Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Gremium beschließt die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.




Mit Unterstützung des Fachbereiches 14/Planung und Bauordnung, der die Bevölkerungszahlen verarbeitet, wurde die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung erstellt. Der Entwurf des Planes wurde mit gesonderter Post übersandt.


Für die Ermittlung der zukünftigen Kinderzahlen wurde – wie in anderen Bereichen der Kreisverwaltung - das Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr. Kolb, eingesetzt.

(Hinweis: Die Bevölkerungsdaten der Gem. Wangerooge lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht vor, so dass auf die Vorjahreszahlen zurückgegriffen wurde).


Gem. § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, haben Kinder, die das 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in der Kindertageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch wird kreisweit erfüllt.


Ab dem 01.08.2013 besteht ferner ein Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendetem 1. Lebensjahr.


Gemäß der Empfehlung vom „Krippengipfel 2007“ wird der Bedarf an Betreuungsplätzen auf 35 % für Kinder dieser Altersgruppe geschätzt. Die Verteilung der Plätze auf Einrichtungen bzw. Tagespflege wurde auf 70/30 festgelegt. Demzufolge ergäbe sich eine Bedarfsquote von ca. 24 % in Einrichtungen.


Das Land Niedersachsen unterstützt den Ausbau der Betreuungsplätze über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 noch bis Ende 2013. Förderanträge können jedoch nur noch bis Ende 2012 gestellt werden.


Da die Bevölkerungsdaten erst spät verfügbar waren, konnte der Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplans im Vorfeld nicht mehr an die Städte und Gemeinden weitergeleitet werden. Über eventuell notwendige Korrekturen wird in der Sitzung informiert.



Frau Vogelbusch erläutert, der Kindertagesstättenbedarfsplan solle um die in der heutigen Sitzung vorgelegten Qualitätsstandards zur Großtagespflege ergänzt werden. Der Landkreis Friesland entscheide bereits auf Grundlage dieser Standards, so dass eine Aufnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan angestrebt werde.


Anschließend stellt Frau Papen den Kindertagesstättenbedarfsplan anhand einer PowerPoint-Präsentation vor (Anlage 1 zu TOP 4.1.1). Im Rahmen der Aussprache beantwortet Frau Papen einige Einzelfragen der Ausschussmitglieder.


Herr Osterloh berichtet, der Kostenbeitrag für einen Kindergartenplatz im Landkreis Friesland variiere zwischen 113,00 € und 186,00 €; die Festsetzung liege in der Verantwortung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Angesichts der genannten Spanne wäre es wünschenswert, wenn sich der Landkreis Friesland um eine Erhebung der tatsächlichen Kosten pro Kind und Betreuungsstunde in den jeweiligen Kommunen bemüht.


Frau Vogelbusch merkt an, die vorgelegten Qualitätsstandards zur Großtagespflege können bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Seitens des Jugendhilfeausschusses werden keine Bedenken gegen die Erweiterung des zu beschließenden Kindertagesstättenbedarfsplanes geäußert. Der Kindertagesstättenbedarfsplan wird um die Seiten 43 bis 46 ergänzt und liegt in aktueller Version dem Protokoll als Anlage 2 zu TOP 4.1.1 an.


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig