Nachtrag: 25.01.2012 Nummer 1

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Das Gremium beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege.


Als ein Baustein der „Frühen Hilfen“ betreut der Landkreis Friesland in seinen (Groß-)Tagespflegestellen Kinder, bei denen durch die pädagogischen Fachkräfte des Familien- und Kinderservicebüros ein entsprechender Betreuungsbedarf festgestellt wurde.


Die Betreuung wird von erfahrenen und besonders ausgebildeten Tagespflegepersonen durchgeführt. Die Betreuung geht weit über die klassische Tagespflege hinaus, da hier Kinder aus Familien betreut werden, bei denen die Notwendigkeit erzieherischer Hilfen in der Zukunft zu erwarten ist, aber durch den Einsatz dieser Frühen Hilfe abgewendet werden soll.


Die Tagespflegepersonen sind dabei selbständig tätig. Sie erhalten gemäß der o. a. Satzung einen Anerkennungsbeitrag sowie einen Sachkostenzuschuss pro Kind und Betreuungsstunde.


Da eine Zahlung nur bei tatsächlich durchgeführter Betreuung erfolgt, bedeutet jedes Fernbleiben der Kinder vom Betreuungsangebot einen Einnahmeausfall für die Tagespflegeperson.


Die Problematik wurde in den vergangenen Wochen vielfach mit den Tagespflegepersonen besprochen, nachdem diese sich hilfesuchend an den Landkreis gewandt haben. Sie haben hinreichend dargelegt, dass unter den vorgenannten Bedingungen eine Fortführung ihrer Tätigkeit nicht mehr möglich ist, da sie aufgrund der geringen Vergütung ihren Lebensunterhalt nicht mehr sicherstellen können und ihre Existenzgrundlage als gefährdet ansehen.


Wiederholt bestätigt wurde dabei, dass sich die Tagespflegepersonen grundsätzlich mit ihrer Tätigkeit identifizieren und diese gerne fortführen möchten. Ein Ausstieg würde ausschließlich aufgrund der finanziellen Situation erfolgen müssen.


Seitens des Familien- und Kinderservicebüros wird betont, dass die Zusammenarbeit mit den betroffenen Tagespflegepersonen überaus kooperativ ist.


Schon häufiger haben Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit für den Landkreis wieder beendet, nachdem sie festgestellt hatten, dass die Erstattungen des Landkreises aufgrund der derzeitigen Satzung für sie nicht auskömmlich waren. Dies führte bereits zu einer hohen Fluktuation und für die betreuten Kinder zu einem häufigen Wechsel der Bezugspersonen.


Seitens des Fachbereichs Jugend und Familie wird daher Folgendes vorgeschlagen:


Bei Fernbleiben der Kinder erhalten die Tagespflegepersonen entsprechend des im Rahmen der Frühen Hilfen festgestellten Betreuungsbedarfs für diese Zeit ein Ausfallgeld in Höhe des Anerkennungsbeitrages.


Die finanziellen Mittel stehen im Haushaltsplan zur Verfügung, da davon ausgegangen werden muss, dass eine durchgängige Betreuung stattfindet.


Hieraus ergibt sich die nachstehende 1. Änderung der Satzung über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege.




1. Änderung

der

Satzung


des Landkreises Friesland über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege


Aufgrund des § 10 des Nds. KomVG in der Fassung vom 17. Oktober 2010 (Nds. GVBl. Nr. 31/2010 S.576) und des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe – vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975) geändert worden ist wird die Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege, beschlossen am 25.03.2009, wie folgt geändert:




§ 1



§ 4 Höhe der Förderung in Form einer laufenden Geldleistung wird wie folgt geändert:


1.) Nr. 2 Absatz 4


Das Wort „minutengenau“ entfällt.


2.) Nr. 3 Absatz 4


Das Wort „minutengenau“ entfällt.



3.) Nr. 4 erhält folgende Fassung:


Auf Grund des erhöhten Betreuungsaufwandes und der pädagogischen Herausforder-ungen beträgt der Anerkennungsbeitrag für die Förderleistung der Tagespflegeperson im Rahmen der Betreuungsprojekte des Landkreises Friesland 3,50 € pro Stunde und Kind für Tagespflegepersonen ohne pädagogische Ausbildung.


Für Tagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung beträgt die Höhe des Anerkennungsbeitrages 4,50 € pro Stunde und Kind.


Zu dem Anerkennungsbeitrag wird ein pauschaler Sachkostenzuschuss in Höhe von 0,50 € pro Stunde und Kind gezahlt.


Bei Fernbleiben der Kinder erhalten die Tagespflegepersonen entsprechend des im Rahmen der Frühen Hilfen festgestellten Betreuungsbedarfs für diese Zeit ein Ausfallgeld in Höhe des Anerkennungsbeitrags


Ausbildung der Tagespflegeperson

Keine pädagogische Ausbildung

Pädagogische Ausbildung

Anerkennungsbeitrag für die Förderleistung pro Stunde und Kind

3,50

4,50

Sachkostenzuschuss pro Stunde und Kind

0,50

0,50

Gesamtsumme

4,00

5,00

Ausfallgeld

3,50

4,50


Die Abrechnung der Betreuungszeiten erfolgt nach Vorlage der vom Landkreis Friesland zur Verfügung gestellten Zeitnachweisbögen. Ausgefüllte Zeitnachweisbögen sind dem Jugendamt des Landkreises Friesland bis zum 5. Werktag eines jeden Kalendermonats vorzulegen.



§ 2


Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.02.2012 in Kraft.




Jever, ________________ Landrat




Nach Vorstellung der Vorlage wurden einige Fragen seitens des Ausschusses erläutert.


Frau Papen erklärte, dass die Tagespflegepersonen von den Mitarbeitern des Jugendamtes ausgebildet und überprüft werden. Es gebe derzeit 7 Großtagespflegestellen in denen 57 Kinder betreut werden. Die Großtagespflegestellen wären z.B. bei Schulen angesiedelt und stellen dort eine bedarfsgerechte Betreuung außerhalb der regulären Schulzeit sicher. Des weiteren ist die Großtagespflege auch ein Angebot im Rahmen der Frühen Hilfen des Fachbereiches Jugend und Familie. Darüber hinaus stehen ca. 100 Tagespflegepersonen für eine Betreuung in der klassischen Tagespflege zur Verfügung. Sofern ein Kind im Rahmen der Frühen Hilfen unentschuldigt fehlt, erfolgt direkt an dem Tag eine Rückmeldung an die pädagogischen Fachkräfte der Familien- und Kinderservicebüros. Der Ausschuss hinterfragte, ob es denn viele Ausfälle seien und dadurch das Ausfallgeld erforderlich wäre. Frau Papen antwortete, es seien keine Menge an fernbleibenden Kindern aber genügend, so dass die in der Großtagespflegestelle tätigen Tagespflegepersonen nicht mehr mit den Einnahmen auskommen würden/ zufrieden seien. Vom Ausschuss wurde um eine Auflistung der Ausfallzeiten der in der Großtagespflege betreuten Kinder gebeten, diese Auflistung ist als Anlage 2 zu TOP 5.1.1 dieser Niederschrift beigefügt.


Nach dieser Aussprache erging der folgende Beschluss.



Abstimmungsergebnis:


Einstimmig