Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.4 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 11. Januar 2012 betr. Verlängerung des Wertgrenzenerlasses bis zum 31.12.2012 sowie Festsetzung der neuen Schwellenwerte ab dem 01.01.2012 zur Kenntnis.