Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Dem beigefügten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters für 2012 wird zugestimmt.



Das seit 2005 jährlich zu erstellende Integrations- und Arbeitsmarktprogramm dient der Beschreibung der geschäftspolitischen Ziele für das laufende Jahr und legt fest, mit welchen Maßnahmen diese Ziele im Rahmen der mit dem Land Niedersachsen zu schließenden Zielvereinbarung erreicht werden sollen. Es ist zum einen bestimmt als Orientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters, zum anderen zur Information der Maßnahmeträger und aller Beteiligten des lokalen Arbeitsmarktes.


Grundlage für die Ausrichtung der geschäftspolitischen Ziele sind die in § 1 SGB II gesetzlich geregelten Ziele (Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug).


Fachbereichsleiterin Giss stellt mit Bezug zur letzten Sitzung die wesentlichen Punkte des Integrations- und Arbeitsmarktprogramms dar und beschreibt die Umsetzung im Jobcenter Friesland.


Kreistagsabgeordneter Osterloh fragt an, weshalb für einzelne Kunden des Jobcenters die Zuordnung zu einer Kundengruppe nicht erforderlich ist und um welche Personengruppen es sich hierbei handelt.


Frau Giss erläutert hierzu, dass grundsätzlich für die im Jobcenter betreuten, erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen jede Arbeit zumutbar ist. Wenn jedoch ein Ausnahmetatbestand gemäß § 10 SGB II erfüllt ist, so ist die Zuordnung zu einer Kundengruppe entbehrlich. In diesen Fällen ist in absehbarer Zeit kein Integrationsfortschritt erzielbar.

Zu den Personen, für die keine Zuordnung zu einer Kundengruppe erforderlich ist, gehören z.B. (Allein-)Erziehende mit Kindern unter drei Jahren und Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule.


KTA Janßen bittet um Mitteilung, inwieweit das wichtige Instrument des Eingliederungszuschusses den Arbeitgebern in der Region bekannt ist und welches Budget hierfür zur Verfügung steht.


Frau Giss stellt dar, dass die Arbeitgeber in der Region das Instrument aus der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Jobcenter kennen. Darüber hinaus werden die Arbeitgeber durch die Integrationsfachkräfte und auch durch den Arbeitgeberservice über den Einsatz der Eingliederungszuschüsse informiert. Für die verschiedenen Arten der Eingliederungszuschüsse sind für das Neugeschäft 2012 insgesamt 325.387,00 EUR eingeplant.



KTA Ramke bittet um Erklärung, welche Bedeutung die Begriffe „integrationsnahe und komplexe Profillagen“ haben.


Hierzu erklärt Fachbereichsleiterin Giss, dass im Rahmen des Profilings ein Abgleich von Stärken und Potenzialen in Bezug auf den relevanten Zielberuf erfolgt. Zusätzlich nimmt die Integrationsfachkraft eine Einschätzung vor, ob und in welchem Zeitraum die Integrationschancen über Fördern oder Fordern erhöht werden können. Dabei wird in einem ersten Schritt unterschieden, inwieweit auf Basis der festgestellten Stärken und Potenziale eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt innerhalb von 12 Monaten realistisch ist oder aber nicht. Ist eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt binnen 12 Monaten realistisch bzw. wahrscheinlich, wird von einem integrationsnahen Profil gesprochen. Ist dies nicht realistisch bzw. wahrscheinlich, handelt es sich um eine komplexe Profillage.


KTA Zielke wendet ein, dass die Arbeit der Integrationsfachkräfte an dem Kunden erfolgt unter der Beachtung gesetzlichen Formulierung „Fördern und Fordern“. Die derzeit durch das Jobcenter betreuten Kunden bedürften zur erfolgreichen Integration in Arbeit einer besonderen Förderung. In diesem Zusammenhang spiele auch das zur Verfügung gestellte Budget für Eingliederungsleistungen eine große Rolle. Durch die erneute Reduzierung des Budgets entstehe immer mehr ein Missverhältnis zu der Anzahl der zu fördernden Kunden und deren komplexer Bedürfnisse.


KTA Osterloh bittet um Mitteilung, ob Möglichkeiten bestehen, den Saisonarbeitnehmer/-innen für die Zeit der relativ kurzen Arbeitslosigkeit zwischen zwei Beschäftigungsabschnitten das Antragsverfahren und die Vorlage von Nachweisen für den Bezug von Arbeitslosengeld II zu ersparen.


Fachbereichsleiterin Giss entgegnet, dass die Gewährung von Arbeitslosengeld II nach den rechtlichen Bestimmungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) erfolgt und diese gesetzlichen Regelungen unabhängig von der tatsächlichen Bezugsdauer zwingend zu beachten sind. Auch wenn nur für einen Tag Arbeitslosengeld II bezogen werden soll, sind vorab die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Dies macht die Abwicklung des vollständigen Antragsverfahrens unentbehrlich.


Herr Janßen bittet um Mitteilung, weshalb trotz der günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahresverlauf 2011 die Arbeitslosigkeit durchschnittlich nur um 0,1 % gesunken ist.


Frau Giss erklärt hierzu, dass die Summe der im Jobcenter zu betreuenden Kunden kein feststehender Bestand ist, der kontinuierlich abgebaut werden kann. Vielmehr stehen die Abgänge in Erwerbstätigkeit als auch die Zugänge an Neukunden in ähnlicher Höhe in einem direkten Verhältnis. Dieses Verhältnis ist in dem aufgeführten Prozentwert enthalten. Sie weist weiterhin darauf hin, dass es dem Jobcenter Friesland im vergangenen Jahr gelungen ist, mehr als 100 Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung monatlich zu erzielen.


KTA Janßen stellt fest, dass zur Erreichung der geplanten Integrationen in Erwerbstätigkeit durch das Jobcenter auch Vermittlungen an Zeitarbeitsunternehmen und andere sog. prekäre Beschäftigung erfolgen. Er fragt, ob für das Jobcenter in jedem Fall nur die erfolgreiche Integration ausschlaggebend ist, oder vielmehr vorher die Stellenangebote der Zeitarbeitsunternehmen überprüft werden, z.B. dahin gehend, ob die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden oder ein sittenwidriges Entgelt gezahlt wird?


Frau Giss erwidert hierzu, dass der Kunde durch die Unterstützung des Jobcenters in die Lage versetzt werden soll, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten oder die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Das bedeutet, dass das Erzielen eines Arbeitseinkommens aus Erwerbstätigkeit im Vordergrund steht und somit für die Kunden des Jobcenters die Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Zeitarbeitsunternehmen in jedem Fall zumutbar ist. Frau Vogelbusch ergänzt, dass die Beschäftigungsaufnahme bei einem Zeitarbeitsunternehmen häufig als Wiedereinstieg in das Berufsleben dient. Liegen jedoch Erkenntnisse vor, die eine Beschäftigungsaufnahme bei einem auffällig gewordenen Zeitarbeitsunternehmen unzumutbar erscheinen lassen (die Beschäftigung und/oder die Höhe der Bezahlung verstößt gegen die guten Sitten, die Arbeitsschutzbestimmungen werden nicht eingehalten usw.), so werden vom Jobcenter für dieses Unternehmen keine Vermittlungsvorschläge erstellt und ggf. auch Erstattungsansprüche in Höhe des Tariflohns geltend gemacht.


KTA Wilken bittet um Mitteilung, mit wie vielen Arbeitskräften der Arbeitgeberservice des Jobcenters derzeit besetzt ist und mit wie vielen Fallmanagern gearbeitet wird. - Stv. Fachbereichsleiter Bruns antwortet, dass der Arbeitgeberservice an den Standorten Jever und Varel mit jeweils zwei Vollzeitarbeitskräften besetzt ist.


Im Jobcenter Friesland werden zwei Fallmanagerinnen in Teilzeit beschäftigt, eine für jeden Standort. Die Fallmanagerinnen betreuen regelmäßig zwischen 50 und 70 Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen.


Herr Ansmann beschreibt, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren gewandelt habe. Fehlten in der Vergangenheit für die arbeitslos gemeldeten Personen noch die entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten, so sei es heutzutage kaum möglich, die vorhandenen Arbeitsplätze mit geeignetem und qualifiziertem Personal zu besetzen. Insofern sieht er ebenfalls den Schwerpunkt des Integrations- und Arbeitsmarktprogramms in der verstärkten Qualifizierung der im Jobcenter betreuten Personen.


Herr Bruns stellt anhand der dem Integrations- und Arbeitsmarktprogramm beigefügten Übersicht die geplante Verteilung des Budgets für Eingliederungsleistungen für das Jahr 2012 vor.

Das Jobcenter Friesland erhält durch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassene Eingliederungsmittelverordnung einen Betrag in Höhe von insgesamt 3.364.410,00 EUR.

Aus dem Gesamtbudget sind die einzelnen Eingliederungsleistungen zu finanzieren. Dabei ist für das Neugeschäft 2012 zu beachten, dass sich das Gesamtbudget um die Zahlungsverpflichtungen aus den Vorjahren verringert.


KTA Ramke fragt an, ob die aufgeführten Beträge der einzelnen Eingliederungsleistungen untereinander deckungsfähig sind.


Stv. Fachbereichsleiter Bruns legt dar, dass durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lediglich die Zuteilung des Gesamtbudgets erfolgt. Die Aufteilung auf die einzelnen Eingliederungsleistungen erfolgt intern aufgrund der Planung des Jobcenters. Somit ist es möglich die Budgetplanung innerhalb des Jahres flexibel anzupassen.






Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 1 Enthaltung