisieren? Ist im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Mittel eine positive Entwicklung absehbar?


Die Mittelkürzung für 2012 ist kein neues Problem. In 2011 wurde das Budget für die Eingliederungsleistungen bereits drastisch gekürzt und auch in den Jahren zuvor wurden die Eingliederungsmittel sukzessive verringert. Die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Mittel wurde bei der Berechnung des Angebotswerts berücksichtigt.


Frage aus dem Ausschuss: Warum gibt es dieses Ziel?


Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Vorgabe. Der Referenzrahmen ist festgelegt und beruht auf einem komplexen Berechnungsverfahren, welches vom Bund, den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der BA entwickelt wurde.

Das Angebot des Jobcenters Friesland liegt im oberen Bereich des Referenzrahmens. Die Zielnachhaltung findet im gemeinsamen Dialog mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium ca. vierteljährlich statt. Die Systematik einer solchen Zielnachhaltung ist nicht neu, sondern lehnt sich an das bisher bekannte Procedere im BA-System an. Für das Jobcenter Friesland ergibt sich in diesem Zusammenhang ebenfalls keine nennenswerte Änderung im Verhältnis zur bisherigen Arbeitsweise.


Anmerkung aus dem Ausschuss: Herr Ramke schlägt vor, zum Thema „Jobcenter“ eine Tagesveranstaltung anzuberaumen. Es gibt zu viele Fragen und Unklarheiten, die in den zur Verfügung stehenden Sitzungszeiten nicht geklärt werden können.


Es wird versucht eine Tagesveranstaltung in naher Zukunft zu realisieren.


Frage aus dem Ausschuss: Woraus setzt sich die Integrationsquote zusammen?


Die Integrationsquote gibt das Verhältnis von Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum an.


Anmerkung aus dem Ausschuss: Herr Neugebauer merkt an, dass die Vorlagen zu viele Abkürzungen beinhalten. Er empfiehlt für die nächsten Vorlagen einen Glossar anzuhängen.


Herr Bruns nimmt die Anregung auf. Es wird darauf geachtet, dass die Vorlagen für den Fachausschuss in Zukunft verständlicher gestaltet werden.


Frage aus dem Ausschuss: Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass ein großer Teil – nahezu jeder Zweite – keine abgeschlossene Ausbildung hat. Ist das eine Problematik, die in Friesland auffällig ist ?


Der Anteil an Personen ohne abgeschlossene Ausbildung ist tatsächlich hoch. Dies ist aber keine Besonderheit im Landkreis Friesland. Dies ist vielmehr spezifisch für den Bereich SGB II.


Der Angebotswert für das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ liegt bei einer Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher um absolut 103 Personen. Dies entspricht einer Verringerung von 3,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Wert liegt ebenfalls im oberen Bereich des Referenzrahmens.


Die Mitglieder haben keine weiteren Fragen zu der Zielvereinbarung 2012 und fassen folgenden ....




Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 1 Enthaltung