Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Kreistag nahm den vom Kreisausschuss am 25. Januar 2012 im Wege einer Eilentscheidung beschlossenen Abschluss der o. a. Zweckvereinbarung zur Kenntnis.


Erste Kreisrätin Vogelbusch teilte ergänzend mit, bisher habe man über den Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit jährlich rund 300 Kunden begutachtet auf ihre Ausbildungs-/Berufseignung, Erwerbsfähigkeit oder das Vorliegen psychischer Erkrankungen. 32 Gutachtenaufträge aus 2011 seien dort in der zweiten Jahreshälfte nicht mehr abschließend bearbeitet worden und wurden im März 2012 unbearbeitet an den Landkreis zurück gegeben. Die Beauftragung der Agentur für Arbeit erfolgte auf der Grundlage eines mit dieser abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages (Serviceportfolio), dessen Laufzeit am 31.12.2011 endete.


Unter Hinweis darauf, dass diese Anträge arbeitsmäßig nicht mehr zu schaffen gewesen seien, habe der Landkreis u. a. Altfälle zurück erhalten, die bis in den Monat Juni 2011 zurück reichten. Diese z. T. erheblichen zeitlichen Rückstände seien der Kreisverwaltung erst jetzt bekannt geworden und nicht hinnehmbar. Sie habe diesen Vorgang zum Anlass genommen, so Frau Vogelbusch, die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg anzuschreiben. In diesem Schreiben verweise sie auf die Einhaltung der seinerzeit mit der AfA Wilhelmshaven vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen und kritisiere die verzögerte Information des Landkreises über die beabsichtigte Rückgabe der Aufträge, zumal mit dem dortigen Ärztlichen Dienst eine Vereinbarung bezüglich der Bearbeitung rückständiger Aufträge getroffen worden sei.


Der Kreistag nahm Kenntnis.


Anm. der Verwaltung:

Der FB 56/Jobcenter hat sich zwischenzeitlich mit dem Psychologischen Dienst geeinigt, dass im April 14 der genannten 32 Aufträge begutachtet werden und damit die Angelegenheit erledigt ist.