Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der anliegenden Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG zugestimmt.

Der Kreistag wird um Kenntnisnahme gebeten.




Im Rahmen der Übernahme der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sind u.a. Begutachtungen und Beratungen von Leistungsempfängern z.B. zur Erwerbs-/Leistungsfähigkeit, Eignung für Tätigkeiten und Maßnahmen, Behinderungen und Erkrankungen, durch einen Psychologen notwendig. Der Fachbereich Job-Center beauftragt das Gesundheitsamt mit der Erstellung der Begutachtungen/Beratungen. Zur Abwicklung dieser Aufträge muss beim Gesundheitsamt ein Psychologe vorgehalten werden. Das angedachte Stundenkontingent von 11,7 Stunden für den Landkreis Friesland ist nach den Erfahrungswerten aus der Gemeinsamen Einrichtung das absolut unterste Maß. In der Praxis wird sich zeigen, ob mit diesem Kontingent die Aufträge abgewickelt werden können.


Neben der Schwierigkeiten bei der Gewinnung eines Psychologen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 11,7 Stunden ist wegen der Aufteilung von Aus- und Fortbildungskosten, von Arbeitsmaterialien sowie den Synergieeffekten durch die Vernetzung mit den Vertragsparteien die beabsichtigte Kooperation mit den Landkreisen Aurich und Wittmund eine effektive und effiziente Lösung für die Abwicklung der Aufträge. Eine Evaluation nach einem Jahr ist in der Zweckvereinbarung festgeschrieben.


Für den Abschluss der Zweckvereinbarung ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG der Kreistag zuständig. Angesichts der Dringlichkeit dieser Personalmaßnahme ist der zeitnahe Abschluss der Zweckvereinbarung geboten. Der Kreisausschuss wird daher um Zustimmung im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG gebeten. Der Kreistag wird in seiner nächsten Sitzung formell in Kenntnis gesetzt.


Fragen aus dem Ausschuss


Kreistagsabgeordneter Neugebauer fragt an, ob mit der in der Vorlage genannten Arbeitszeit die Wochenarbeitszeit des Psychologen gemeint sei.


Erste Kreisrätin Vogelbusch teilt mit, dass es sich bei den 11,7 Wochenstunden um den Anteil der Gesamtarbeitszeit, für den der Psychologe für Begutachtungen und Beratungen für Kunden des Jobcenters Friesland zur Verfügung steht, handelt.


KTA Ramke bittet um Erläuterung der Verteilung der für Friesland vorgesehenen Arbeitszeit von 11,7 Wochenstunden und dahin gehend, ob die Aufgabenerledigung vor Ort erfolgt.


Fachbereichsleiterin Giss stellt dar, dass der Psychologe die vereinbarte Arbeitszeit von 11,7 Wochenstunden tatsächlich auch im Landkreis Friesland (Jever) leisten soll. Wie sich die Arbeitszeit verteilt, muss mit dem Psychologen noch abgestimmt werden bzw. ergibt sich eventuell später aus dem Umfang der Beauftragungen.


KTA Osterloh fragt an, wer bisher die psychologischen Untersuchungen für das Jobcenter durchgeführt hat.


Frau Giss erklärt, dass bisher der Psychologische Dienst der Agentur für Arbeit Wilhelmshaven im Rahmen einer Dienstleistung die Untersuchungen für das Jobcenter durchgeführt hat und dieses Dienstleistungsangebot zugelassenen kommunalen Trägern und insofern auch dem Landkreis Friesland nicht zur Verfügung steht.


Kreistagsabgeordneter Zillmer bittet um Darstellung, auf welcher Grundlage die Kostenerstattung erfolgt und woran sich die angegebenen Gesamtkosten mit 35.000,00 EUR orientieren.


Herr Bruns antwortet hierzu, dass die Kosten in Höhe von 35.000,00 EUR sich aus den voraussichtlich anfallenden Personal- und Sachkosten des Psychologen ergeben. Eine detaillierte Aufstellung der angefallenen und unter den drei Landkreisen aufgeteilten Kosten erfolgt zum Jahresende und wird dem Fachausschuss vorgelegt.


KTA Wilken bittet um ergänzende Mitteilung, ob die Arbeitszeit von 11,7 Wochenstunden auch die An- und Abreise des Psychologen beinhaltet.


Landrat Ambrosy teilt hierzu mit, dass die Arbeitszeit von 11,7 Wochenstunden die durch den Psychologen tatsächlich für den Landkreis Friesland zu leistende Arbeitszeit darstellt. An- und Abreisezeiten werden nicht als Arbeitszeit berücksichtigt.








Abstimmungsergebnis:

einstimmig